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Wilfried Meyer
Es ist ja verständlich, wenn manche Menschen in Panik geraten, sobald neue Erkenntnisse und Möglichkeiten der Medizin angesprochen werden. Vieles ist verwirrend neu. Ein begründetes sittliches Urteil darüber kann sich nur langsam bilden. Unser sittliches Bewußtsein entwickelt sich nicht so schnell wie der Zuwachs an Wissen und Können. Das ist unvermeidlich. Man muß erst begriffen haben, ehe man urteilen kann.
Denn jedes ethische Urteil setzt Sachwissen voraus, das man oft erst langsam und mühevoll erwerben muß. Wer etwa das Gebot „Du sollst nicht töten“ vertehen soll, muß den Unterschied von tot und lebendig kennen. Das war einmal einfach: Wer nicht mehr atmete, war tot. Aber lebt ein menschlicher Körper noch, der künstlich beatmet wird? Auch wenn sein Gehirn keinerlei Aktivität mehr erkennen läßt? Das ist nicht so offensichtlich. Selbst berufsmäßige Pfleger haben Hemmungen, ein Atmungs-Gerät abzuschalten. Das verlangt Sachkenntnisse, aber auch Überwindung von scheinbar plausiblen moralischen Gefühlen. Es ist eine intellektuelle Anstrengung, zur Kenntnis zu nehmen, daß noch kein Hirntoter scheintot war, wohl dagegen mancher Herztote. Auf diese Erkenntnis schnell ein sittliches Urteil zu gründen, kann nicht von jedem erwartet werden.
Naturwissenschaftliche Unterweisung und Denkschulung führen in unseren Schulen eine Randexistenz. Das lehrt ein Blick in jede beliebige Stundentafel, in der die Stundenanteile der Unterrichtsfächer für die verschiedenen Jahrgänge verordnet werden. Ja, es ist an manchen Schulen, die sich volltönend allgemein-bildende nennen, geradezu modisch, naturwissenschaftliche Erkenntnisse zu verunglimpfen. Der Präsident des mächtigen Deutschen Lehrerverbandes zählte in einer einflußreichen Zeitung die Fächer auf, die jeder Abiturient gelernt haben sollte. Keine Natur-Wissenschaft war darunter. Der Wortgewandtheit der sogenannten Geistes-Wissenschaftler sind die natur-wissenschaftlichen Kollegen meist nicht gewachsen. Es scheint ja auch sinnlos, mit Menschen zu diskutieren, die schon die Voraussetzungen jedes ernsten Diskurses scheuen: die Kenntnis dessen, worüber man spricht. Das gilt keineswegs für jeden, aber für viele, die gerade eben den Sprung in die Sicherheit der Schule geschafft haben.
So werden deutsche Abiturienten in ein Leben entlassen, das ohne die Naturwissenschaften gar nicht mehr möglich ist, dessen Voraussetzungen sie gleichwohl nicht kennen. Sie bestimmen dann später als einflußreiche Redner und Schreiber die öffentliche Meinung. Sachkenntnisse, die Voraussetzung sind für die Begründung eines sittlichen Urteils, kommen daher in der öffentlichen Auseinandersetzung regelmäßig zu kurz.
Damit soll keineswegs behauptet werden, das sittliche Urteil gründe sich nur oder hauptsächlich auf naturwissenschaftlich ermittelte Fakten und Einsichten. Das wäre der zu Recht getadelte naturwissenschaftliche Fehlschluß. Aber eine Ethik, in der die Realität nicht vorkommt, ist gegenstandslos. Sie hantiert unvermeidlich mit leeren Begriffen. Das imponiert leider vielen Menschen, eben wegen ihrer einseitig geistes-wissenschaftlichen Bildung. Die aber reicht nicht aus zu einer Bildung des Gewissens und des ethischen Urteils-Vermögens.
Nicht daß die neuen Möglichkeiten – human-genetische Beratung, Organverpflanzung, Abtreibung, ungewünschte Lebensverlängerung, Hirntod-Feststellung – ohne alle ethische Bedeutung wären. Jedoch ist es unerläßlich, daß die Menschen darüber informiert werden. Das sollte aber ohne jede Panikmache geschehen. Die Menschen sind mehr als genug geängstigt durch die allgegenwärtige Jammertal-Predigt der enttäuschten 68-er, die vor allem in den Schulen ein warmes Plätzchen gefunden haben. Das ist eine schlechte Voraussetzung für ein sachliches, der Problemlösung dienendes Denken. Man sollte sich gelegentlich daran erinnern, daß auch dem National-Sozialismus eine laute, anhaltende Jammertal-Predigt vorausging. Also brauchten die Menschen einen Erlöser. Und der erlösende Führer wurde herbei gesehnt, ja herbei gebetet – und der kam dann ja auch.
