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Tragen technische Neuerungen wie eCard und RFID-Chip zur Gesundung der Gesellschaft bei?
Raimar Ocken, Heilpraktiker
Bevor ich mich in das Thema vertiefe, möchte ich darauf aufmerksam machen, daß der Begriff „Fortschritt“ oft fälschlich mit dem Qualitätsmerkmal „gut“ gleichgesetzt wird. Wir haben es hier mit einer Definitionsfrage zu tun: „Fortschritt“ besagt, daß etwas weitergeht, voran schreitet, aber nicht, daß es gut (oder schlecht) ist. Der Begriff bedarf in diesem Sinne einer klaren Handhabung. Außerdem sind die Begriffe „gut“ und „schlecht“ persönlich und/ oder gesellschaftlich definiert, somit keine Standards aus sich heraus.
In meiner nachstehenden Ausführung geht es mir darum aufzuzeigen, daß aus meiner Sicht – und in dieser gehe ich mit einigen Landsleuten konform – bestimmte technische Neuerungen unserer gesellschaftlichen Gesundung abträglich sind.
Zwei Beispiele:
A. Elektronische Gesundheitskarte (eCard) Frau Bundesministerin Ulla Schmidt merkt in ihrem Vorwort der Broschüre „Die elektronische Gesundheitskarte“(1) vom März 2006 an: „[...] Ein wichtiges Ziel einer modernen Gesundheitspolitik ist es daher, das System für alle Beteiligten transparenter zu machen. Die elektronische Gesundheitskarte stellt einen großen Schritt in diese Richtung dar. Diese kleine schlaue Karte, mit der die bisherige Krankenversicherungskarte schrittweise abgelöst wird, ist eine Neuerung, die unmittelbar den Menschen zugute kommt [...].“
Es soll nur am Rande angemerkt sein: Eine Karte ist nicht schlau, genauso wenig wie Viren oder Bakterien böse sind. Sie ist nicht menschlich. Wir können sie ruhig abqualifizieren.
(1) Kostenlos zu beziehen (Bestellnummer G 430) beim Bundesministerium für Gesundheit, Referat Öffent- lichkeitsarbeit, 11055 Berlin, Tel.: 01805/2785271.
Frau Schmidts Worte dienen mir als Aufhänger, um aufzuzeigen, daß die geplante eCard weder „im Sinne des Patienten“ ist, noch, daß sie heilerisch notwendig ist. Wie es den Anschein hat, soll sie letztlich nur zu ökonomischen und politischen Zwecken eingeführt werden.
Ich möchte aus der Arbeitsgruppe „E-Card und Medizinkritik“, die sich auf Grund einer Initiative des Komitees für Grundrechte und Demokratie(2) gebildet hat, ein paar der aktuell (Hannover, 06.05.2006) besprochenen Kritikpunkte wiedergeben.
(2) Zur Anforderung von Informationsmaterial oder zur Anmeldung zum Arbeitsgruppemitglied, Kontakt: Komitee für Grundrechte und Demokratie, Frau Elke Steven, Aquinostr. 7-11, 50670 Köln, Tel.: (0221) 97269-30, Fax (0221) 97269-31.
Zur Thematik siehe auch „Die elektronische Gesundheitskarte“ des „FIfF“s (Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V.) kostenpflichtig zu beziehen von: FIfF e.V. Goetheplatz 4, 28203 Bremen, Tel.: (0421) 33 65 92 55
Zuvor: Worum geht es?
Die Krankenversicherungskarte, die 1994/1995 eingeführt wurde, soll ab Mitte 2007 durch die elektronische Gesundheitskarte abgelöst werden. Im ersten Zug werden auf ihr die sogenannten administrativen Daten gespeichert, die Daten, die zur Verwaltung benötigt werden: Patientenname, Geschlecht, Geburtsdatum, Versicherungs- und Zuzahlungsstatus, Anschrift und die Krankenkasse, wie bei der bisherigen Krankenversicherungskarte auch. Ändern sich bestimmte Daten, so kann der Patient sie in Zusammenarbeit mit einem Arzt computertechnisch neu erfassen. Des weiteren kann der Arzt auf der eCard das ausgestellte Rezept speichern. Der Patient geht dann mit seiner Karte in die Apotheke und läßt das Rezept dort vom Computer auslesen. Diese Funktionen der neuen Karte sind künftig für den gesetzlich Versicherten verpflichtend. In einem zweiten Schritt sollen dann später auch Notfalldaten, Therapien, Untersuchungsergebnisse, Arztbriefe, Angaben über Eigenmedikation, Hinweise auf Allergien, Laborbefunde u.a.m. – die ganze Patientenakte erfaßt werden. Diese Daten sollen allerdings nur bei Zustimmung des Patienten gespeichert werden. Inwieweit diese freiwillige Zustimmung zur Speicherung eventuell ausgehebelt werden wird, indem mehr oder weniger direkter oder indirekter Druck auf den Patienten ausgeübt wird, will ich hier nicht weiter ausführen.
