Gesundheitsreform


Die Gesundheitsreform, die derzeit zwischen Bundesregierung und Opposition verhandelt wird, ist in vielen Bereichen für den Heilpraktiker von geringer Bedeutung. Eine erhebliche Brisanz hat aber das Vorhaben der prinzipiellen Herausnahme nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel (so genannter OTC) aus der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Die Bundesregierung hält trotz massiver Proteste einiger Verbände der Arzneimittelhersteller, z.B. des Bundesverbandes der Arzneimittelhersteller (BAH) und des Bundesverbandes der pharmazeutischen Industrie (BPI) an diesem Vorhaben fest. Dieser Leistungsausschluß gilt nach den bisherigen Aussagen nicht für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche bis zum vollendeten 17. Lebensjahr, wenn diese behindert sind und Entwicklungsstörungen haben. Darüber hinaus werden bei bestimmten Indikationen solche nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel auch weiterhin erstattet, wenn bei dem Patienten eine Ausnahmeindikation aus einem Katalog des Bundesausschuß vorliegt, z.B. Acetylsalicylsäure nach einem Schlaganfall. Die ursprüngliche Idee, daß der Leistungsausschluß ebenfalls nicht für registrierte homöopathische und anthroposophische Arzneimittel gilt, ist bei den Verhandlungen von Regierung und Opposition anscheinend auf der Strecke geblieben. Für einen großen Teil von naturheilkundlichen Präparaten, die ja gerade wegen ihrer geringen Nebenwirkungen nicht verschreibungspflichtig sind, wird die Entscheidung der Bundesregierung das Ende darstellen, denn ohne den Anteil der kassenärztlichen Verordnungen lohnt sich die Produktion für den Bereich der Selbstmedikation, einschließlich der Verordnungen durch Heilpraktiker aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr, zumal sich die Zulassungskosten aufgrund des neuen Entwurfes der Kostenverordnung weiter erhöhen werden. Neben dieser für den Heilpraktiker problematischen Entwicklung wird sich das Verordnungsverhalten der Kassenärzte ändern, so daß vermehrt rezeptpflichtige Arzneimittel verordnet werden. Dies wird wegen der höheren Nebenwirkungsgefahr nicht nur für die Patienten ein größeres Risiko darstellen, sondern verlagert die Kosten von den rezeptfreien Medikamenten zu den Rezeptpflichtigen. Eine für den Heilpraktikerberuf zusätzliche, problematische Entwicklung könnte darin bestehen, daß die pharmazeutischen Hersteller ihre Präparate in Zukunft bei der Zulassung in der Weise einstufen, daß diese Arzneimittel rezeptpflichtig und damit im Rahmen der GKV erstattungsfähig sind.
 
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