Wenn über das Ende des Menschenlebens diskutiert wird, so sollte nicht unbedacht der von Aristoteles überlieferte Glaube übernommen werden, daß es das Leben ist, welches das Wesen des Menschen ausmacht. Leben haben wir mit den Pflanzen gemeinsam, Bewußtsein sogar mit den höheren Tieren. Was den Menschen von diesen unterscheidet, ist der an ein Bewußtsein gebundene Geist, der nur in der Verbindung von objektivem und personalem Geist existiert. Ist das Bewußtsein endgültig erloschen, so ist das Dasein des Menschen als Mensch beendet. Das gilt auch dann, wenn das rein biologische Leben – mit oder ohne ärztliche Hilfe – noch andauert.
Es sollte deshalb als sittenwidrig angesehen werden, die nur biologische Existenz eines menschlichen Körpers zu verlängern. Dieses ist zu einer hohen medizinischen Kunst entwickelt worden, zu einer für Ärzte und Krankenhäuser sehr einträglichen zumal. Bis vor kurzem war es gar nicht möglich, einen Bewußtlosen längere Zeit am Leben zu erhalten. Er konnte irgendwann nicht mehr schlucken und vertrocknete bald. Er hatte das Recht auf seinen eigenen Tod, den ihm Gott oder die Natur bestimmt hatten. Er durfte in Würde sterben. Eine selige Zeit.
Das schließt eine sinnvolle Verlängerung des Menschenlebens nicht aus, zum Beispiel durch eine nötige Operation, auch wenn dabei ein Organ übertragen wird. Als unsittlich sollte es deshalb gelten, durch Verfügung zu bestimmen, daß nach dem Tode eine Organ-Entnahme zu unterbleiben hat. In diesem Falle ist die Güter-Abwägung ganz eindeutig: Ich verurteile zu meinen Lebzeiten vielleicht einen mir Unbekannten zu einem vorzeitigen Tod. Ich selbst habe durch diese Verfügung keinerlei Vorteil. Wenn sie wirksam wird, bin ich nicht mehr – oder im jenseitigen Leben, wo sie erst recht keinen Vorteil oder Nachteil bringen kann. Bis jetzt hat niemand erklären können, wozu ein Mensch, der nicht mehr existiert oder in einem jenseitigen Leben ist, ein bestimmtes Organ braucht.
Daß Gott jemanden fragt: Warum kommst du ohne Leber zu mir? ist eine aberwitzige Vorstellung, für Gläubige und Ungläubige gleichermaßen. Wahrscheinlicher ist, daß er fragt: Warum hast du verhindert, dass mit deiner Leber ein Mensch gerettet wurde?
Wir heute Lebenden müssen leider damit rechnen, daß uns das Recht auf den eigenen Tod vorenthalten wird. Daher sollte jeder vorbeugend erklären, daß sein Leben als beendet anzusehen ist, wenn nach dem Urteil zweier Ärzte das Bewußtsein endgültig erloschen ist. Ich persönlich nehme es in Kauf, daß auch Ärzte irren können, mein Tod also Folge eines Irrtums sein kann. Aber dieses Risiko trage ich ohnehin. Auch bei einer Allerwelts-Diagnose oder -Operation kann ein Arzt so irren, daß mein Leben dadurch verwirkt ist. Durch einen möglichen Irrtum über das endgültige Erlöschen meines Bewußtseins wird dieses Risiko nur ganz geringfügig größer.
Der Christ sollte sich nicht dadurch beirren lassen, daß viele Theologen immer noch der auf Aristoteles zurück gehenden Lehre anhängen, das Wesen des Menschen sei das Leben. Von Hegel, Lorenz, Popper und vielen anderen kann jeder, der will, erfahren, daß Geist mehr ist als Leben. Wenn viele Theologen diese Erkenntnis nicht mitvollziehen können, so ist das bedauerlich. Das sollte für den Christen Anlaß sein, von seiner Kirche zu fordern, daß sie Erkenntnisse nachvollzieht, die allgemein anerkannt sind. Eine Frist für das Denken wird man den Kirchen dabei zubilligen, aber keine endlose.
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