Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker orientieren sich am Umfang einer Untersuchung und Behandlung, dem erforderlichen Zeitaufwand, den durchzuführenden Maßnahmen unter Einbeziehung von Materialkosten und dem Schwierigkeitsgrad der Behandlung. Das Patientenrechtegesetz schreibt vor, dass vor Behandlungsbeginn auch die Honorarhöhe im Behandlungsvertrag festgelegt werden muss.
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