Kava-Kava


Empfehlung des Ausschusses für Verschreibungspflicht zu Kava-Kava

Am 22. Januar 2002 tagte routinemäßig der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM); er ist anzuhören, wenn Anträge zur Umstufung in die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln anstehen.

In dieser Sitzung hat der Sachverständigenausschuss u.a. dafür votiert, Kava-Kava- und Kavainhaltige Arzneimittel der Verschreibungspflicht zu unterstellen. Die Unterstellung von Kava-Kava unter die Verschreibungspflicht erfolgte auf Antrag der Industrieverbände im Rahmen des zur Zeit laufenden Stufenplanverfahrens.

Die Voten des regelmäßig beim BfArM tagenden Ausschusses stellen zwar lediglich Empfehlungen dar; es ist jedoch davon auszugehen, dass das Bundesgesundheitsministerium als entsprechender Verordnungsgeber den Empfehlungen folgen wird. Die aufgrund der getroffenen Entscheidung zu erstellende Änderung der Verordnung nach § 48 AMG wird voraussichtlich am 01. Juli 2002 ohne Übergangsvorschriften in Kraft treten.
 
zurück top Druckversion