Moderne Medizin und Ethik


Thema Sterbehilfe - Transplantation und Gentechnik Hubertus M. Schweizer, Heilpraktiker
 
Vortrag anläßlich „Deutscher Heilpraktikerkongreß 2002“, Karlsruhe 2002.
 
Nichts in unserem Leben ist so sicher wie der Tod. Ab dem Moment unserer Geburt gehen wir ihm entgegen.
 
Und doch gibt es heute sogar einzelne Zeitgenossen, die laut Umfragen tatsächlich glauben, sie selber träfe der Tod wohl kaum, da sie ja nicht zu solchen zählten, welche der Tod im Fernsehen trifft. Das gibt es tatsächlich, unter Jung und Alt!
 
Der Tod wird verleugnet, so lange es geht; dann wird ihm getrotzt - das kennen wir von Patienten, und schließlich wird um das Sterben verhandelt, zuletzt indes resigniert, wie es schon trefflich die mittelalterlichen Totentänze zeigen.
 
Heidegger kritisierte 1927, daß namentlich die Nächsten dem Sterbenden oft einreden, es werde schon wieder, ihm damit aber den Abschied nur erschweren, wie selber sie dabei verdrängen.
 
Gerade der Mediziner ist getrimmt, den Tod zu verdrängen, Krankheit zum Tod und Leid zu besiegen, dieses einmalige Leben zu verlängern. Doch der Tod spottet Kunst und Wissen, zeigt deren Grenzen, die auch Rationalisierung und Technisierung der modernen Medizin nur verschieben.
 
„Therapie kann“, so sagte 1932 Karl Jaspers, „vom Tod nicht befreien, aber Philosophie von der Angst vor dem Sterben.“
 
Dabei ist es so einfach: Werde beinhaltet Vergehen, Geburt und Tod sind die Tore des Lebens, die beiden großen Stationen unseres Lebenszuges. Zwischen Geburt und Tod sind wir „Gast auf Erden“, spielen wir unsere Rollen auf des „Lebens Bühne“. Im „Meer der Ewigkeit“ ist unser Leben nur ein Tropfen. Mit dem Tod „zerbricht die Form“ und unserem Denken und Fühlen und Wollen, Tun und Handeln steht unser Körper dann nicht mehr zur Verfügung.
 
Sich damit zu Lebzeiten auseinanderzusetzen, erlaubt bewußteres Leben, Erkenntnis der Wandlungsprozesse im Leben und gute Vorbereitung auf das Verlassen des Körpers. Es ist wie die Vorbereitung auf eine große Reise. Darum habe ich wiederholt für Patienten und Angehörige von Schwerkranken - dies hier nur zur Anregung - Kurse unter dem Thema „Beistand für Sterbende und Lebende“ veranstaltet, selbstverständlich konfessionsfrei und auch unentgeltlich.
 
Eine alte Patientin fragte mich einmal, ob ich denn an ein Weiterleben der Persönlichkeit in anderer Form glaube, an ein Leben nach dem Tod, und was denn wäre, wenn es doch nicht so sei. Wenn es dann wirklich nicht so sei, so meine Antwort, könne sie es nach dem Tod nicht enttäuschen, die Hoffnung indes, es geistig zu erleben, sei aber doch sicher nicht schlecht. Natürlich gebe es Leben nach dem Tod, nur keinesfalls in diesem vergänglichen Körper.
 
Unsere Frage soll aber weniger sein, ob es ein Leben nach dem Tod, sondern wie es Leben vor dem Tod gebe.
 
Sterben bleibt der Übergangsbereich zwischen Leben und Tod. Und Aufgabe des Arztes ist, getreu dem Eid des Hippokrates, Leben zu erhalten und Leid zu mindern, Leben zu verlängern, nicht Sterben. Doch gar nicht selten ist der Tod der größere Heiler.
 
