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Dr. jur. Hugo Lanz, Rechtsanwalt Schlüsselwörter: Gesundheitswesen, Recht auf Leben, Rationierung, sozialverträgliches Frühableben, Verpflichtung zum Lügen Fragestellungen: 1. Welche rechtlichen Konsequenzen hat die Bestimmung des Artikel 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland „Freiheit der Person - Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ in bezug auf die Rationierung medizinischer Leistungen? 2. Welche rechtliche Bedeutung verbirgt sich in letzter Konsequenz hinter der Formulierung des fünften Sozialgesetzbuches, wonach der Kassenpatient nur einen Anspruch auf eine „ausreichende“ Behandlung hat? Welche rechtliche Bedeutung hat die Formulierung der Allgemeinen Versicherungsbestimmungen (AVB) für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung der Musterbedingungen des Verbandes der privaten Krankenversicherer (MB/KK 94) für den Leistungsempfänger, wonach der Versicherungsfall nach § 1 die „medizinisch notwendige Heilbehandlung“ ist, aber nach § 4 Abs. 6 der Versicherer im vertraglichen Umfang für Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nur dann leistet, wenn diese „von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind“ bzw. sich als „ebenso erfolgreich bewährt haben“? 3. Welche ethische Bedeutung hätte eine Verpflichtung des Behandlers, dem Verbraucher (Patient) erklären zu müssen, welche Behandlungsmöglichkeiten es u.U. außerhalb der medizinischen Leistungssysteme gibt? Gibt es ein Recht auf Nichtwissen und gibt es eine Pflicht zur unvollständigen Information? D as Grundgesetz garantiert das Recht auf Leben Erstens: Unser Grundgesetz schützt das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes). In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.1 Auf diesen Schutz haben besonders Kassenpatienten einen Anspruch. Diese sind in der Regel zwangsweise Mitglieder in einer Krankenkasse und zahlen hierfür so hohe Beiträge, daß sie sich weitere Kosten für ihre Gesundheit häufig kaum leisten können. Der Staat ist daher verpflichtet, dafür zu sorgen, daß den Kassenpatienten lebens- und gesundheitserhaltende Therapien im Krankheitsfall auch zur Verfügung stehen. Zweitens: Ist es dem Staat nicht mehr möglich, den Bürgern über seine Zwangskassen eine das Grundrecht auf Leben und Gesundheit sichernde Behandlung zu garantieren, so ist der Staat verpflichtet, alle jene aus den Zwangskassen zu entlassen, die die Möglichkeit haben, selbst ausreichend für ihre Gesundheit zu sorgen.2 Ist Rationierung im Gesundheitswesen unvermeidbar? Sehr häufig trifft man nun auf die Meinung, Rationierung im Gesundheitswesen sei unvermeidlich.3 Das Erstaunliche ist, daß Rationierung und die Diskussion über Rationierung im Gesundheitswesen schon heftig eingesetzt hat, ohne daß sich gegen sie großer Widerstand regt.4 Ist nun die Rationierung im Gesundheitswesen notwendig? Ist das sozialverträgliche Frühableben5 unvermeidbar? Ja und nein! Die finanziellen Mittel sind nur deshalb zu knapp, weil es der Politik nicht gelingt, ausreichende Ressourcen zu mobilisieren, hier ein paar Beispiele: - Über 6 Millionen Menschen nehmen in Deutschland nicht am Produktionsprozeß teil, obwohl sie arbeitsfähig sind.6 Gelänge es einer vernünftigen Wirtschaftspolitik, diese 6 Millionen Menschen in den Arbeitsprozeß einzugliedern, dann gäbe es genug Geld, um z.B. Sterbende und Pflegebedürftige menschenwürdig zu pflegen, kranke Alte zu betreuen, Patienten auch teurere Arzneimittel zu verschreiben etc. - Durch die derzeitige Struktur der Krankenkassenleistungen (Naturalleistung ohne klares Konzept einer Kostenbeteiligung) entsteht eine Vollkaskomentalität, die der eigenen Gesundheit über einen langen Zeitraum hinweg keinen Wert beimißt. Denn