02.03.2010: Oesingmann: "Bundesverfassungsgericht zeigt klare Kante


Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung erklärt BFB-Präsident Dr. Ulrich Oesingmann:

„Der BFB begrüßt die Linie des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich. Wieder einmal schreibt es, wenn auch nachlaufend der Großen Koalition, Wahrheiten ins Stammbuch der politisch Verantwortlichen und fordert sie zum Nacharbeiten auf.

Nach Lesart der Karlsruher Richter sind die Paragraphen zur Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig, weil sie gegen Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes verstoßen und seien demnach nichtig. Auch wies das Bundesverfassungsgericht an, die Daten unverzüglich zu löschen. Die Vorratsdatenspeicherung sei erst dann zulässig, wenn enge Vorgaben zur Verwendung der Daten, deren Sicherheit bei der Speicherung sowie zu ihrer transparenten Verwendung erfüllt werden.

Mit diesen strengen Auflagen unterstreichen die Richter, dass der Schutz der Privatsphäre nicht einfach so der Terrorabwehr untergeordnet werden kann. Dieses Urteil setzt dem neugierigen Blick des Staates Grenzen.

Aus Sicht der Freiberufler anerkennt das Gericht die Rechte der Bürger und das Vertrauensverhältnis zwischen den Freien Berufen und ihren Mandanten/Patienten/Kunden. Auch wird hier der Grundsatz der Waffengleichheit zwischen Bürgern und Staat und damit der Demokratie betont. Anders als die, für die Gesetzeslage Verantwortlichen, anerkennt das Gericht das Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger auf vertrauensvolle Offenbarung etwa gegenüber ihren Ärzten, Rechtsanwälten, Psychotherapeuten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Zahnärzten und Apothekern.

Der Gesetzgeber wird aufgefordert, das jetzt erforderliche Bereinigungsverfahren zu nutzen, die Problematik insgesamt und in allen betroffenen Gesetzen im Sinne der Abgrenzung, die das Bundesverfassungsgericht vorgenommen hat, angemessen zu regeln.“

Der BFB als Spitzenorganisation der freiberuflichen Kammern und Verbände vertritt rund eine Million selbstständige Freiberufler. Diese beschäftigen über 2,9 Millionen Mitarbeiter - darunter ca. 124 Tausend Auszubildende. Gemeinsam mit ihren Mitarbeitern erarbeiten Freiberufler rund 10,1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes und erwirtschaften so jeden zehnten Euro.

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