14.07.2010: Stellungnahme der Arzneimittelkommission der Heilpraktiker zur Berichterstattung im Spiegel und den Thesen von Herrn Karl Lauterbach/SPD zum Thema Homöopathie


Der Berufs- und Fachverband Freie Heilpraktiker e.V. informiert:

Stellungnahme der Arzneimittelkommission der Heilpraktiker zur Berichterstattung im Spiegel und den Thesen von Herrn Karl Lauterbach/SPD  zum Thema Homöopathie


Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker
- Stufenplanbeteiligte nach § 63 AMG -


An die Chefredaktion von
Der Spiegel (Herrn Mathias Müller von Blumencron, Herrn Georg Mascolo)
und von Spiegel Online (Herrn Rüdiger Dietz)
Brandstwiete 19
20457 Hamburg

spiegel@spiegel.de, Leserbriefe@spiegel.de,
ruediger_ditz@spiegel.de

                                
Berlin / Bonn, den 12.7.2010


Sehr geehrte Herren Chefredakteure,
sehr geehrte Damen und Herren der Redaktion,

in dem Beitrag von DER SPIEGEL 28/2010 vom 12.7.2010 wird unter dem Titel „Der große Schüttelfrost“ über Kritiker der Homöopathie berichtet und die Wirksamtkeit der Homöoapthie in Zweifel gezogen. Es werden zwar auch einige Anwender und Verfechter der Homöopathie zitiert, doch im Gesamtbild stellen Sie einseitig die Wirksamkeit der  Homöopathie als nicht bewiesen dar. Dies passt so gut ins Sommerloch wie die Forderung des SPD-Gesundheitspolitikers Prof. Dr. Karl Lauterbach in der Spiegel-Ausgabe vom 12.07.2010, den gesetzlichen Krankenkassen zu verbieten, homöopathische Behandlungen zu bezahlen. Diese einseitige Negativbeurteilung der Homöopathie, ohne z.B. einmal nach den Heilpraktikern als Therapeutengruppe, mit einem hohen Erfahrungsschatz in der Homöopathie zu fragen, oder auch mal im Bereich der Homöopathie beim Tier nachzuforschen, wo die gern benannten Placeboargumente ins Leere laufen, ist nicht sachdienlich. Wenn dies einzelne Politiker tun, um auf sich aufmerksam zu machen, dann mag dies ja noch angehen, doch ein überregionales Nachrichtenmagazin sollte gründlichere Recherche betreiben. Die Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker, die im Bereich des Arzneimittelrechtes über 20.000 deutsche Heilpraktiker vertritt, könnte Ihnen hier gerne genauere Auskunft geben. Auch die großen Heilpraktikerverbände haben diese Erfahrungen und können kompetent Auskunft geben.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn hat immerhin eine große Abteilung zur Beurteilung der Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen, u.a. der Homöopathie. Auch die vom Bundesministerium für Gesundheit berufene Zulassungskommission D, die die Wirkung und die möglichen Risiken von homöopathischen Arzneimittel bei der Zulassung beurteilt, wäre ein möglicher Ansprechpartner. Im Bereich der Hersteller der homöopathischen Arzneimittel gibt es ebenfalls kompetente Ansprechpartner, wie den Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH).

Eine 2009 durchgeführte Allensbach-Studie belegt, dass die Bevölkerung der Homöopathie ihr Vertrauen schenkt. Mehr als die Hälfte der Deutschen hat schon einmal homöopathische Arzneimittel verwendet, und der Anteil derer, die Homöopathika bewusst anwenden, ist in den letzten 40 Jahren stark gestiegen. Das Meinungsbild zu dieser Therapieform ist eindeutig und hat sich in den vergangenen Jahrzehnten weiterhin positiv entwickelt.

Dies wundert die deutschen Heilpraktiker nicht weiter, da die Homöopathie seit über 200 Jahren erfolgreich eingesetzt wird und die Wirkung auch durch Millionen Patientinnen und Patienten weltweit bestätigt wird.

