Rechtsanwälte und Ärzte sollen abgezockt werden


Die Rechtsanwälte kennen das Problem: Nach der Festlegung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vom 1. Juli 2004 gerieten zahlreiche Kanzleien in das Visier von Rechtschutzversicherungen. Mit so genannten „Rationalisierungsabkommen“ versuchten die Versicherer, die gesetzlich festgelegten Gebühren der Anwälte zu unterwandern und mit den Anwälten Abschläge zwischen 20 bis 60 Prozent abzupressen. „Eine schlechtes Geschäft für alle Beteiligten“, warnt Arno Metzler, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Freien Berufe“, „denn Unterwanderung der Gebühren geht nicht nur auf Kosten von Leistung und Qualität, sondern überschreitet Legalitätsgrenzen.“

Jetzt soll es auch für Ärzte ans Eingemachte gehen. Die Ironie: Während die Mediziner noch für eine Erhöhung ihrer Gebühren kämpfen, ist im Zuge der bevorstehenden Gesundheitsreform schon längst die Absenkung der Ärztehonorare bei der Behandlung von Privatpatienten im Gespräch. Mit der Senkung der Honorare von dem 2,3-fachen auf das 1,7-fache des Gebührensatzes sollen Kosten im Gesundheitswesen eingespart werden, der Privatpatient aber auch weiterhin die gleiche Leistung erhalten. „100 Prozent Schutz zum Billigtarif – diese Rechnung geht nicht auf!“, warnt Dr. Ulrich Oesingmann, Präsident des Bundesverbandes der Freien Berufe. Die Behandlung von Privatpatienten mache bis zu 30 Prozent der Einnahmen der behandelnden Ärzte aus und stelle damit eine wichtige Voraussetzung dar für die Wirtschaftlichkeit, den Standard und die Qualitätssicherung einer Praxis. Insbesondere im Zuge der aktuellen Diskussion um die Erhöhung der Ärztegebühren ist das für niedergelassene Ärzte und Patienten eine Zumutung!“

Vor allem die privaten Krankenversicherer (PKV) drängen auf eine Änderung der Gebührenordnung, um ihre Ausgaben in den Griff zu bekommen. Sie fordern einseitig die Herabsetzung der Gebührensätze zu Lasten der Ärzte, ohne Ihre eigenen Verwaltungskosten in Frage zu stellen. Dabei verweisen sie einerseits auf die steigenden Kosten bei den privaten Vollversicherungen bei gleichzeitig sinkenden Neuzugängen, andererseits auf zusätzliche Lasten bei einem möglichen Einbezug in den so genannten Risikostrukturausgleich der gesetzlichen Krankenkassen. Dennoch kann der Bundesverband der Freien Berufe kein Verständnis für die Forderung nach sinkenden Ärztehonoraren aufbringen. „Steigende Kosten der Versicherer können nicht auf dem Rücken der Ärzteschaft ausgetragen werden. Vielmehr sollten die Kassen darüber nachdenken, wie sie die Privatpatienten zu mehr Eigenverantwortung motivieren“, kommentiert Oesingmann.

Viele Freiberufler ohne Alternative müssen auch für weniger Honorar und ohne Honorarspielräume praktizieren, um sich am Markt zu halten. Hier haben Versicherer mit Knebelverträgen und Dumpinghonoraren leichtes Spiel. Diese Entwicklung beurteilt der Bundesverband der Freien Berufe kritisch:

„Die Vertragsfreiheit ist ein wesentliches Merkmal des Freien Berufs. Statt die Last einer zu hohen Schadensquote einseitig auf Ärzte und Rechtsanwälte abzuwälzen, sollten die Versicherer vielmehr über andere Lösungsmodelle nachdenken, z.B. über Zuschläge oder Kaskosysteme.“

Für den BFB enthält die Diskussion eine große Brisanz: „Das Thema ‚Vertragsfreiheit’ wird einen der Gegensätze offenbaren, welcher die wirtschaftspolitische Auseinandersetzung der nächsten Jahre bestimmen wird – große Strukturen gegen kleine!“


Der BFB als Spitzenorganisation der freiberuflichen Kammern und Verbände vertritt rund 817 Tausend selbstständige Freiberufler. Diese beschäftigen über 2,8 Millionen Mitarbeiter – darunter ca. 157 Tausend Auszubildende – und erwirtschaften rund neun Prozent des Bruttoinlandsproduktes.


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