Vorsicht vor "Geistheilern" ohne behördliche Erlaubnis
Geistige Heilweisen werden, solange es Menschen gibt, zum Wohle derselben und bei Behandlung von Krankheiten erfolgreich angewandt. Insbesondere waren es und sind es Heilpraktiker, die diese Heilweise bis in die heutige Zeit erhalten und seriös zur Anwendung gebracht haben und bringen.
Mit Besorgnis stellt der Berufs- und Fachverband "Freie Heilpraktiker e.V." jedoch fest, und er sieht sich mit den anderen Heilpraktikerverbänden einig, daß vermehrt Personen, welche nicht die Berechtigung zur Ausübung der Heilkunde haben, mit dem Begriff "Geistheilung" tätig sind, obwohl durch zahlreiche Gerichtsurteile und höchstrichterliche Rechtsprechung Geistheilung eindeutig dem Heilpraktikergesetz unterliegt und damit der behördlichen Erlaubnis der damit verbundenen Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten bedarf.
Besonders besorgniserregend ist, daß in den Medien, insbesondere auch im Fernsehen, wie zuletzt in einer "Schreinemakers"-Sendung der Weg für verbotene Tätigkeiten noch geebnet wird sowie hilfesuchende kranke Menschen leichtfertig in die Arme derartiger Personen getrieben werden.
Hierzu ist festzustellen, daß die Menschen wissen müssen, daß diese Personen weder einen Qualitätsnachweis noch einen Nachweis über die Grenzen ihres Handelns erbracht haben, daß eine Haftpflichtabsicherung kaum gegeben sein dürfte und sich die Menschen in die Behandlung von Personen begeben, die gegen die eindeutige Rechtsprechung verstoßen. Wer schon nicht bereit ist, einfachste Rechtsnormen einzuhalten und, wenn er wirklich Menschen helfen will, nicht bereit ist, die Mühe der Ausbildung und Prüfung zur Erlaubniserteilung zu übernehmen, kann nicht das Vertrauen der Allgemeinheit genießen.
Bedauerlich auch, daß sich eine Organisation unter dem Namen "Dachverband Geistiges Heilen" e.V. darum "bemüht", Wege aufzuzeigen, wie vielleicht doch ohne Arzt oder Heilpraktiker zu sein, das Recht zu umgehen.
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