Die Verfassung gilt auch für Freiberufler
„Die Verfassung gilt auch für Freiberufler!“, ruft der Präsident des Bundesverbandes der Freien Berufe, Dr. Ulrich Oesingmann denen, die auf die Verfassung ihren Amtseid am 22.11.2005 schwören, zu.
„Bei der Bundeskanzlerin besteht kein Zweifel, aber die Gesundheitsministerin hat durch ihre jüngsten Äußerungen Anlass dazu geboten, sie daran zu erinnern, dass derjenige und diejenigen, die einen Eid leisten, auch an diesen gebunden sind.
Diejenigen, die einen Amtseid leisten auf die Verfassung, die Grundlage des Diensteides der Minister ist, steht auch für die persönliche Freiheit und die Grundlage der Vertragsfreiheit ein. Diese gelten auch für Freiberufler und damit auch für Ärztinnen und Ärzte, die der Bundesgesundheitsministerin offenbar ein besonderer Dorn im Auge sind.“
Der Präsident des Bundesverbandes der Freien Berufe wird sich gegen jeden stellen, der an diesen ehernen Grundsätzen, die unser Grundgesetz formuliert hat, rütteln will. Auch gegen Ministerinnen und Minister einer neuen, großen Koalition. „Damit soll es sein Bewenden haben, an Ermahnungen, ansonsten nur noch Glück auf!“, so der Präsident des Bundesverbandes der Freien Berufe in Berlin. Für 857 Tausend selbstständige Freiberufler, die rund 9,2 Prozent des Bruttoinlandproduktes generieren.
Der BFB als Spitzenorganisation der freiberuflichen Kammern und Verbände vertritt rund 857 Tausend selbstständige Freiberufler. Diese beschäftigen über 2,8 Millionen Mitarbeiter – darunter ca. 150 Tausend Auszubildende – und erwirtschaften rund 9,2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes in Deutschland.
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