Laut Ansicht selbst der Römischen Kirche dürfen einem schwer leidenden Antischmerzmittel gegeben werden, selbst wenn dies das Leben verkürzt - so 1956 und 1958 Pius XII vor italienischen Anästhesisten. Euthanasie ist historisch als Begriff natürlich diskreditiert, Sterbehilfe indes noch kaum; doch liegen Welten zwischen Sterbehilfe und Sterbebegleitung.
 
Thomas Morus hat in UTOPIA eine positive Einstellung zur Euthanasie geäußert, doch „Gegen das Patienten Willen töten sie niemanden und pflegen ihn deswegen auch nicht weniger sorgfältig.“
 
Klassische: der Fall doppelter Morphiumdosis, die Sigmund Freud von seinem behandelnden Arzt und Freund wegen seines Kieferkrebsleidens im Endstadium erhielt.
 
Von einem Arzt kann der Akt der Tötung auf Wunsch insofern nicht zwingend eingefordert werden, als der Autonomie des Patienten die des Arztes gegenübersteht. Und auch die Selbstbestimmung hat Grenzen, braucht ein Maß. Jedenfalls braucht es für jeden einzelnen Fall gründlichste Klärung und Beratung für das Bestmöglichste. Von Seiten des Arztes, der ja der Pluralität ethischer Orientierungen und weltanschaulich-religiöser Überzeugungen gerecht werden muß, braucht es den Willen, nur helfen zu wollen.
 
Die Frage nach Sterbehilfe - ein sehr dehnbarer Begriff, der durch die Zugabe der Adjektiva „aktiv“ und „passiv“ mitnichten definitorisch optimiert wird, entsteht oft allein aus der Angst, vor Schmerz, Alleingelassenheit.
 
Mit aktiver Euthanasie - allein dieser Begriff ist deutlich, möchte man auch deswegen mehr als vorsichtig sein, als nach aktueller Statistik Prognosen der Intensivmedizin bis zu 40% falsch sein sollen.
 
Hufeland sagte einmal folgendes: „Den Tod verkünden, heißt den Tod geben, und das kann und darf nie das Geschäft dessen sein, der das Leben verbreiten soll.“
 
Wir müssen da einen gewissen Spagat üben, denn andererseits ist Aufklärung notwendig, damit die irdischen Dinge nach Möglichkeit geregelt werden können, guter Abschied ermöglicht werden kann.
 
Sterbekunst, die ars moriendi, gehörte früher zur Lebenskunst, die ars vivendi. Unvorbereitet auf den Tod zu sein, das war das Schlimmste. „Ab improvisa morte libera nos, Domine“, hieß es, „vor einem unvorhergesehenen Tod bewahre uns, Herr“. Insofern galt eine Krankheit gar als heilbringende Leiderfahrung. Dies wird heute in der Regel doch anders gesehen; aber aus 30 Jahre Praxis habe ich wiederholt erfahren, daß gerade definitiv erkrankte oder leidende Patienten ihr Schicksal als positiv erkannten und annahmen.
 
Die meisten wünschen sich heute nur, abends ins Bett zu gehen und wenn, dann morgens nicht mehr oder tot aufzuwachen, was aber nur den wenigsten vergönnt ist - wobei dieses „einfach weg“ eine Form von Verdrängung ist.
 
Von Epikur stammt der Satz: „Wenn wir da sind, ist der Tod nicht da, wenn der Tod da ist, sind wir nicht da.“
 
Nach christlicher Lehre zählt die Pflege der Kranken und die Beerdigung der Toten zu den körperlichen Werken der Barmherzigkeit, die ergänzt werden durch die geistigen Werke der Barmherzigkeit, zu denen „Verzweifelte trösten“ und „Sterbenden beistehen“ gehören. Sterbebegleitung allein bedeutet nicht 3mal tgl. 10 Minuten da zu sein; aber schon ein Streicheln übers Haar, ein aufrichtiges Ergreifen der Hand, tut schon viel.
 
