Kassenleistungen für Naturheilverfahren sind nicht illegal
Bundesversicherungsamt bereits vor Gericht gescheitert
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Hamburg/Bonn Das Bundesversicherungsamt (BVA) versucht fälschlicherweise in einer heute in Bonn veröffentlichen Presseinformation den Eindruck zu erwecken, als wären die Krankenkassenleistungen für Naturheilverfahren unrechtmäßig. Mit dieser unhaltbaren Auffassung ist das BVA bereits mehrfach vor Gericht gegen die Krankenkasse SECURVITA BKK ("Kasse für Ganzheitlichkeit") gescheitert.
"Das BVA versucht mit juristischen Tricks und Schikanen, die gesetzliche Krankenversicherung auszudünnen. Gemeinsam mit den monetär verengten Köpfen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den schulmedizinischen Dogmatikern mancher Krankenkassen will das Amt die besonderen Therapierichtungen aus dem Katalog der Kassenleistungen ausgrenzen", kritisierte Dr. Ellis Huber, Geschäftsführer der SECURVITA Gesellschaft zur Entwicklung alternativer Versicherungskonzepte (Trägerunternehmen der SECURVITA BKK) heute in Hamburg.
Die SECURVITA BKK setzt sich als bundesweit geöffnete Kasse für die Gleichberechtigung von Schulmedizin und bewährten Naturheilverfahren ein. Im Interesse ihrer Versicherten schöpft sie den gesetzlichen Rahmen für Homöopathie, anthroposophische Medizin, Pflanzenheilkunde und andere Naturheilverfahren so weit wie möglich aus.
Nach mehreren gewonnenen Gerichtsverfahren gegen das BVA darf die SECURVITA BKK ihren rund 100.000 Versicherten weiterhin Kosten für eine Reihe von bewährten Naturheilverfahren erstatten. Die SECURVITA BKK, die bundesweit für alle gesetzlich Versicherten geöffnet ist, beruft sich auf das 5. Sozialgesetzbuch. Im Gegensatz zur Meinung des BVA heißt es in dem für die Krankenkassen maßgeblichen Gesetzbuch ausdrücklich: "Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen sind nicht ausgeschlossen" (§ 2, Abs.1).
Weitere Informationen:
SECURVITA-Pressestelle (Norbert Schnorbach)
Tel. 040-3860 8024, Fax 040-3860 8056
E-Mail: norbert.schnorbach@securvita.de
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