Mit der Einführung dieser eCard scheinen große Versprechen verbunden zu sein, als würde diese Karte ein langes, gesundes Leben ermöglichen, weil durch sie die Patienten künftig „besser“ versorgt würden. Alle wichtigen Daten stehen sofort zur Verfügung. Die Nutzer müssen nur noch auf die naturwissenschaftlich-technischen Neuentwicklungen vertrauen und sich auf die Informations- und Kommunikationstechnologie verlassen. Dann ist alles in Ordnung?
Ein paar Einwände, die gegen die Einführung und Verwendung der eCard sprechen:
1. Die Kosten für die technische Ausstattung sind immens und müssen von den Bürgern/Patienten getragen werden. Und die Kosten reißen nicht ab, da die verwendete Technik immer wieder erneuert und aktualisiert werden muß. Der Geldbeutel der („einfachen“) Bürger verschmälert sich noch mehr. 2. Die Fülle hoch komplexer, oft nicht ausreichend verständlicher Krankheitsbilder kann nicht auf einen Punkt gebracht werden. Sie müßte also (noch mehr) standardisiert werden. Das beeinflußt die Individualität des Verständnisses zwischen Patienten und Ärzten zu Lasten der Qualität. Diese Standardisierung wird zunehmend angestrebt, damit die Patienten besser verwaltet werden können und sie als Kostenfaktor günstiger werden. 3. Unklar bleibt, wie die Patienten Zugang zu ihren „eigenen“ Daten erhalten können, wenn sie sie persönlich und für sich alleine einsehen möchten. Wie lesen sie sie aus, wenn sie zu Hause kein Lesegerät haben? - Also müssen sie sich eines kaufen. 4. Die Einführung der eCard dient dem effektiveren Umgang mit den Patientendaten. Sie sind schnell verfügbar und können vielfach Verwendung finden, da viele Fachkräfte Zugriff erhalten. Die Speicherung soll auf einem behördlichen oder privatwirtschaft-lichen Zentralspeicher erfolgen, von dem die Patienten nicht wissen, wer legal oder illegal Zugang zu „ihren“ Daten erhält. 5. Ein – wenn nicht gar das - wichtiges Instrument im gemeinsamen Arbeitsprozeß von Patienten und Ärzten, die ärztliche Schweigepflicht, die Vertrauensbasis, die notwendig ist, damit der Patient sich auf den Arzt einläßt, geht durch die Einführung der eCard gänzlich verloren. 6. Im Notfall, zum Beispiel bei einem Autounfall, hat der hinzukommende ärztliche Nothelfer keine Zeit die Notfalldaten von der eCard auszulesen. Er muß schnell helfen. 7. Das Geld, das für Einführung und Unterhaltung der neuen Technologie aufgebracht werden muß, fehlt bei notwendiger alternativer Forschung, die dazu dienen könnte, die Patienten (in ihrer Krankheit und Gesundheit) besser zu verstehen und natürliche Heilweisen (weiter) zu entwickeln. 8. Die Patienten können leichter überwacht werden, ob sie sich auch an die staatlichen und privatwirtschaftlichen Vorschriften halten, zum Beispiel durch effektivere Kontrolle der Teilnahme an so genannten Vorsorgeuntersuchungen, einseitig sinnvollen Impfmaßnahmen, Vermeidung von so genannten Risikofaktoren usw. 9. Die neue Technologie schafft neue Arbeitsplätze auf Kosten alter. Da das Gesund-heitssystem effektiver werden soll, um die ökonomischen Gewinne zu erhöhen, werden Arbeitsplätze abgebaut. Durch das immer weiter automatisierte System werden immer mehr Menschen arbeitslos. Und darum geht es, habe ich den Eindruck, denn der Mensch ist der größte Kostenfaktor im „Gewinn- und Verlustspiel“ der „Gesundheitsindustrie“.
