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Wir könnten es uns einfach machen: Eine private Hochschule (Steinbeis Hochschule Berlin), bisher auf wirtschaftliche Studiengänge ausgerichtet, bietet einen Bachelor-Studiengang für komplementäre Medizin für Abiturienten und Heilpraktiker mit 4jähriger Berufserfahrung an. Dafür wird ein eigenes Institut gegründet: Das INCOM (Institute of Complementary Medicine). Einer der beiden Institutsgründer ist Inhaber einer Heilpraktikerschule in Bayern. Diese Schule wiederum ist Verbandsschule des Heilpraktikerverbandes UDH MV (Landesverband Meckenburg-Vorpommern der UDH, 1. Vorsitzender: Der Gründer des Instituts und Inhaber der Schule in Bayern). Aus einer scheinbar objektiven Pressemeldung des UDH-Bundesverbandes wird so bei näherem Hinschauen eine Werbemeldung für eine eigene Ausbildung. Ehrlich wäre gewesen zu melden: UDH gründet Hochschul-Institut und führt die akademische Ausbildung für Heilpraktiker ein. Ein Schelm, wer zusätzlich noch dahinter finanzielle Gründe vermutet. Dahinter steht aber mehr: Zitat aus der UDH-Meldung: "Den Berufstand des Heilpraktikers nachhaltig, unter Einbeziehung der sich entwickelnden Akademisierung der Gesundheitsberufe zu festigen, ist das Ziel der Institutsgründer." Eine Akademisierung der Gesundheitsberufe findet aber im Gegensatz zu dieser Behauptung bei den Heilpraktikern aufgrund ihrer spezifischen und nur in Deutschland geltenden Berufszulassung nicht statt. Würde sie stattfinden, stände die Heilpraktiker-Erlaubniserteilung zur Ausübung der Heilkunde zur Disposition. Damit würde der Überführung des Heilpraktikers in den Arztbereich Tür und Tor geöffnet. Diese Meldung kann auch vor einem weiteren Hintergrund gesehen werden: Der größte Landesverband der UDH, der BDHN e.V. in Bayern, hat den Bundesverband vor einigen Monaten verlassen. Wie wir aus gewöhnlich gut unterrichteter Quelle erfahren haben, spielte auch die fortgesetzte Auseinandersetzung um solche politischen Tendenzen eine nicht unwesentliche Rolle bei der Entscheidung des BDHN, die bis dahin gemeinsame UDH zu verlassen. Wir wiederum haben das Zusammenarbeitsbündis einer ehem. DDH aufkündigen müssen, nicht zuletzt auch wegen der nicht mehr vorhandenen Gemeinsamkeit und Zusammenarbeit in diesen Fragen. Zusammenarbeit richtet sich immer zunächst an inhaltlichen Positionen aus und in diesem Sinne arbeiten wir selbstverständlich auch weiterhin mit den Heilpraktiker-Verbänden zusammen, die sich an der Berufsgrundlage des Heilpraktikergesetzes orientieren. Wir wollen aber keine Entwicklung, in der es eines Tages nicht mehr heißt Fred Mustermann, Heilpraktiker sondern Fred Mustermann, BSc of complementary Medicine (HP) Lieber UDH-Bundesverband: Wir können uns des Eindrucks nicht erwehren, daß ihnen mit dem BDHN e.V. die volksheilkundliche Seele abhanden gekommen ist. Wir rufen Sie auf, sich wieder der Volksheilkunde und den Berufsgrundlagen der Heilpraktiker zuzuwenden und die Universitätsmedizin dem Original zu überlassen, den Ärzten. Dieter Siewertsen, Vorsitzender Freie Heilpraktiker e.V. "Aufklärung tut Not Liebe KollegInnen, liebe BDHN–Mitglieder, wussten Sie, dass die HeilpraktikerInnen in Deutschland über 200 Therapieverfahren und über 60 Diagnoseverfahren beherrschen und anwenden? Hierzu zählen natürlich Homöopathie, Akupunktur, Spagyrik, Phytotherapie, usw. Bei den Diagnoseverfahren wäre zum Beispiel Irisdiagnose, Pulsdiagnose, Dunkelfeld, usw. zu nennen. Diese Therapievielfalt und Therapiewahlfreiheit besteht, weil das Heilpraktikergesetz