Der Sterbende braucht Geborgenheit. Er möchte namentlich noch einmal die Nähe der Menschen spüren, mit denen er im Leben gut war. Selbst in einem noch so gut geführten Hospiz, wo wertvoller menschlicher und professioneller medizinischer Dienst geleistet wird, sind die Menschen aber meist von ihren Angehörigen verlassen.
 
In der Diskussion um Pflegenotstand und würdevolles Sterben wird klar, daß wir immer weniger in der Lage sind, Menschen in den Grenzsituationen des Lebens anzunehmen, ja daß wir möglicherweise Krankheit, Leid und Tod nicht mehr zu akzeptieren vermögen, daß vielleicht von daher der Ruf nach aktiver Sterbehilfe lauter wird, ja sogar von der Kostensparseite. Das dürften alte und kranke Menschen nicht befürchten müssen, ökonomischen Interessen geopfert zu werden. Der Verlust an Humanität nimmt indes rapide zu.
 
Nun ist es leicht, Ethik zu postulieren, noch schwerer, sie zu verwirklichen. „Moral predigen ist leicht, Moral begründen schwer“, sagte Schopenhauer.
 
Der Eid des Hippokrates, mit dem Verbot des Schwangerschaftsabbruches und der aktiven Euthanasie, ist ja schon lange Makulatur.
 
Die heutige Bioethik fragt nach Nutzen und Recht sowie Schadensvermeidung. Dies ist mehr eine Ethik des Habens, die nutz- und verfügbar ist. Es gibt aber eine Ethik des Seins, die unantastbar ist.
 
Wert, Würde verlangt eine Innen-, keine Fremdbestimmung. Das Kind wie der Fötus, der demente Greis wie der Geisteskranke, selbst der menschliche Leichnam - sie haben eine Würde. Ärztliche Ethik heißt Verantwortung vor der Einzigartigkeit eines Menschen, sagte Üxküll 1991.
 
Der Begriff der Menschenwürde, verankert in unserem Grundgesetz, ist mehr als eine Chiffre, die in den Debatten den einen als Narkotikum, den anderen als Waffe dient. Ethik in der Medizin ist keine Sonderethik, sondern eine Ethik besonderer Situationen. Der erste Internationale Kongreß zur Medizinischen Ethik wurde übrigens im Jahre 1900 in Paris abgehalten.
 
Was ist „schutzwürdiges Leben“, ab wann und bis wann ist Leben schutzwürdig? Wann beginnt menschliches Leben, wann ist jemand Mensch im Werden, wann werdender Mensch? Ich hüte mich, hier kategorisch zu sein. Die heutige Medizin hat zum Ende eines Lebens therapeutische Möglichkeiten, die Biotechnologie zu Beginn.
 
Wenn Pränataldiagnostik erlaubt ist, warum nicht PID, Präimplantationsdiagnostik, wenn gentechnologisch präparierte eigene Stammzellen im Knochenmark Leukämie heilen oder eine Mutter ihrem Kind eine Niere spendet - wer sollte da protestieren? Wenn ein junger, gesunder Motorradfahrer verunglückt und eine irreparable Hirnverletzung erleidet, sein Herz-Lungen-System aber völlig intakt bleibt, er indes nur durch künstliche Beatmung in irreversiblem Koma weiterleben könnte - machte sein Tod dann nicht noch etwas Sinn, wenn sein Herz jemandem geschenkt würde?
 
Sicher ist, daß der Mensch nicht zu einer Bioware verkommen darf. Die Menschen machen aber, was machbar ist und gut und böse kann schwer zu unterscheiden sein. „Wir sehen die Dinge nicht wie sie sind, sondern wie wir sind“, heißt es im Talmud.
 
Nach La Mettrie ist unser Körper eine Maschine, nach dem Soziobiologen Dawkins ist der Mensch nur eine Überlebensmaschine. Nicht die Gene sind da, sein Leben zu ermöglichen, sondern er, deren Existenz zu sichern. Dies ist ein rein mechanistisches Weltbild, wie es sich seit Descartes, seit dem 16. Jahrhundert entwickelte.
 
