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Mit Wirkung vom 30.6.2011 hat Rheinland-Pfalz die Meldepflicht für Borreliose eingeführt, am 7.7.2011 folgte das Saarland.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht derzeit keine generelle und bundesweite Meldepflicht für Lyme-Borreliose vor. Nur die sechs östlichen Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen übermitteln aufgrund ländereigener Regelungen seit 1991 die Neuerkrankungen an das Robert-Koch-Institut.
Die zuständigen Landesministerien begründen die Meldepflicht an das zuständige Gesundheitsamt für die Erkrankung und den Tod durch Borreliose damit, daß bisher kein epidemiologisches Bild für die Borrelien-Infektion vorliegt und man sich so erhofft, gezielter Präventions- und Schutzmaßnahmen ergreifen zu können.
Damit besteht aber für uns Heilpraktiker/innen in den betroffenen Bundesländern und nunmehr auch in Rheinland-Pfalz und dem Saarland ein Behandlungsverbot für diese Erkrankung.
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