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II. Die Ausbildung Entsprechend dem Grundsatz, so viel Gesetz wie nötig, aber so wenig Gesetz wie möglich, gestaltet sich die Ausbildung vielseitig und unterschiedlich. 1. Grundsätzliches Einige Grundvoraussetzungen sind für den Beruf erforderlich: Individuelle Begabung, Krankheiten und Leiden zu erkennen, zu heilen und zu bessern Einfühlungsvermögen Liebe zum Nächsten Menschenkenntnis Aufopferungsbereitschaft Intuition
2. Schulische Ausbildung Die schulische Ausbildung orientiert sich an den individuellen Möglichkeiten, dem Alter (meistens erst im Erwachsenenalter), anderen medizinischen Vorkenntnissen (z.B. Masseur, Krankenschwester, Krankenpfleger, Krankenggymmnastin usw.), besonderen Begabungen.
Sie ergibt sich aus den individuellen Begabungen, Neigungen und Fähigkeiten des zukünftigen Heilpraktikers/der zukünftigen Heilpraktikerin. Die Ausbildung des Heilpraktikers läuft zweigleisig ab: Einerseits mit dem Ziel, die staatlichen Grundbedingungen (siehe Leitlinien der Bundesregierung) zu erfüllen und die Kenntnis-Überprüfung in ihrer Gesamtheit zu bestehen und andererseits ausgerichtet auf die spezifischen naturheilkundlichen und ganzheitlichen Diagnose- und Therapieverfahren entsprechend der individuellen Begabung für die spätere praktische Tätigkeit. Das Spektrum der Möglichkeiten, der besonderen persönlichen Verantwortung in der Ausbildung gerecht zu werden und um die staatliche Kenntnisüberprüfung zu bestehen, ist vielseitig:
Mehrjährige Ganztagsschule Mehrjährige Abendschule Mehrjähriges Wochenendstudium Mehrjähriges Fern-Seminar-Studium Abend-, Wochenend- und Fern-Seminar-Studium wird vorwiegend von Berufstätigen genutzt, für die es aus den vielseitigen Gründen heraus nicht die Möglichkeit gibt, eine der Ganztagesschulen zu besuchen bzw. die von Natur her für das autodidaktische Lernen eine größere Befähigung mitbringen. Neben dieser schulischen Vorbereitung erfolgt die Kenntnisaneignung, insbesondere in den naturheilkundlichen Fächern, durch Besuch von Kursen und Seminaren, die zum Beispiel die Berufsverbände der Heilpraktiker neben anderen Institutionen anbieten. Schlußbemerkung Die Erlaubniserteilung zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Bestallung ist also an strenge gesetzliche Regelungen mit bestimmten Auflagen gebunden. Die Ausbildung orientiert sich an diesen gesetzlichen Regelungen in Form der verschiedenen Möglichkeiten und zusätzlich aus der hohen Verantwortung zum Patienten und zur Naturheilkunde an den individuellen Möglichkeiten und Fähigkeiten des Antragstellers. Der Heilpraktikerberuf stellt also einen wichtigen Faktor neben dem Arztberuf im Gesundheitswesen dar.
Der Patient kann aufgrund der gesetzlichen Regelungen und der hohen Verantwortung der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker diesem Berufsstand sein Vertrauen entgegenbringen
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