BFB gegen Dienstwagenprivileg für Angestellte


Der Bundesverband der Freien Berufe hat sich im Rahmen der Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages am 08.03.2006 zu Steuervereinfachungen und Gestaltungsvermeidungsszenarien dagegen ausgesprochen, die private Nutzung von Dienst- und Geschäftswagen von Angestellten verschieden zu der der Selbstständigen zu behandeln.

Hierfür – so BFB-Hauptgeschäftsführer Arno Metzler – gibt es keine sachliche Rechtfertigung, die die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes im Steuerrecht an dieser Stelle rechtfertigen könnte. Die von Regierungsseite vorgetragene Behauptung, in diesem Bereich sei der Missbrauch besonders hoch bzw. man benötige ein Mehraufkommen von 270 Millionen, muss auf Sinn und Recht nicht bewertet werden – so der BFB-Hauptgeschäftsführer. Die vorgeschlagenen Mittel sind untauglich das Ziel zu erreichen. Der Vorschlag der Automobilindustrie, den Wagenbestand in Deutschland durch Steueranregungen zu erneuern und auf diesem Wege Steuereinnahmen aus dem Kfz-Bereich zu erzielen, ist vorzugswürdig.

Auf weitere Fehler der Gesetzentwürfe wies der BFB-Vertreter im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages im Rahmen einer Anhörung hin.


Der BFB als Spitzenorganisation der freiberuflichen Kammern und Verbände vertritt rund 857 Tausend selbstständige Freiberufler. Diese beschäftigen über 2,8 Millionen Mitarbeiter – darunter ca. 150 Tausend Auszubildende – und erwirtschaften 9,2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes.


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