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Oesingmann: "Urteil des EuGH anerkennt freiberufliche Prinzipien" Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil das deutsche Fremdbesitzverbot an Apotheken bestätigt. Hierzu erklärt BFB-Präsident Dr. Ulrich Oesingmann: „Der BFB begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Fremdbesitzverbot an Apotheken ausdrücklich. Damit anerkennt auch der EuGH freiberufliche Prinzipien wie insbesondere die Unabhängigkeit und die Gemeinwohlverpflichtung. Dies dient vor allem der Patientensicherheit im Speziellen und dem Gesundheitsschutz im Allgemeinen. Damit ist das Urteil eine wichtige Weichenstellung für den Verbraucherschutz - auch in Europa. Denn es unterstreicht, wie wichtig das persönliche und fachlich qualifizierte Beratungsgespräch vor Ort ist. Der BFB trägt zudem die Hoffnung, dass man in Luxemburg die Verbindung zwischen Regulierung und Öffentlichem Auftrag jetzt besser versteht und dies auch bei anderen Entscheidungen durchträgt." Der BFB als Spitzenorganisation der freiberuflichen Kammern und Verbände vertritt rund eine Million selbstständige Freiberufler. Diese beschäftigen über 2,9 Millionen Mitarbeiter - darunter ca. 136 Tausend Auszubildende - und erwirtschaften 9,7 Prozent des Bruttoinlandsproduktes.
verantwortlich: Petra Kleining Pressesprecherin Reinhardtstr. 34 10117 Berlin Telefon: 030-284444-39 Telefax: 030-284444-78 petra.kleining@freie-berufe.de
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