Erst angelockt, dann abgezockt


Hamburg – Massive Beitragserhöhungen und einen regelrechten "Rechte-Klau" durch juristische Winkelzüge - auch das gibt es im Gefolge der Gesundheitsreform. Während einige Krankenkassen ihre Beiträge zum 1.4. senken, hat eine der größten deutschen Kassen unter Ausschluss der Öffentlichkeit eine drastische Beitragserhöhung beschlossen. Gleichzeitig versucht sie ihre Versicherten um das gesetzlich garantierte Sonderkündigungsrecht für diesen Fall zu betrügen und die Verbraucherrechte mit Füßen zu treten. "Dies muss verhindert werden", sagte Dr. Ellis Huber, Vorstand der SECURVITA Krankenkasse in Hamburg.

Ein böses Erwachen wird es für die Versicherten einer großen Kasse geben, die in jüngster Zeit hunderttausende von Mitgliedern mit künstlich niedrigen Sätzen angelockt hat und jetzt eine enorme Beitragserhöhung von 12,8 auf 13,8 % vorbereitet. Diese Kassenmitglieder werden von ihrer Kasse doppelt bestraft: sie müssen höhere Beiträge bezahlen (bis zu 34,80 ¤ pro Monat) und zusätzlich kommen auf sie die Mehrbelastungen durch die Gesundheitsreform hinzu.

Besonders unverfroren: Mit einem juristischen Trick will die Kasse ihre Mitglieder an sich fesseln und verhindern, dass sie von ihrem Recht Gebrauch machen und sofort zu einer günstigeren Kasse wechseln. Das Sonderkündigungsrecht, das jedem Kassenmitglied bei Beitragserhöhungen zusteht, wird von dieser Kasse durch eine gleichzeitige Fusion mit einer kleinen Kasse ausgehebelt.

"Hier werden rechtliche Schlupflöcher schamlos ausgenutzt, um die Versicherten ihrer Rechte zu berauben. Wenn die Kassenfunktionäre mit ihren Finanzen unverantwortlich umgegangen sind und nun aus finanzieller Not die Beiträge erhöhen müssen, sollen sie sich auch der Verantwortung stellen", forderte Dr. Ellis Huber, Vorstand der SECURVITA Krankenkasse in Hamburg. "Es ist das Recht der Versicherten, sofort zu kündigen und sich eine bessere Kasse zu suchen. Das ist im Gesetz verbürgt."

Jetzt sind Verbraucherschützer, die Aufsichtsbehörde und der Gesetzgeber gefordert, die Rechte der Versicherten zu schützen. Dem Bundesversicherungsamt (BVA) als Aufsichtbehörde der Krankenkassen ist die Problematik dieses umstrittenen juristischen Schlupflochs bekannt.

Weitere Informationen:
SECURVITA Pressestelle (Norbert Schnorbach),
Große Elbstraße 39, 22767 Hamburg. Tel: 0170-3127690, Fax: 040-38608090,
Mail: info@securvita.de
Internet: www.securvita.de
 
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