Das „Cogito ergo sum“ - „Ich denke, also bin ich“ von Descartes stützt auch die Gehirntodvariante. Mechanistisch und reduktionistisch ist, daß die Patienten sich „durchchecken“ lassen. Das Arzt-Patientenverhältnis kann nicht auf das Verhältnis eines Technikers zu einer defekten Maschine reduziert werden.
 
Definitionen Leben - Tod - Sterben
 
Leben
ist charakterisiert durch einen fortwährenden „Verbrennungsprozess“, Energiegewinn, Stoffwechselumsatz, in Erhaltung eines Individuums, dessen Art.
 
Tod
ist das irreversible Ende dieser Verbrennungsprozesse.
 
Sterben
ist die Einstellung von Energiegewinn bzw. Aufrechterhaltung von Verbrennungsprozessen.
 
Vor 3.000 Jahren
war Atemstillstand die Definition des Todes; als Sitz der den Körper lebendig machenden Seele galt noch den alten Griechen das Zwerchfell.
 
Vor 300 Jahren
war der Stillstand des Kreislaufs die Todesdefinition und als Sitz der Seele galt das Herz.
 
Seit 30 Jahren
ist der Stillstand der elektrischen Hirnaktivität die Definition des Todes, Sitz der „Seele“ das Gehirn.
 
Ist der apparativ exakt nachweisbare irreversible Gehirntod eingetreten, so gilt ein Leben als beendet, auch wenn das Herz noch schlägt. Moderne Medizintechnik kann dann nur noch den Sterbeprozeß verlängern, nicht aber mehr das Leben.
 
Sterbehilfe beschränkt sich nicht auf ärztliches Handeln allein; zur Palliativmedizin gehört auch soziale und psychische (seelsorgliche) Begleitung.
 
Gesundheit wird definiert als physisches, psychisches und soziales Wohlbefinden.
 
Sterben beinhaltet dreifaches Leid:
 
a) schmerzhafter physischer Zerfall,
 
b) seelische Kümmernis durch Todesangst,
 
c) soziale Beelendung durch Vereinsamen und Verlassenheit.
 
Tod bedeutet sozial Kommunikationsende, psychisch Ausfall psychischer Regungen, physisch definitiver Ausfall der Gehirn- und Herz- und Lungentätigkeit.
 
90% unheilbar Kranker wollen zuhause sterben,
 
70% sterben aber in Krankenhäusern,
 
20% in Alters- und Pflegeheimen.
 
80% sind für aktive Sterbehilfe
 
4% wissen, was Palliativmedizin ist,
 
60% sind für Palliativhilfe, sobald sie wissen, was diese umfasst: Schmerzreduktion, seelisch-geistige und soziale Hilfe.
 
Über Ethik kann Statistik freilich nicht entscheiden, denn es kommt auf jeden einzelnen Kranken und Sterbenden an.
 
Rechte Kranker und Sterbender
 
- laut der Menschenrechtskonvention des Europarates vom 4.11.1950, (Abt. 2, Abschn. 1) -
 
1. Recht auf Freiheit, z.B. der Aufnahme oder Entlassung bei einer Klinik oder Recht auf Ablehnung einer OP,
 
2. Recht auf Wahrung persönlicher Würde und Integrität, Privatsphäre ..., 3
 
. Recht auf Information, z.B. über Diagnose und Prognose, Wirkungen und Nebenwirkungen einer Behandlung,
 
4. Recht auf angemessene Behandlung, nicht nur medizinisch, sondern auch menschlich ...
 
5. Recht, nicht leiden zu müssen.
 
„Recht, nicht leiden zu müssen“ - die Formulierung beinhaltet bewußt nicht nur Schmerzbehandlung: sie läßt Euthanasie offen!
 
Ärztliche Aufgabe ist die Palliativmedizin, Linderung von Leid, wenn schon Heilung nicht möglich ist, ist primär Dienst am Leben, nicht am Tod.

 
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