im Kapitalismus haben die meisten Menschen den Satz verinnerlicht: „Was nichts kostet, ist auch nichts wert“. Um allen Leuten klar vor Augen zu führen, daß Gesundheit ein teures Gut ist, sollten auch Kassenpatienten von Anfang an über die durch sie ausgelösten Kosten informiert werden und durch eine - wenn auch geringe - Kostenbeteiligung ein ökonomisches Interesse und von diesem induziert ein allgemeines Interesse an Erhalt und Verbesserung ihrer Gesundheit haben. - Unser Gesundheitssystem muß umgebaut werden. Derzeit ist es so strukturiert, daß vom Staat dirigiert, im Wesentlichen - wenn überhaupt gezahlt wird - nur teure Therapien erstattet werden und somit die Kassen, die Beihilfe der Beamten, aber auch private Krankenversicherungen hauptsächlich kostspielige Therapien finanzieren. Damit eine Therapie im Medizinbetrieb anerkannt wird, benötigt man enorme Finanzmittel, so daß in der Regel nur teure Therapien zum Zuge kommen können7. Millionen und Abermillionen von Mark benötigt an, um ein Arzneimittel zuzulassen. Millionen von Mark benötigt man, um Ordinarien dazu zu bringen, eine Therapie so zu loben8, daß sie von den entsprechenden Gremien befürwortet wird etc. Ich würde diesen Sachverhalt als strukturelle Korruption bezeichnen. Natürlich ist es im Kapitalismus schwierig, Therapien zu fördern, die wenig kosten9 und an denen folglich wenig zu verdienen ist; unmöglich10 ist es aber nicht!11 - Enorme Summen verschlingt unsere aufgeblähte Gesundheitsbürokratie: „Das deutsche Gesundheitswesen ist ineffizient und gemeinwohlschädlich.“12 Wo das Geld zum Fenster hinausgeworfen wird, ist Rationierung am Ende unvermeidlich. Hier einige Beispiele: Mit dem medizinischen Dienst wurden erst in den letzten Jahren sündhaft teure bürokratische Wasserköpfe geschaffen13. Private Krankenversicherungen zahlen an ihre Versicherungsagenten fast genauso viel wie an Hausärzte! Auch die Mitgliedschaft in den kassenärztlichen Vereinigungen und Ärztekammern sollte freiwillig sein; dieses würde zu starker Kostenreduktion beitragen. Immer neue Gremien im Medizinbetrieb sollen durch Überwachung der Korruption Einhalt gebieten; statt dessen fördern alle diese Ausschüsse und Gremien nur weiter die strukturelle Korruption. Ein positives Beispiel: Die Betriebskrankenkassen zeigen, daß es auch ohne Filialen an jeder Ecke geht. Wer ist für die Rationierung zuständig? Die Politik wird sicher auch in den nächsten Jahren unfähig sein, selbst nur eine der oben skizzierten Aufgaben zu lösen und allein deshalb wird Rationierung im Gesundheitswesen unvermeidlich werden. Heute geschieht diese Rationierung durch eine Vielzahl von undurchsichtigen Gremien aller Art. Dieses ist wohl Absicht, denn Gesetzgeber und Regierung fürchten sich, Rationierung einzugestehen und bauen so ein völlig chaotisches System auf, in dem vor allem der einzelne Kassenarzt gezwungen wird, Rationierung vorzunehmen, will er nicht seine Therapie aus eigener Tasche zahlen. Dieses System ist grob verfassungswidrig, auch wenn das Bundessozialgericht bisher praktisch alle diese diffusen Rationierungsmaßnahmen abgesegnet hat. Diese Rationierung muß der Gesetzgeber selbst vornehmen. Nur er ist befugt, die notwendige Abwägung zwischen den Ressourcen einerseits und dem Recht auf Leben und Gesundheit andererseits vorzunehmen. Jeder Kassenpatient - er ist ja in der Regel zwangsversichert in seiner Krankenkasse - muß die Möglichkeit haben, im Streitfall die Gerichte und schließlich das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Hier ergeben sich Probleme, deren juristische Lösung noch nicht einmal ansatzweise gefunden ist. Zum einen ist da die Frage, wer feststellt, ob zu wenig Geld in den Kassen ist. Dies ist ja auch immer eine Frage der Verteilung14 der