Geldwäscherichtlinie: Der Kampf um die Bürgerrechte geht weiter
10.04.2001 Bundesverband der Freien Berufe (BFB) BERLIN
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Der Kampf um die Bürgerrechte geht weiter
Die Entscheidung des Europäischen Parlaments zur EU-Geldwäscherichtlinie läßt die gewünschte Eindeutigkeit einer Parteinahme zugunsten der Bürgerrechte in Europa durch das Parlament missen. Die notwendigen Änderungen, die die Freien Berufe an der Geldwäscherichtlinie vorgeschlagen haben, um das Beratungs- und Vertrauensverhältnis zu ihren Mandanten und Klienten zu schützen - immerhin siebzig Berufsgruppen der Freien Berufe in Deutschland haben das Europäische Parlament gemeinsam um Hilfestellung gebeten - wurden nur in einem Punkt berücksichtigt.
Dieser eine Punkt ist der Anker der Hoffnung, daß das Europäische Parlament doch noch ein Vermittlungsverfahren mit Kommission und Rat zustande bringt, um den im Rahmen der Grundrechtecharta zugesprochenen Vertrauensschutz zum Berater für den europäischen Bürger auch tatsächlich zu gewähren.
Nach dem gegenwärtigen Stand verhält sich das Parlament hier in Teilen ebenso widersprüchlich wie die Kommission und die deutsche Regierung.
Der Bundesverband der Freien Berufe fordert von allen europäischen Parlamentariern, daß sie sich dem Kreis derer anschließen, die ihre Gegenwehr formuliert und in das Verfahren eingebracht haben. Nur ein breiter Konsens zur Verteidigung der Bürgerrechte gegen andere, z.B. fiskalpolitische Überlegungen, verhindert, daß der Gedanke eines vereinigten Europas mit der Einschränkung und dem Verlust von Bürgerrechten diskreditiert wird.
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