Potientielle Gesundheitsgefahren durch chinesische Kräuter


Da in der 2. Januarwoche anläßlich ...

... einer Pressekonferenz der Techniker Krankenkasse vor medizinischen Kräutertees aus dem asiatischen Raum gewarnt wurde, nachfolgend einige aktuelle Informationen und eine Zusammenfassung der arzneimittelrelevanten Sachverhalte:

Mit Schreiben vom 07.01.2000 hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) alle Stufenplanbeteiligten nach § 63 AMG darüber informiert, daß seit einiger Zeit, insbesondere aus Großbritannien und Belgien bekannt geworden sei, daß bestimmt chinesische Kräutertees aristolochiahaltige Arzneidrogen enthielten. Ursache hierfür könne eine starke botanische Ähnlichkeit und eine in China gleichwertige Verwendung der Drogen Stephania tetrandra, Clematis und Aristolochia sein. Aristolochia-Zubereitungen waren in Deutschland Anfang der 80er Jahre im Rahmen eines Stufenplanes vom Markt genommen worden. Dem BfArM liegen keine Erkenntnisse vor, daß dieses Problem auch in Deutschland in dieser Art und in diesem Umfang aufgetreten ist, zumal Staphania tetranda in Deutschland offenbar kaum Verwendung findet. Das BfArM bittet die zuständigen Überwachungsbehörden, die Situation aufmerksam zu beobachten, da nicht ausgeschlossen werden kann, daß chinesische Arzneidrogen in Deutschland auch unter Umgehung arzneimittelrechtlicher Vorschriften in Verkehr gebracht werden könnten.

Das BfArM geht davon aus, daß die beobachteten Nierenschädigungen durch Aristolochiasäure verursacht worden sind, die ein nierentoxischer und kanzerogener Stoff ist.

Nach Mitteilung der Arzneimittel-Kommission der Deutschen Apotheker vom 13.01.2000 in der Pharmazeutischen Zeitung wurden durch chinesische Arzneimitteln auch Schwermetallvergiftungen hervorgerufen, zum Teil aufgrund von Verunreinigungen, zum Teil wegen schwermetallhaltiger Wirkstoffe. Außerdem könne es bei den in Europa eher unbekannten Drogen leicht zu Verwechslungen kommen. Zudem seien Fälle bekannt, wo chinesische Fertigarzneimittel nicht deklarierte Bestandteile wie Glukokortikoide, Indometacin und Benzodiazepine enthielten.

Für die Anwendung und Verordnung von chinesischen Kräutern/Drogen in Naturheilpraxen folgender Hinweis der AMK: Da davon auszugehen ist, daß chinesische Arzneidrogen grundsätzlich apothekenpflichtige Arzneimittel sind, sollten sie in jedem Fall über eine Apotheke bezogen werden, in denen eine Prüfung auf Qualität (Schwermetalle, Pflanzenschutzmittel-Rückstände, mikrobielle Kontaminationen) und Identität sichergestellt ist.
 
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