Sie haben ein Recht des Widerspruchs. Formulieren Sie diesen schriftlich – per Brief ist besser als per e-mail – und senden Sie ihn an Frau Bundesministerin Ulla Schmidt, Bundesministerium für Gesundheit, Mohrenstraße 62, 10117 Berlin und/oder beteiligen Sie sich an unserer Unterschriftensammlung (Kontakt: Autor oder Komitee für Demokratie und Grundrechte (w.v.)).
B. RFID-Chips (Radio Frequency Identification)
Vielleicht haben Sie ihre Existenz noch gar nicht zur Kenntnis genommen und sind doch täglicher Anwender dieser neuen Technologie: Zum Beispiel wenn Sie über mehr oder weniger große Distanz die Türen Ihres Autos ver- oder entriegeln.
Die kleinen elektronischen Chips haben etwa die Größe des Querschnitts eines Streichholzes und können auf Grund dieser Kleinheit leicht irgendwo (versteckt) platziert werden. Mir ist es ein Anliegen, den Leser mit wesentlichen Kritikpunkten zu dieser Technologie vertraut zu machen, da diese Technologie – wie die der beschriebenen eCard ebenfalls - langfristig gesellschaftlich kränkend wirken wird, und wir uns mit diesem Thema befassen müssen, wie ich meine. Ich erspare es mir und Ihnen, die von einigen Fürsprechern betonten Vorteile des Einsatzes der RFID-Chips aufzulisten, da sie im Wesentlichen der Unterstützung menschlicher Faulheit sowie den Interessen von Ökonomie und Politik dienen.
Auf Grund einer Meldung mit dem Titel „Scan“ in der Zeitung „Freitag“ 43 vom 28. Oktober 2005 teile ich dem Bundesministerium des Inneren meine Besorgnis bezüglich der Verletzung meiner Intimsphäre durch den Einsatz dieser neuen Technologie mit. Ich möchte Klarheit bezüglich der Fragestellung, ob die zuständigen Stellen – oder gar Unbefugte - durch die Verwendung des per Funk lesbaren RFID-Chips, der sich in meinem zukünftigen Personalausweis befinden wird, jederzeit meinen Aufenthaltsort – genauer gesagt: den des Ausweises – ermitteln können.
Gut 14 Tage später kommt eine höfliche, allgemein gehaltene Antwort, die auf meine Frage nicht eingeht und somit meine Bedenken nicht ausräumt.
Ich schreibe erneut und erhalte etwa vier Wochen später wiederum eine Antwort. In dem Schreiben stellt mir ein Ministerialangestellter die Einführung und Anwendung der neuen Technologie noch etwas ausführlicher dar. So schreibt er zum Beispiel: „Indem wir Spitzentechnologie einsetzen, modernisieren wir den Staat und stärken die innere Sicherheit.“ Meine Frage nach der Verletzung meiner Intimsphäre wird auch von ihm nicht beantwortet. Ich darf, denke ich, wohl davon ausgehen, daß meine Besorgnis in der Hinsicht zutreffend ist, daß die Verletzung meiner Intimsphäre seitens des Staates und seiner Kontrollorgane künftig jederzeit möglich ist.
Zum Beispiel gibt „DIE WELT“ vom 11. März 2006 unter der Überschrift „Vom Preisschild zum Funkchip“ eine Beschreibung der Technik sowie eine gute Übersicht über die derzeitigen und künftigen Anwendungsmöglichkeiten des RFID-Chips. In etwas kürzerer Ausführung berichtet auch die Zeitschrift „P.M. Welt des Wissens“ in ihrer Ausgabe Mai 2006 darüber. Ein Anwendungsbeispiel: Jemand läßt sich diese neue Technologie unter die Haut pflanzen, um gegebenenfalls leichter gefunden und/oder identifiziert werden oder an der Supermarktkasse auch ohne Brieftasche oder Portemonnaie bezahlen zu können. Ich bin geneigt, dies als seine Privatangelegenheit(3) und als harmlos zu bezeichnen. Arg wird es allerdings, wenn Menschen, die diese Technologie nicht verwenden wollen, diese aufgezwungen bekommen und das in einer Weise, die sie nicht kontrollieren können. Ein Beispiel: Der auf allen Waren angebrachte Barcode, das weiße Feld mit den parallelen, unterschiedlich breiten schwarzen Strichen und einer sich darunter befindenden Zahlenkolonne, soll künftig durch einen RFID-Chip ersetzt werden. Dadurch lassen sich Lager und Verkauf rationalisieren und Arbeitskräfte einsparen. Es läßt sich aber auch feststellen wer die Ware gekauft hat, wo sie hintransportiert wird und (eventuell) wie lange sie benutzt wird. Was für die Ware gilt, gilt auch für den Menschen. Es gibt keine Geheimnisse mehr: Dank der neuen Technik ist offensichtlich, wer sich wo mit wem trifft, was er für Ernährungsgewohnheiten hat, welche Bücher er liest, welche Unterhaltungsmedien er benutzt, in welches Kino er zu welchem Film geht, wohin er reist usw. usf.
