02.04.2009: Vorrang nationalen Berufsrechts betont - BFB-Erfolg beim SBA


Das Europäische Parlament hat in seiner Entschließung zum sog. Small Business Act (SBA) die nationale Kompetenz und den Vorrang des nationales Berufsrechts ausdrücklich gestärkt. Dies stellt auch einen gewichtigen Erfolg für den BFB dar:

In dem Papier, das die Bedeutung des SBA unterstreicht und auch dessen rechtsverbindliche Umsetzung fordert, werden die Freien Berufe explizit benannt. So heißt es dort:

„[Das EP] fordert darüber hinaus die Anerkennung der Besonderheiten, die für Angehörige freier Berufe kennzeichnend sind, und hält es für notwendig, freiberuflich Tätige genau wie KMU zu behandeln, sofern dies den für diese Berufe geltenden Rechtsvorschriften nicht zuwiderläuft[...]“

Der SBA umfasst ein Bündel von Gesetzentwürfen und Maßnahmen zu Gunsten von Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Er ist vergangenen Sommer verabschiedet worden, auch um dem Verdacht entgegen zu wirken, in Brüssel würden allein Konzern- und Industrieinteressen berücksichtigt. Der SBA ist allerdings nicht rechtverbindlich und kann deshalb auch nicht im Zuge der künftigen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft unmittelbar angewendet werden.

„Wir freuen uns darüber, dass das EP in dieser Deutlichkeit klargestellt hat, dass Freie Berufe als wichtiger Teil des Mittelstandes nicht benachteiligt werden dürfen. Noch wichtiger erscheint uns aber die Klarstellung, dass die Besonderheiten und das nationale Berufsrecht der Freien Berufe unangetastet bleiben müssen“, so BFB-Hauptgeschäftsführer Arno Metzler.



Der BFB als Spitzenorganisation der freiberuflichen Kammern und Verbände vertritt rund eine Million selbstständige Freiberufler. Diese beschäftigen über 2,9 Millionen Mitarbeiter - darunter ca. 136 Tausend Auszubildende - und erwirtschaften 9,7 Prozent des Bruttoinlandsproduktes.


 
zurück top Druckversion