21.07.2009: Oesingmann: "Erfolg für den BFB - Krankengeld für Selbstständige wieder bezahlbar"


Die Beschlussfassung des Bundesrates am 10. Juli 2009 der Neuregelung des Krankengeldanspruchs für Selbstständige im Rahmen der 15. Arzneimittelgesetznovelle (15. AMG-Novelle) kommentiert BFB-Präsident Dr. Ulrich Oesingmann:
 
„Wir begrüßen, dass der Gesetzgeber die erst zum 1. Januar 2009 eingeführte Streichung des Krankengeldanspruchs für Selbstständige in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wieder rückgängig gemacht hat.
 
Der BFB hat als eine der ersten Interessenvertretungen bereits im September des vergangenen Jahres auf die Streichung des Krankengeldes für Selbstständige zum Jahreswechsel hingewiesen und eine Rücknahme dieser gefordert, der der Gesetzgeber jetzt nachgekommen ist. Die in der GKV versicherten Selbstständigen sollten sich nach dem Willen des Gesetzgebers für Wahltarife der Krankenkassen entscheiden, wenn sie das Krankengeld versichern wollten. Schnell stellte sich aber heraus, dass diese Wahltarife, sofern sie überhaupt von den Kassen angeboten wurden, sehr teuer waren und somit eine zusätzliche Belastung für Selbstständige und Freiberufler darstellten.
 
Die nunmehr verabschiedete, ab dem 1. August 2009 geltende Regelung beinhaltet eine Wahloption für die Versicherten: Sie können zukünftig wählen zwischen dem bisher üblichen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche bei Zahlung des allgemeinen Beitragssatzes. Oder sie entscheiden sich für den ermäßigten Satz und versichern das Krankengeld entweder gar nicht oder schließen einen von den gesetzlichen Krankenkassen oder einem privaten Versicherungsunternehmen angebotenen Wahlzusatztarif ab.
 
Der BFB hat eine vollständige Rückkehr zur alten Regelung gefordert und dabei Unterstützung von Bündnis 90/Die Grünen erhalten. Nach der von uns bevorzugten alten Rechtslage galten unterschiedliche Krankengeldansprüche je nach Zahlung des allgemeinen Beitragssatzes (ab der 7. Woche), eines erhöhten Beitragssatzes (ab der 3. Woche) oder eines ermäßigten Beitragssatzes (kein Krankengeldanspruch). Da die angebotenen Wahltarife kaum konkurrenzfähig zu dem gesetzlichen Krankengeldanspruch sein dürften, da sich die Wahltarife selbst tragen müssen, werden diese voraussichtlich kaum nachgefragt werden. Außerdem findet eine Wettbewerbsverzerrung in Bezug auf die Angebote von privaten Versicherern statt, da es bei den Wahltarifen der GKV keine Altersstaffelung geben darf. Das Ausüben der Wahloption ist damit als einzig zumutbare bürokratische „Belastung“ über geblieben.
 
Trotz der Wahlerklärung können die Selbstständigen und Freiberufler damit aufatmen, weil sie nunmehr wieder einen gesetzlichen Krankengeldanspruch ab der 7. Woche ohne Zusatzkosten haben.“
 
Der BFB als Spitzenorganisation der freiberuflichen Kammern und Verbände vertritt rund eine Million selbstständige Freiberufler. Diese beschäftigen über 2,9 Millionen Mitarbeiter - darunter ca. 124 Tausend Auszubildende. Gemeinsam mit ihren Mitarbeitern erarbeiten Freiberufler rund 10,1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes und erwirtschaften so jeden zehnten Euro.
 
verantwortlich:
Petra Kleining                                                                                    
Pressesprecherin                                                                               
Reinhardtstr. 34                                                                                 
10117 Berlin 
Mobil:0177-4265861 
Telefon:030-284444-39 
Telefax:030-284444-78                                                                                    petra.kleining@freie-berufe.de
 
 

 
zurück top Druckversion