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Wenn von Qualitätssicherung im Freien Beruf Heilpraktiker gesprochen wird, sind gerade auch die nachfolgenden Leitgedanken eines solchen Berufes in besonderer Weise zu beachten. „Angehörige Freier Berufe erbringen auf Grund besonderer beruflicher Qualifikation persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig geistig-ideele Leistungen im Interesse ihrer Auftraggeber und der Allgemeinheit. Ihre Berufsausübung unterliegt in der Regel spezifischen berufsrechtlichen Bedingungen nach Maßgabe der staatlichen Gesetzgebung oder des von der jeweiligen Berufsvertretung autonom gesetzten Rechts, welches die Professionalität, Qualität und das zum Auftraggeber bestehende Vertrauensverhältnis gewährleistet und fortentwickelt. Die Definition „Freie Berufe“ wurde von der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der Freien Berufe im Juni 1995 verabschiedet. Die Bedeutung der Freien Berufe Die Freien Berufe sind geprägt durch: Professionalität
In unserer immer komplexeren Gesellschaft benötigen die Menschen zunehmend kompetente Unterstützung. Die hochqualifizierten Freiberufler helfen, beraten und vertreten neutral und fachlich unabhängig.
Gemeinwohlverpflichtung
Die Sicherung der Gesundheitsvorsorge, der Rechtsordnung und der Kultur liegt im Interesse aller Bürger. Die der Allgemeinheit verpflichteten Freiberufler tragen dafür besondere Sorge.
Selbstkontrolle
Patienten, Mandanten und Klienten erwarten persönliche Betreuung auf neuestem Kenntnisstand. Der hohe ethische Anspruch der Freiberufler und ihre strenge Selbskontrolle garantieren gesicherte Qualität.
Eigenverantwortlichkeit
Wer Verantwortung übernimmt, schafft Vertrauen und sichert Wachstum. Freiberufler sind mehrheitlich selbstständig tätig, sie erwirtschaften mehr als neun Prozent des Bruttoinlandsproduktes und beschäftigen über 2,8 Millionen Mitarbeiter.“
Entnommen aus Information „BFB-Bundesverband der Freien Berufe, Berlin. Das Regeln in bestimmtem Rahmen notwendig sind, bedarf sicher keiner Diskussion.
Allerdings, und das ist sehr deutlich zu klären, wie tief muß der Regelungsbedarf sein und wie weit darf er gehen, um unsere Aufgabenstellung gerecht zu werden, ohne das wir mit unserem Anliegen eingeschränkt oder gar benachteiligt werden?“
Dr. Ulrich Oesingmann, Präsident BFB
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