vorhandenen Mittel. Das Bundesverfassungsgericht kann Regierung und Gesetzgeber Vorschriften zum Schutz von Leben und Gesundheit machen. Wenn aber zu wenig Mittel da sind, ist dann das Bundesverfassungsgericht befugt, eigenhändig die Aufteilung der Mittel anzuordnen? Ist das Bundesverfassungsgericht gehalten, Regierung und Gesetzgeber aufzugeben, eine Politik zu machen, die mehr Geld in die öffentlichen Kassen bringt15. Wo sind die Grenzen16? Rationierung - heute Kassenpatienten haben - so heißt es immer - im Prinzip Anspruch auf eine „ausreichende“ Versorgung. Hier fragt man sich zunächst natürlich: ausreichend wozu? Das Gesetz gibt darauf keine Antwort. Aber selbst das Ausreichende und Notwendige wird dem Kassenpatienten in vielen Fällen - wie vom Gesetz vorgesehen - vorenthalten. Denn nach § 2 SGB V steht dem Kassenpatienten nur zu, „was dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse“ entspricht. Bis aber eine neue Methode „allgemein anerkannt“ ist, können Jahrzehnte vergehen und der kranke Kassenpatient liegt längst im Grab. In den Gremien, die für die allgemeine Anerkennung zuständig sind, sitzen in der Regel Interessenvertreter, die alle neuen Entwicklungen gnadenlos boykottieren, wenn sie ihren Interessen (oder den Interessen ihrer Auftraggeber) widersprechen. Aber damit sind wir noch nicht am Ende: Eine Behandlung kann notwendig und ausreichend sein sowie dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen und dennoch hat der Kassenpatient darauf keinen Anspruch, solange nicht die NUB-Richtlinien diese Therapie empfehlen (§ 135 SGB V). In den letzten 20 Jahren gab es Zehntausende neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, davon aber empfehlen die NUB-Richtlinien bis Anfang 1999 nur drei (!)17. Daneben gibt es zahlreiche weitere direkte und indirekte Beschränkungen (wie z.B. die Budgets) - zum Teil im Gesetz, zum Teil vom Bundessozialgericht aufgebaut - durch die einem Kassenpatienten sogar das „Ausreichende“ verwehrt wird. Zusammenfassend kann man nur sagen, es ist skandalös, daß dem Kassenpatienten trotz hoher Beiträge weite Teile der modernen Medizin vorenthalten werden. Ist der Kassenarzt zum Lügen verpflichtet?18 Die ganze Perfidität des Systems kommt da zum Ausdruck, wo man rationiert und dieses dem Patienten verheimlicht. So erklärt ein britischer Onkologe: „Wenn ich weiß, daß mein Budget die Verschreibung eines teuren onkologischen Präparats nicht zuläßt, dann erzähle ich meinem Patienten einfach, daß es keine Heilung gibt.“19 Das ist meiner Ansicht nach Mord. Man kann es aber auch als „sozialverträgliches Frühableben“ bezeichnen. In Deutschland ist es noch schlimmer. Hier bedrohen Sozialrichter Kassenärzte mit dem Verlust ihrer Zulassung, wenn sie nicht bereit sind, ihre Patienten durch Verschweigen umzubringen. Eine niederbayerische Ärztin behandelt eine ältere Patientin, so wie es die Fachgesellschaften vorschreiben. Nachdem sie Kritik an Funktionären der Kassenärztlichen Vereinigung übt, wird sie mit einem Prüfverfahren überzogen. Der Prüfungsausschuß meint, es müsse im Hinblick auf das hohe Alter der Patientin geprüft werden, inwieweit der Einsatz dieser Medikamente überhaupt sinnvoll und zweckmäßig ist. Im Sozialgerichtsverfahren erklärte der münchener Sozialrichter der Kassenärztin: „Wenn Sie weiterhin Ihre Patientin nach den Vorgaben der medizinischen Fachgesellschaften behandeln und nicht nach den Budgetgrenzen von KV und Kassen, müssen Sie damit rechnen, daß ein Antrag auf Entzug ihrer Kassenzulassung gestellt wird.“20 Versuch einer Anstiftung zum Totschlag würde ich sagen. Die zuständige Staatsanwaltschaft dagegen findet das alles ganz harmlos.21 Darauf der Anwalt der Kassenärztin: „Dann ist die Ärztin ja gezwungen, ihren Kassenpatienten Privatrezepte auszustellen. Aber dann verliert sie ihre Zulassung auch.