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Berufsordnung für Heilpraktiker
Seit 1992 gibt es eine neue Berufsordnung für Heilpraktiker. Die alte Berufsordnung war Grundlage für zahlreiche Abmahnungen von Kolleginnen und Kollegen ohne rechtliche Grundlage. Die Begründer und die damaligen diese Berufsordnung anwendenden Verbände stellten sich mit derselben gegen die Interessen der Kolleginnen und Kollegen und gegen gesetzliche Grundlagen. Wir als Verband haben zunächst Kolleginnen und Kollegen in der Abwehr solcher Abmahnungen unterstützt und uns dann vehement für eine grundlegende Veränderung der Berufsordnung gegen den Widerstand der Altverbände eingesetzt. So war es erforderlich, eine grundlegende Rechtsklärung herbeizuführen. Wir haben als Berufsverband entsprechende Klagen für die Kollegenschaft sachlich, rechtlich und finanziell erfolgreich unterstützt, was unter anderem zu einer höchstrichterlichen Urteilsfindung führte.
Die neue, von den Heilpraktiker-Bundesverbänden getragene Berufsordnung wurde unter anderem entscheidend durch unsere Arbeit und Initiative erwirkt und geprägt. Gesetzesänderungs- und Ausbildungsordnungspläne Bestrebungen anderer Berufsverbände, eine staatliche Ausbildungs- und Prüfungsordnung in Verbindung mit einer Änderung des Heilpraktikergesetzes einzuführen, haben wir erfolgreich entgegengewirkt. Nicht zuletzt durch unsere intensiven Bemühungen konnten negative Entwicklungen, die sich auch im politischen Rahmen bereits deutlich abzeichneten, abgewendet werden.
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