Neue Belastungen für Freiberufler


Rundfunkgebühr für Computer mit Internetzugang

Den „Regierenden“ fällt immer wieder etwas Neues ein, um die leeren Staatshaushalte zu füllen und den Bürger bzw. den selbständig Tätigen mit neuen Belastungen zu konfrontieren. Man fühlt sich förmlich in das Mittelalter oder in Al Capone-Zeiten zurückversetzt.

So im Rahmen der Neufassung des Rundfunkstaatsvertrages.

Thema: Einführung einer Rundfunkgebühr für Computer mit Internetzugang, von der insbesondere auch der Mittelstand und die Freien Berufe (hierzu gehören auch die Heilpraktiker) in besonderer Weise finanziell betroffen sind.

Nachfolgend veröffentlichen wir die Stellungnahme des „BfB - Bundesverband der Freien Berufe“ an die Ministerpräsidenten der Länder sowie an die Fraktionsvorsitzenden der Landesparlamente.

Der „Freie Heilpraktiker e.V.“ ist ebenfalls Mitglied des Bundesverbandes der Freien Berufe, um so auch die Interessen der Heilpraktiker als Freien Beruf breitgefächert und intensiv zu vertreten.

„... der Bundesverband der Freien Berufe vertritt als Spitzenorganisation die gemeinsamen Interessen von 86 Kammern und Verbänden aus den freien heilkundlichen, rechts-, steuer- und wirtschaftsberatenden, technischen und naturwissenschaftlichen sowie publizistischen und künstlerischen Berufen. Zum 01.01.2004 waren rund 817.000 selbständige Freiberufler mit über 2,8 Mio. Angestellten – darunter ca. 157.000 Auszubildende – in Deutschland tätig. Freiberufler erwirtschaften derzeit rund neun Prozent des Bruttoinlandsprodukts.

Die für den 1.1.2007 geplante – weltweit einmalige – Einführung einer Rundfunkgebühr für Computer mit Internetzugang beschwert in unzumutbarer Art und Weise den Mittelstand und die Freien Berufe.

1. Die Gebühr soll als Äquivalent für die Vorhaltung von Rundfunk- und Fernsehleistungen entrichtet werden. Freiberufler nehmen diese vorgehaltenen Dienste in ihren überwiegend kleinteilig strukturierten Büros jedoch nicht nur nicht in Anspruch: Sie werden den Internetzugang ihres Computers auch nicht als „Musikbox“ oder „Fernseher“ nutzen wollen. In ihren Büros finden sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt regelmäßig keine registrierten Radio- oder Fernsehgeräte. Im Gegensatz zu privaten Nutzern, die ihren PC auch als Fernseh- und Radiomedium nutzen mögen, bieten Freiberufler in ihren Büros zum einen honorarpflichtige eigene Dienstleistungen im Netz für den Verbraucher an und nehmen zum zweiten entgeltpflichtige Leistungen bei der Recherche nach wissenschaftlichen Arbeiten, Gesetzesneuerungen, -kommentierungen und technischen Neuerungen in Anspruch. Die Freien Berufe erbringen ihre höchstpersönliche Dienstleistung aufgrund ihrer besonderen Qualifikation und in kontinuierlicher Erfassung wissenschaftlicher, rechtlicher und technischer Neuerungen in einem besonderen Vertrauensverhältnis zum Auftraggeber, zum Verbraucher. Computer mit Internetzugang werden daher ausschließlich als Arbeitsgeräte angeschafft und genutzt - nicht als Radio und nicht als Fernseher. Freiberufler werden ihren internetfähigen Computer im Büro somit auch nicht, wie Privatleute, unentgeltlich neben einem solchen Gerät nutzen. Eine Gebührenpflicht für das Vorhalten einer Leistung aufzuerlegen, die auch in Zukunft weder verlangt noch in Anspruch genommen werden soll, begegnet keinem Leistungsäquvialent und steht daher nicht im Einklang mit der Verfassung.

2. Darüber ist die Neuregelung auch vor dem Hintergrund der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit des EG-Vertrages bedenklich: Ein ausländischer Freiberufler wird, wenn er ein Büro in Deutschland unterhält, ebenfalls dieser in Europa einmaligen Gebührenregelung unterworfen sein. Es ist bereits fraglich, ob die Auferlegung einer Gebühr für Freiberufler, die dieses Medium in ihren Büros weder nutzen noch wollen, überhaupt geeignet ist, dem grundsätzlich legitimen Zweck der Erhaltung eines pluralistischen und nicht rein kommerziellen Hörfunk- und Fernsehwesens zu dienen. Jedenfalls steht sie - wie oben bereits dargestellt - außer Verhältnis zum angestrebten Zweck.

3. Mit der Einführung einer Rundfunkgebühr für Computer mit Internetzugang werden darüber hinaus die mittelständischen Büros und Unternehmen - insbesondere Freiberufler - im Vergleich zu Großunternehmen überdurchschnittlich belastet. Da die Gebühr für selbständige Freiberufler und Gewerbetreibende „grundstücksbezogen“erhoben werden soll, werden größere Betriebe die Abgabe auf Dutzende von Computerarbeitsplätzen umlegen können, während Ärzte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure und andere Freiberufler den gleichen Betrag oftmals nur für ein einziges Gerät aufbringen müßten. Die Nachteile für die Selbständigen, die mit ihren geschäftlichen Geräten grundlos in Anspruch genommen werden, stehen auch aus diesem Grund außer Verhältnis zur bezweckten Einnahmesicherung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

4. Schlußendlich wird das allgemeine wirtschaftspolitische Bestreben, mit öffentlichen Finanzmitteln zunehmend kleine und mittelständische Betriebe ‘ans Netz’ zu bringen, durch eine solche Initiative konterkariert. Ganz zu schweigen von neueren Projekten des Bundes, Gerichtsverfahren, Verfahren bei Behörden und zur öffentlichen Auftragsvergabe zunehmend ‘via Computer’ erfolgen zu lassen.

Wir regen daher an, von der neuen Gebühr ganz abzusehen bzw. sie mindestens so ausgewogen zu gestalten, daß eine Belastung der beruflichen Nutzung vermieden wird.

Gerne stehen wir auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
...“

 
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