“ Darauf der Sozialrichter trocken: „Ja, das ist so.“ Versuchte Anstiftung zum Mord würde ich sagen. Denn es ist heimtückisch, wenn ein Arzt seinem Patienten Heilungsmöglichkeiten verschweigt, da der Patient regelmäßig seinem Arzt vertraut. Fußnoten: 1 Die zahlreichen Gremien der gesetzlichen Krankenversicherung (vom Bundessozialgericht als neuer Gesetzgeber erfunden; vgl. z.B. Urteil des BSG vom 20.03.96; Az: 6 R Ka 62/94) allen voran der ominöse Bundesausschuß dürfen also von Rechts wegen in das Recht auf Leben nicht eingreifen. Vgl. hierzu Mangoldt 1999, Rz. 183 zu Art. 2 Abs. 2. 2 Seit Bismarcks Zeiten erhöht sich der Prozentsatz der Bevölkerung, der in den staatlichen Zwangskrankenkassen versichert ist, von Jahrzehnt zu Jahrzehnt. Dabei steigt der Anteil der Bevölkerung ständig, die in der Lage wären, sich ohne Zwangskrankenkassen selbst um ihre Gesundheit zu kümmern. Einem erheblichen Teil der Bevölkerung fehlen nur deshalb hierzu die erforderlichen Mittel, weil ihnen der Staat in Form von Steuern und Sozialabgaben eben die finanziellen Mittel entzieht, mit denen sie ein Leben frei von finanzieller Fürsorge des Staates führen könnten. 3 Massing 2000, 1: Er spricht hierzu von „stiller, innerer Rationierung“. Vgl. auch Henke 2000, 22: Er spricht in diesem Zusammenhang von „notwendiger Rationierung“, die auf die Schulter der Ärzte geschoben wird. Vgl. auch Ulsenheimer 2000, 5: Er hebt in der „Ärzte Zeitung“ hervor, daß die „Grenzen des Systems ... der Patient als Krankheitsrisiko zu tragen“ hat. Vgl. ebenso Hoppe 2000, 5: „Es ist spürbar, daß indirekte Rationierung zunimmt.“ 4 Das Frappierende ist, daß sich vor ca. 20 Jahren in Westdeutschland reger Widerstand organisierte, als damals über die Rationierung von Gesundheitsleistungen nach einem Atomkrieg diskutiert wurde. Dieses zeigt, wie stark selbst in ethischen Fragen die öffentliche Meinung durch Geheimdienste manipuliert werden kann. Die gleichen Kräfte, die dafür sorgten, daß dieses Thema in Westdeutschland heißt diskutiert wurde, sorgten andererseits dafür, daß die gleiche Frage in der DDR kein Thema war! 5 Rationierung im Gesundheitswesen bedeutet in letzter Hinsicht stets auch Verzicht auf Gesundheit und Leben. Wer - wie manche Politiker - behauptet, Rationierung sei Qualitätsverbesserung, der lügt schlicht. Ich war nie ein Anhänger des Autors mit der Formulierung „sozial verträgliches Frühableben“. Aber mit diesem Wort hatte er recht. Diesen Begriff auszuprangen, ist völlig sinnlos, man muß sich mit den Erscheinungen auseinandersetzen, die diesem Wort zugrunde liegen. 6 Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung in DAK-Informationen für Personalbüros Juni 2000 nennt 5,9 Millionen Arbeitslose; mir scheint diese Zahl um einiges zu niedrig. Vgl. dazu Kleinhenz 2000, 12: Er schätzt als „stille Reserve“ eine Zahl von über 6 Millionen Vollzeit-Arbeitskräften. Siehe dazu ebenso Vetter 2000, 154: Er geht hier sogar von 8 bis 10 Millionen aus. 7 Der minimale Verbrauch von Sauerstoff bei entsprechenden Therapien wird keinen Hersteller dazu anregen, hierfür enorme Mittel für klinische Forschung zu investieren. Gleiches gilt für den Stromverbrauch z.B. bei Gleichstrom- oder Magnetfeldtherapien. Die Nadeln für Akupunktur sind zu billig, als daß es sich für den Hersteller lohnen würde, hierzu Millionenbeträge für klinische Studien auszugeben. 