Seit über 25 Jahren aktiv - ein Rückblick -


Die Erfolge unseres Wirkens verdeutlichen wir Ihnen an einigen Beispielen:

Berufsordnung für Heilpraktiker

Seit 1992 gibt es eine neue Berufsordnung für Heilpraktiker. Die alte Berufsordnung war Grundlage für zahlreiche Abmahnungen von Kolleginnen und Kollegen ohne rechtliche Grundlage. Die Begründer und die damaligen diese Berufsordnung anwendenden Verbände stellten sich mit derselben gegen die Interessen der Kolleginnen und Kollegen und gegen gesetzliche Grundlagen. Wir als Verband haben zunächst Kolleginnen und Kollegen in der Abwehr solcher Abmahnungen unterstützt und uns dann vehement für eine grundlegende Veränderung der Berufsordnung gegen den Widerstand der Altverbände eingesetzt. So war es erforderlich, eine grundlegende Rechtsklärung herbeizuführen. Wir haben als Berufsverband entsprechende Klagen für die Kollegenschaft sachlich, rechtlich und finanziell erfolgreich unterstützt, was unter anderem zu einer höchstrichterlichen Urteilsfindung führte.

Die neue, von den Heilpraktiker-Bundesverbänden getragene Berufsordnung wurde unter anderem entscheidend durch unsere Arbeit und Initiative erwirkt und geprägt.
 
 
Gesetzesänderungs- und Ausbildungsordnungspläne
 
Bestrebungen anderer  Berufsverbände, eine staatliche Ausbildungs- und Prüfungsordnung in Verbindung mit einer Änderung des Heilpraktikergesetzes einzuführen, haben wir erfolgreich entgegengewirkt.

Nicht zuletzt durch unsere intensiven Bemühungen konnten negative Entwicklungen, die sich auch im politischen Rahmen bereits deutlich abzeichneten, abgewendet werden.

Gründung von verbandsübergreifenden Organisationen

Wir fanden uns mit weiteren drei großen Berufsverbänden in der „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Heilpraktiker" zur überverbandlichen Interessenvertretung zusammen. Im weiteren Verlauf entwickelte sich die Organisation -DDH- „Die Deutschen Heilpraktikerverbände“, die jedoch keinen Anspruch auf Dauerhaftigkeit für sich in Anspruch nehmen kann. Dieser gehörten wechselnd zur kooperativen Zusammenarbeit  sechs Bundesverbände an, sodaß die übergroße Mehrheit der Heilpraktiker sich hier zur Zusammenarbeit fanden.
 
Die überverbandliche Zusammenarbeit unterschiedlicher Bundesverbände zur gemeinsamen Vertretung in bestimmten überverbandlichen Fragen war seit jeher unser Bestreben; unsere Aktivitäten und Bemühungen waren und sind stets darauf ausgerichtet.
 
Dies muß sich aber immer wieder an den Gegebenheiten orientieren ohne zu einer formellen Organisationsform zu erstarren.

An dem Zustandekommen und der weiteren positiven Entwicklung in überverbandlichem Zusammenwirken hat der „Freie Heilpraktiker e.V.“ mit seinen intensiven Bemühungen und seiner fachlich-sachlichen Kompetenz entscheidenden Anteil, was auch für die Heilkunde Gültigkeit hat.



>> zur nächsten Seite
 
zurück top Druckversion