Mitgliedschaft und Beitrittserklärung


Die Mitgliedschaft im „Freie Heilpraktiker e.V.“ können Heilpraktiker im Sinne des Heilpraktiker-Gesetzes als ordentliche Mitglieder und Berufsanwärter als außer- ordentliche Mitglieder erwerben (gemäß §3 der Satzung).
 
Personen, die die Ziele und Bestrebungen des Vereins und des Berufsstandes un- terstützen möchten, können als fördernde Mitglieder unserem Verband beitreten.
 
Der Mitgliedsbeitrag beträgt für ordentliche Mitglieder 18 EURO pro Monat und für außerordentliche sowie für fördernde Mitglieder 10 EURO pro Monat, der vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich, jeweils im voraus, zahlbar ist. Beitragsänderungen können nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden. (Stand 2009)

Helfen auch Sie mit, den verantwortungsvollen Beruf des Heilpraktikers in seiner altbewährten Art im Sinne der Naturheilkunde und unserer großen Vorbilder zu erhalten.

„... Ich möchte Ihnen sagen, daß mein Eindruck, mein Gefühl, daß man in Ihrem, in unserem, in diesem Verband, gut aufgehoben ist und selbst ein kleinstes, unbedeutendes Mitglied ernst und wichtig genommen wird, in positivstem Maße bestätigt wurde...“ K.H.W., W.
 



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