8 Vgl. Detzky 1998, 101 ff. In einer Studie weist er im New England Journal of Medicine vom 08.01.98 auf die Auswirkungen finanzieller Verflechtungen auf die Meinung medizinischer Wissenschaftler hin. 9 Hier ein Beispiel: Vor Jahrzehnten hatte der Verfasser einen Stein in der Speicheldrüse; der Arzt riet zur Operation. Daraufhin aber erklärte mit der Bürgermeister (CSU), der Arzt habe eine teure Villa am Hang gebaut, ich sollte vor einer Operation lieber noch andere Ärzte konsultieren. Ich suchte zwei weitere HNO-Ärzte auf, auch sie schlugen vor zu operieren. Schließlich meinte ein vierter HNO-Arzt, wenn ich keine Operation wolle, sollte ich alle paar Stunden mein Unterkinn massieren - und siehe da, nach zwei Tagen war der Stein zerbröselt und weg. Aber daran hat niemand verdient. 10 Ordinarius Klockgether, Bonn, schreibt in seinem Gutachten vom 09.05.00, S. 9: „Da für (das Arzneimittel) mittlerweile das Patenrecht erloschen ist, bestehen nur geringe Chancen, daß mit industrieller Unterstützung große kontrollierte Studien durchgeführt werden.“ Man muß sich das einmal vorstellen: Praktisch alle Medizinischen Fakultäten Deutschlands sind in staatlicher Hand; ebenso die große Mehrheit unserer Kliniken (oder in der Hand sog. gemeinnütziger Organisationen); die Bundesgesundheitsministerin für Gesundheit das das Parteibuch der Grünen; 90% der Bevölkerung sind in staatlichen Zwangskrankenkassen versichert. Die Staatsquote liegt bei über 50%. Und trotzdem ist es nicht möglich, für (billige) Therapien (z.B. weil der Patentschutz abgelaufen ist) klinische Studien zu organisieren und so die Therapiekosten zu verringern. Dumm wäre es, dieses der Wirtschaft vorzuwerfen. Ihre Aufgabe ist es, die Gewinne zu maximieren. Der Vorwurf trifft den Staat, der trotz enormer Staatsquote und einer umfassenden staatlichen Bürokratie nicht in der Lage ist, die Bevölkerung mit preiswerten Therapien zu versorgen; im Gegenteil, der Staat fördert durch seine Bürokratie teure Therapien und verhindert, daß sich auch preiswerte Therapien etablieren können (strukturelle Korruption). 11 Vgl. Stoschenk 2000, 60: Laut ihm fordert Transparency International, daß Bund, Länder und Hochschulen eine von der Pharmaindustrie unabhängige klinisch-therapeutische Forschung aufbauen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, man darf dabei aber nicht vergessen, daß Bund, Länder und Hochschulen u.a. als wichtige Träger von Kliniken ebenfalls konkrete ökonomische und andere Interessen haben, so daß auch hier nicht von vornherein garantiert ist, daß sachfremde Interessen ausgeschlossen sind. Im übrigen fördert das alleinige Abstellen auf klinische Studien die strukturelle Korruption. Es ist überhaupt nicht einzusehen, wieso eine klinische Studie bessere Resultate geben soll, als die jahrzehntelange Erfahrung von Tausenden von Ärzten. 12 So laut Ärzte Zeitung vom 21.06.00 der „Wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium“ in dessen Gutachten „Aktuelle Formen des Korporatismus“. M.E. handelt es sich um Korporatismus gepaart mit struktureller Korruption an der Spitze eben dieses Korporatismus. Dieser korrupte Korporatismus hätte sich nie so festigen können, würde er nicht von zahlreichen Sozialrichtern, die dieses marode System - wohl, weil sie Teil davon sind - anbeten, gestützt werden. Selbst die Versuche einiger Sozialversicherter, reine Hochstapler, die sich in diesem korrupten System eingenistet haben, hinaus zu drängen, sind häufig auf den entschiedenen Widerstand, insbesondere von hohen Sozialrichtern gestoßen. 13 Nach Kossow zitiert bei Krone-Schmalz 1996, 164 kommt auf je 10 Hausärzte ein Arzt vom MDK oder ähnlichen Einrichtungen, das ist zahlenmäßig eine dichtere Überwachung als selbst bei der Stasi! Nach Kossow ist dieser erst im letzten Jahrzehnt geschaffene bürokratische Wasserkopf wesentlich teurer als der frühere vertrauensärztliche Dienst. Überall wird gespart, nur hier schafft man einen teuren Apparat mit ca. 3.000 Überwachungs-Ärzten! Vgl. dazu auch Neubauer 2000, 4: Er erklärt, unser Gesundheitswesen sei „viel zu stark administrativ gesteuert“. Seehofer fordert an gleicher Stelle die „Auflösung der Kartelle im Gesundheitswesen“, wie z.B. der Kassenärztlichen Vereinigungen. 