Die Kampagnen der Homöopathiekritiker haben nichts mit wissenschaftlichem Interesse zu tun und auch nichts mit gesundheitspolitischer Notwendigkeit, denn das geringe Risiko von homöopathischen Arzneimitteln ist bewiesen, bei höheren Potenzen gibt es gar kein Risiko mehr. Diese nachweisbare Risikoarmut bzw. -freiheit ist ein wesentliches Kriterium, damit überhaupt eine Registrierung oder Zulassung durch die Aufsichtsbehörden möglich ist.

Wer eine ganze Flasche homöopathisches Arsen schluckt, wie in dem Spiegelartikel beschrieben, und sich dann wundert, dass nichts passiert, zeigt einfach nur, dass er von Homöopathie keinerlei Ahnung hat und auch kein Interesse, sich kundig zu machen. Das gleiche homöopathische Arsen, mehrmals täglich einige Wochen genommen, würde natürlich Symptome der homöopathischen Arzneimittelprüfung erzeugen. Aber es geht den Kritikern in England ja nicht um eine reale Erfahrung, sondern um reinen Dogmatismus und Populismus.

Wie der BAH zu diesem Thema schon ausführte, wurden auf Wunsch der Rot-Grünen-Bundesregierung die Wahltarife für Homöopathie seinerzeit eingeführt. Es erstaunt, dass die SPD nun die Abschaffung dessen fordert, was sie unter ihrer Regierungszeit für eine sinnvolle Kassenleistung (§ 2 Abs. 1 Satz 2 SGB V "Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen sind nicht ausgeschlossen.") erachtet hat und was von Ärzten, Patienten und Krankenkassen anerkannt ist. Es stellt sich die Frage, warum man an Dingen, die gesundheitspolitisch funktionieren, "herumdoktern" will, statt sich um die entscheidenden Fragen einer Gesundheitsreform zu kümmern. Das klingt nach reinem Oppositionspopulismus und nicht nach sorgfältigem Umgang mit den Interessen der Patienten und Versicherten, da ja gerade die homöopathischen Arzneimittel wenige oder keine Nebenwirkungen haben und gleichzeitig eine hohe Akzeptanz bei den Patienten.

Die deutschen Heilpraktiker sind kein Bestandteil des Systems der Gesundheitsversorgung durch die gesetzlichen Krankenversicherungen. Trotzdem sehen die Heilpraktiker eine Einschränkung bei gesetzlich Versicherten als problematisch an, denn dadurch würde für viele Menschen die freie Wahl in den Behandlungsmöglichkeiten eingeschränkt.

Bei Heilpraktikern spielt es keine Erwägung, ob eine gesetzliche Krankenkasse die Arzneimittel bezahlt, denn ausser den privatversicherten Patienten müssen die meisten Patienten des Heilpraktikers die Arzneimittel selber bezahlen und hier haben homöopathische Arzneimittel ja auch einen Vorteil, sie sind oftmals sehr viel günstiger als schulmedizinische Präparate.

Die Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker ist eine Stufenplanbeteiligte nach § 63 AMG und arbeitet mit Unterstützung der deutschen Heilpraktikerverbände, um die deutschen Heilpraktiker über Risiken von Arzneimitteln zu informieren und erfasst auch Rückmeldungen aus der Heilpraktikerschaft über Arzneimittelrisiken. Die deutschen Heilpraktikerverbände, die die Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker tragen, vertreten mit über 20.000 Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern ca. 90 % der deutschen Heilpraktiker.

Mit freundlichen Grüssen

Arne Krüger
stellv. Sprecher der
Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker und
Mitglied der Kommission D (Homöopathie) beim
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte


Weitere Auskünfte gerne über

Freie Heilpraktiker e.V. - FH -
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Eingetragen im
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Vorsitzender
Dieter Siewertsen
Heilpraktiker


 
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