Wollen Sie das? (3) Wie Psycho-Somato-Ökologie, Epigenetik, Quantenphysik, Chaosforschung u.a. darlegen, gibt es kein Getrenntsein im eigentlichen Sinne des Wortes. Daraus kann geschlußfolgert werden, daß es letztlich keine Privatangelegenheiten gibt.
Der Mensch hat bestimmte Grundbedürfnisse wie Trinken, Schlafen, Essen, Sexualität, die im Laufe des Lebens von Spiritualität und Philosophie abgelöst wird, und schöpferisches Tätigsein (– Arbeit). werden eines oder mehrere dieser Grundbedürfnisse nicht befriedigt, so entsteht Krankheit. Die Befriedigung dieser Grundbedürfnisse steht mit dem Wechsel der Kräfte von Chaos und Ordnung in Zusammenhang. Wenn Menschen innerlich (psychisch), ggf. zusätzlich auch äußerlich, mehr Chaos ertragen müssen als sie können, so kann es sein, daß sie krank werden, zugrunde gehen oder Bestrebungen an den Tag legen, die das Ziel haben, das Chaos beseitigen (abschaffen) zu wollen. Da es allerdings nicht möglich ist, nur einen Pol einer Dualität zu eliminieren - so meine These –, ist es nicht möglich Chaos gänzlich zu beseitigen. Die Bestrebungen, durch maximale Ordnung vollkom- mene innerer Sicherheit erreichen zu wollen, sind zum Scheitern verurteilt.
Wir bekommen seit ein paar Jahren dieses Problem tagtäglich durch Berichte in den Medien – Zeitungen, Radio, Fernsehen – serviert und sollen diese Kost bedingungslos schlucken. Ganz besonders treten dabei die Bereiche Politik und Ökonomie in Erscheinung.
Bei Prüfung dieses Sachverhaltes wird klar, daß Fortschritt immer mit Rückschritt verbunden ist. Was zum Beispiel daran zu erkennen ist, daß seit einigen Jahren mit zunehmender Intensität dem technischen Fortschritt(4) der soziale Friede geopfert wird. Entfremdung, Vereinzelung, Unbezogenheit, Rücksichtslosigkeit u.a.m. führen zur Desozialität und Instabilität der Gesellschaft, mit der Folge, daß nicht nur sie als Ganzes erkrankt, sondern auch ihre Einzelteile: die Menschen, Tiere und Pflanzen.
(4) Siehe dazu Raimar Ocken „Der Preis des Fortschritts“ in „HP NATUR-Heilkunde“ September/Oktober 2000 (M+M Verlag, Schlehenstr. 15, 59063 Hamm)
Vordergründig zuerst betroffen sind: 1. kurzfristig: Lagerarbeiter, Kassiererinnen, Pförtner u.a. 2. mittelfristig: Apotheken- und Arzthelferinnen, technische Assistenten u.a. 3. langfristig; Schalterangestellte (Bank, Post, Bahn ...), Verwaltungsangestellte (Finanz-amt, Krankenhaus, Krankenkassen, Sozialämter ...) u.a. 4. unbefristet: alle Menschen, die Zwischenmenschlichkeit (persönliche Begegnung) schätzen und leben möchten, die Geheimnisse, Nacht und Dunkelheit, ebenso mögen wie Helligkeit und Klarheit.
Wollen Sie das? Wollen wir in einem Staat leben, in dem es keine Zwischenmenschlichkeit, keine Arbeit, keine Geheimnisse, keine Intimität, keine Magie, keine Privatheit, keine gesunde Mitwelt usw. mehr gibt? Schreiben Sie – Briefe sind besser als e-mails – an Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel, an das Bundesministerium des Inneren, an die Parteien, an Gewerkschaften, NGOs, Zeitschriften u.a. und/oder beteiligen Sie sich zum Beispiel an der Kampagne der Zeitschrift „Menschen“(5) – siehe Ausgabe 2/2006 – zum Thema: In was für einer Gesellschaft möchten wir leben? (5) Aktion Mensch, Heinemannstr. 36, 53175 Bonn
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