PM - Antidiskriminierungsgesetz: Noch mehr Bürokratie!


Anlässlich der Öffentlichen Anhörung im Bundestag zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien (ADG) am kommenden Montag erklärt BFB-Präsident Dr. Ulrich Oesingmann:

"Unserer Auffassung nach ist der vorhandene Gesetzesrahmen ausreichend, um das gesellschaftliche Zusammenleben diskriminierungsfrei zu gestalten. Wir sehen erst Recht keine Notwendigkeit, mit dem Gesetzentwurf der rot-grünen Bundesregierung noch über das hinauszugehen, was die EU fordert.

Gerade in den kleinen Praxen, Kanzleien, Apotheken und Büros der Freien Berufe sind Personal- und Geschäftsentscheidungen in hohem Maße auf das Garantieren eines harmonischen innerbetrieblichen Ablaufs ausgerichtet. Eine Diskriminierung ist damit nicht verbunden, zumal Einstellungen in erster Linie aufgrund fachlicher Qualifikationen erfolgen.

Von den derzeit rund drei Millionen Arbeitnehmern, die von Freiberuflern beschäftigt sind, müssten Tausende von Bewerbungsunterlagen, aber auch Entscheidungen im Rahmen der Berufsausübung gerichtssicher dokumentiert werden. Nur so könnte später nachgewiesen werden, dass abgewiesene Bewerber bzw. Mandanten nicht diskriminiert wurden. Dies widerspricht nicht nur den Bürokratieabbaubemühungen der Bundesregierung, sondern lässt auch Konflikte mit den Verschwiegenheitspflichten der Freiberufler erwarten.

Da Freie Berufe in der Regel in Kleinsteinheiten tätig sind, treffen Dokumentations- und Aufbewahrungskosten diese überproportional.

Wir fordern daher die Bundesregierung auf, dieses verfassungsrechltich bedenkliche Bürokratiemonstrum zurückzuziehen und sich auf die EU-rechtlichen Vorgaben zu beschränken."

Der BFB als Spitzenorganisation der freiberuflichen Kammern und Verbände vertritt rund 817 Tausen selbständige Freiberufler. Diese beschäftigen über 2,8 Millionen Mitarbeiter - darunter ca. 157 Tausend Auszubildende - und erwirtschaften rund neun Prozent des Bruttoinlandsproduktes.

Berlin, 04.03.2005

Pressestelle

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