Abwehr von Arzneimittelriiken
Gelee Royale (Bienenköniginnenfuttersaft)
|
Mit Schreiben vom 15.2.2000 hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu Gelee royale ein Stufenplanverfahren Stufe II eingeleitet und den betroffenen pharmazeutischen Unternehmern mitgeteilt, daß Änderungen in den Gebrauchs- und Fachinformationen von Arzneimitteln, die Bienenköniginnenfuttersaft (Gelee royale) enthalten, für erforderlich gehalten werden. Die Hersteller haben Gelegenheit, innerhalb von vier Wochen zu den Maßnahmen Stellung zu nehmen.
Hierzu folgende wichtige Anmerkung der AMK:
Aufgrund arzneimittelrechtlicher Vorschriften kann das BfArM Anordnungen bis hin zu Verboten nur für Arzneimittel verbindlich vorschreiben, nicht aber für Nahrungsmittel oder sog. Nahrungsergänzungsmittel, soweit diese ebenfalls Gelee royale enthalten, auch wenn dafür dasselbe Risikopotential besteht. Zu Haftungsfragen, die bei Verordnung derartiger Produkte durch den Heilpraktiker entstehen können, verweisen wir auf die dementsprechende Veröffentlichung der AMK von Anfang 1999, vor allem da es sich bei den bekanntgewordenen Risiken von Gelee royale nicht nur um Erkenntnisse aus dem Ausland, sondern auch um konkrete Fälle aus Deutschland handelt.
Bei insgesamt 60 Fertigarzneimitteln beabsichtigt das BfArM anzuordnen:
In den Abschnitt „Gegenanzeigen" folgende Ergänzung aufzunehmen:
„Patienten, bei denen eine Überempfindlichkeit (Allergie) auf Bienenköniginnenfuttersaft oder einen anderen Bestandteil dieses Arzneimittels besteht oder die an Asthma leiden, dürfen [..Arzneimittelname..] nicht einnehmen."
In den Abschnitt „Nebenwirkungen" folgende Ergänzung aufzunehmen:
„In seltenen Fällen sind nach Einnahme von Arzneimitteln, die Bienenköniginnenfuttersaft enthielten, Überempfindlichkeitsreaktionen aufgetreten. Diese zeigten sich als allergische Reaktionen an der Haut wie Rötung, Ausschlag und Juckreiz oder als Reaktionen an anderen Organen. In diesen Fällen traten Gesichtsschwellungen, Asthmaanfälle oder eine Verschlimmerung eines bestehenden Asthmas, Erbrechen, Durchfall und Blutdruckabfall auf. In Einzelfällen trat bei Patienten mit bestehender Überempfindlichkeit auf Bienenköniginnenfuttersaft ein anaphylaktischer Schock ein, der in einem Teil dieser Fälle tödlich verlief."
In den Abschnitt „Warnhinweis und Hinweise für die Anwendung" folgende Angabe aufzunehmen:
„Dieses Arzneimittel enthält den Wirkstoff Bienenköniginnenfuttersaft (Gelee royale), der bei bestehender Überempfindlichkeit auf diesen Bestandteil schwere, lebensbedrohliche allergische Reaktionen auslösen kann."
Die vorgesehenen Maßnahmen werden zusammenfassend wie folgt begründet:
Im Zusammenhang mit der Anwendung Bienenköniginnenfuttersaft-haltiger Präparate sind schwere allergische bzw. anaphylaktische Reaktionen, z. T. mit Todesfolge, aufgetreten.
Die australische Zulassungsbehörde berichtete dem BfArM über insgesamt 19 unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) darunter drei Todesfälle, sowie weitere lebensbedrohliche Reaktionen, die mit Diarrhoe, Emesis, Bronchospasmus, Ödemen und Herzstillstand einher gingen. Nach einer amtlichen Untersuchung wurde eine dieser tödlich verlaufenen UAW als definitiv durch Gelee royale verursacht eingestuft.
In der Literatur wird ein weiterer Todesfall in Australien berichtet, der ein 11jähriges atopisches Mädchen mit erhöhten IgE-Werten betraf [Bullock et al, Med J Austral 160 (1994) 44]. Thien et al. [Clin Exp Allergy 26 (1996) 216] berichten über 7 Fälle von allergischen Reaktionen mit Asthma, in einigen Fällen zusammen mit Anaphylaxie, nach Einnahme von Bienenköniginnenfuttersaft-haltigen Zubereitungen. IgE-Bestimmungen waren in den Fällen positiv, die auf Prick-Tests mit Bienenköniginnenfuttersaft positiv reagierten. Mehr als 18 spezifische IgE-Antikörper bindende Proteine im Bereich von 25 bis 55 KD wurden gefunden, wobei in allen positiven Seren ein 55 KD Protein vorhanden war [Baldo, Monographs in Allergy 32 ( 1996) 84].