keine inhaltlichen Vorgaben für die Berufsausübung vorgibt. Nunmehr „kann der Heilpraktiker jetzt Naturheilkunde studieren“, wie in der Pressemitteilung vom 27.04.2010 in der ZfN (Zeitschrift für Naturheilkunde), Heft Juni 2010, Seite 225 zu lesen ist. Diese Zeitschrift ist das „Sprachrohr“ des UDH-Bundesverbandes und vertritt die „Politik der Präsidentin der UDH, Monika Gerhardus“. Frau Gerhardus hat diese Pressemitteilung in der Rubrik „ Aus dem Verbandsleben“ (UDH–Bundesverband) platziert. Somit ist davon auszugehen, dass Sie und auch die angegliederten Landesverbände, unter anderem der neu gegründete Landesverband Bayern (udh-bayern, vormals Verband Heilpraktiker für Heilpraktiker, unter dem Vorsitz der Heilpraktikerin Angelika Breuer), sich mit der sogenannten „Bachelorpolitik“ (Akademisierung des Heilpraktikers) auseinandersetzen, und so wie es jetzt aussieht, den „Bachelor“ befürworten. Hier wird so gesprochen und anders gehandelt. Warum wird nicht Klartext gesprochen?: „Wir, die UDH, sind für den Bachelor!“ D.h., nur wer die mittlere Reife oder die allgemeine Hochschulreife (Abitur) besitzt, sowie vierjährige Berufspraxis hat, kann (darf) 6 Semester studieren. Neben TCM (Traditionelle Chinesische Medizin) und Homöopathie wird man noch 2 bis 3 Therapieverfahren für „hochschulreif“ erklären, z.B. Osteopathie, aber dann ist Schluss. Das Studium kostet Zeit und Geld und wird letztlich dem Heilpraktiker nichts „bringen“. Es ist nur eine schöne Einnahmequelle für die Initiatoren. Man will damit eine „Elite“ schaffen, ohne darüber nachzudenken, dass die Therapiefreiheit und die Therapiewahlfreiheit der einzigartige Vorteil für den Beruf des Heilpraktikers darstellt. Um diesen Vorteil beneiden uns die Ärzte. Wir Heilpraktiker brauchen keine Elite, wir sind privilegiert! Manche glauben, dass dadurch der Heilpraktiker aufgewertet wird („kleine Ärzte“). Dies ist ein fataler Trugschluss und Irrglaube, zumal dann der Heilpraktiker in seiner jetzigen Form gefährdet ist und der „studierte“ Heilpraktiker sowieso dann nur noch in engen Grenzen therapieren und arbeiten darf. Wenn man also den Bachelor, hier Bachelor of Science, weiterhin zulässt, dann wird folgendes passieren: ein Institute of Complementary Medicine (INCOM) ist auf Dauer verfassungsrechtlich bedenklich, denn das bestehende Heilpraktikergesetz und die Grundrechte, im Grundgesetz verankert, wie z.B. Art. 1 GG (die Würde des Menschen ist unantastbar) Art. 2 I GG (die freie Entfaltung der Persönlichkeit) Art. 3 GG (Gleichbehandlungsgrundsatz) oder Art. 12 GG ( Beruf -objektive und subjektive Zulassungsvoraussetzungen) stehen dem entgegen. Ein guter Heilpraktikerverband bietet viele Fachfortbildungen und Praxisintensivseminare für seine Mitglieder an, weil er die Politik der „Therapiefreiheit und der Therapiewahlfreiheit“ auf der Rechtsgrundlage des Heilpraktikergesetzes offen und ehrlich vertritt. Bei der „Rest–UDH“ bestehen begründete Zweifel, dass das nach wie vor bestehende und bewährte Heilpraktikergesetz verstanden und respektiert wird. Alle UDH–Landesverbände sind aufgefordert, sich zu bekennen und zu erklären, wofür !! sie stehen, vor allem Ihren Mitgliedern! Einzelne „Profilneurotiker“ (nicht nur meine Meinung; vgl. Eröffnungsrede beim HP-Kongress in Karlsruhe) schaden dem Berufstand. Die UDH–Führungsriege kann sich und anderen einen Gefallen tun, indem sie ihr Handeln nochmals überdenkt und die folgerichtigen Konsequenzen zieht. Claus-Peter Neumann, 1. Vors. BDHN e.V."
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