14 Soll z.B. die Sozialhilfe zum Leben gekürzt werden, um mit dem gesparten Geld notwendige Operationen zu finanzieren? Soll man 90jährige sterben lassen, um mit dem Geld 30jährige zu therapieren? Wer soll die Grundrechte gegeneinander abwägen. Doch nur der Gesetzgeber. In welchem Umfang können die Gerichte (insbesondere das Bundesverfassungsgericht) diese Abwägung überprüfen und damit an sich ziehen? 15 Wenn durch eine verfehlte Politik Gesundheit und Leben von Hunderttausenden bedroht sind, hat dann das Bundesverfassungsgericht das Recht, eine andere Politik zu fordern? Oder wird damit die Gewaltenteilung in grundgesetzwidriger Weise aufgehoben? Daß es hier keine einfachen Rezepte gibt, liegt auf der Hand. Da den Dingen in der Regel eine schwer zu erkennende Dialektik innewohnt, kann jede Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (aber auch von Regierung und Gesetzgebung) zum Gegenteil des Gewollten führen. Als Beispiel sei hier nur das überaus desolate und völlig korrupte Gesundheitswesen der früheren Sowjetunion genannt, das ja aus Bemühungen resultierte, jedem Menschen eine exzellente und gleiche medizinische Versorgung nach modernsten wissenschaftlichen Erkenntnissen zu Gewähr leisten. Vgl. z.B. Hanau 2000 (63. Deutscher Juristentag in Leipzig), 11: „Ein Konzept zur Beschäftigungsförderung darf nicht einäugig sein, sondern muß zwischen positiven und negativen Wirkungen abwägen und sich entscheiden, was überwiegt.“ 16 BVerfGE 88, 262: „Ein Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum kommt dem Gesetzgeber auch dann zu, wenn er - wie hier - verfassungsrechtlich verpflichtet ist, wirksame und ausreichende Maßnahmen zum Schutz eines Rechtsguts zu ergreifen.“ (Es ging hier um den Schutz des Lebens.) 17 Nämlich Methadon-Substitution, LDL-Elimination und Schlaf-Apnoe-Behandlung. Interessant ist, daß zwar Methadon-Substitution von den NUB-Richtlinien empfohlen wird, nicht aber die neuen Behandlungsmethoden für Multiple-Sklerose-Kranke (wie z.B. Immunglobuline, Interferone etc.). Offenbar haben die Rauschmittelsüchtigen in den Bundestagsparteien und den Ministerien etc. eine bessere Lobby als die MS-Kranken. 18 Vgl. hierzu auch den Ratgeber in Arzt & Wissenschaft 2000; 4: 41: „Lügen, bis die Balken biegen.“ 19 Zitiert in Ärzte Zeitung vom 09.12.99 20 Zitiert in Medical Tribune vom 30.04.99 21 Staatsanwaltschaft Landshut, Bescheid vom 01.06.99, Az: 1 AR 147/99 Literatur: Detzky AS, Stelfox HS. New England Journal of Medicine 08.01.1998. Hanau P. Welche arbeits- und ergänzenden sozialrechtlichen Regelungen empfehlen sich zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit? In: NJW Beilage 2000 (63. Deutscher Juristentag in Leipzig); 25. Henke MB. Schuldzuweisung. In: Der Hausarzt 2000; 11 Hoppe J. Rationierung: In: Ärzte Zeitung vom 07.06.2000. Kleinhenz G. Thesen zu dem Juristentag 2000. In: NJW Beilage 2000; 25. Krone-Schmalz G. Jetzt mal ehrlich. Düsseldorf. ECON, 1996. Mangoldt H, Klein F. Bonner Grundgesetz. 4. Aufl. München: Vahlen, 1999. Massing H. Ärzte als Goldesel. In: Der Hausarzt 2000; 11. Neubauer G. Immorationsfeindlicher Bundesausschuß. In: Der Hausarzt 2000; 11. Stoschenk J. Wer sponsert eigentlich wen? In: MMW-Fortschritt Medizin 2000; 20. Ulsenheimer K. Grenzen des Systems. In: Ärzte Zeitung vom 07.06.2000. Vetter H. Globalismus. Wunschtraum oder Alptraum? Gelnhausen: Triga, 2000. Mit freundlicher Genehmigung entnommen aus „Verantwortung und Ökonomie in der Heilkunde“, Peter-Alexander Möller (Hrsg.), Peter Lang: Frankfurt/M., Berlin, Bern, New York, Paris, Wien, 2000
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