Trotz ihrer weiten Verbreitung steht nach Ansicht von Leung et al. [Clin Exp Allergy 27 (1997) 333] den mit dem Gebrauch Bienenköniginnenfuttersaft-haltigen Präparate in Verbindung gebrachten Risiken kein nachweisbarer Nutzen gegenüber. Alle von diesen Autoren [J Allergy Clin Immunol 96 (1995) 1004] untersuchten Fälle wiesen eine Anamnese von Asthma und einen zeitlichen Zusammenhang mit der Anwendung von Bienenköniginnenfuttersaft-haltigen Präparaten und dem Auftreten der UAW auf.
Aus Neuseeland wurde über zwei Fälle von Asthma berichtet [Harwood et al. New Zealand Med J 109 (1996) 3259]. Shaw et al. [Drug Safety 17 (1997) 342] berichten über 3 Fälle von allergischen Reaktionen gegenüber Bienenköniginnenfuttersaft- bzw. Propolis- (Bienenwabenkitt-) haltigen Präparaten. Nach topischer Anwendung eines Präparates trat in einem Fall ein Konjunktivaödem und Gesichtsschwellung auf. Nach der oralen Anwendung wurde in zwei Fällen über sehr starke Thoraxschmerzen, Bronchospasmus und angioneurotisches Ödem berichtet. In derselben Publikation wird über 5 weitere Fälle aus dem Jahre 1996 berichtet, die jedoch nicht weiter beschrieben werden. Laporte et al. [Allergy 51 (1996) 325] sahen in einem Krankenhaus in Barcelona drei Fälle von Bronchospasmus kombiniert mit Lidödem, Urtikaria und Pruritus nach Einnahme von Bienenköniginnenfuttersaft-haltigen Präparaten.
In weiteren Berichten wird das Auftreten von Erbrechen, Durchfällen, schmerzhaftem Abdomen, Myalgie, Hypertonie, Kreislaufversagen, Dyspnoe, Gesichtsödem, einer anaphylaktoiden Reaktion und einer Herpes zoster-Erkrankung im Zusammenhang mit der Anwendung dieser Präparate beschrieben [Leung et al., Clin Exp Allergy 27 (1997) 333]. Erkenntnisse aus Deutschland
Die dem BfArM im Rahmen der Spontanerfassung übermittelten Berichte aus Deutschland bestätigen die Erkenntnisse über die unerwünschten Wirkungen Bienenköniginnenfuttersaft-haltiger Arzneimittel aus dem Ausland. In Deutschland und in Europa sind Todesfälle im Zusammenhang mit der Anwendung von Bienenköniginnenfuttersaft-haltigen Arzneimitteln bisher nicht bekannt geworden, sie können jedoch nach dem gegenwärtigen Stand der Erkenntnisse nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund von 76 UAW-Berichten aus Deutschland mit z.T. sehr schweren und gravierenden Nebenwirkungen geht das BfArM davon aus, daß regionale Unterschiede in der Qualität, Gewinnung und Herstellung des Ausgangsstoffes und des Endproduktes keinen bestimmenden Einfluß auf die Häufigkeit, Art und Schwere der unerwünschten Wirkungen haben. Dabei ist von Bedeutung, daß auch Personen, die an weit verbreiteten Allergien leiden (Hausstaub, Tierhaare etc.), bereits bei der Erstanwendung Bienenköniginnenfuttersaft-haltiger Präparate gefährdet sind!.
Die AMK wird über das endgültige Ergebnis des Stufenplanverfahrens aktuell berichten.
Dieter Fendt, Sprecher der AMK
|
| |
|
|
 |
| PRAXIS.FORUM 15.09.2012 Freie Heilpraktiker e.V. |
Abrechnung . Existenzgründung . Homepage . Marketing . Steuer . Werbung u.v.m. im swissotel in Düsseldorf-Neuss Vorträge . WorkShops . Beratung . Ausstellung unserer Kooperationspartner und weiterer Fach-Firmen. |
|
|