Aus- und Weiterbildung


Die Ausbildung zum Heilpraktiker

Der „Freie Heilpraktiker e.V.“ sieht es als eine seiner vordringlichen Aufgaben an, an der Aus- und Weiterbildung der Heilpraktiker auf allen Ebenen einzugreifen und mitzuwirken.

Der Heilpraktikerberuf ist neben dem Arztberuf ein besonders wichtiger Faktor im Gesundheitswesen. Die Erlaubniserteilung zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Bestallung ist an gesetzliche Regelungen mit bestimmten Auflagen gebunden.

Grundlagen der Ausbildung zum Heilpraktiker sind insbesondere

  • Das Heilpraktikergesetz
  • Die Durchführungsverordnung (DVO) zum Heilpraktikergesetz
  • Sorgfaltspflichturteil des BGH
  • Die Leitlinien für die Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern des Bundesministeriums für Gesundheit vom 02. September 1992, an denen der "Freie Heilpraktiker e.V." mitgewirkt hat.
  • Länderrrichtlinien für die Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern
  • Gesetze und Verordnungen, die dem Heilpraktiker Einschrönkungen auferlegen.
  • Wichtige Grundsatzurteile und Richtersprüche zu Gunsten der Antragsteller (Insbesondere durch das Wirken des "Freie Heilpraktiker e.V." erstritten.)

Rechtliche Regelungen ausreichend und gut

Mit diesen gesetzlichen Grundlagen ist staatlicherseits sichergestellt, daß Gefahren vom Bürger, d.h. vom Patienten ferngehalten werden. Die rechtlichen Grundlagen und die Kenntnisüberprüfungen der Heilpraktikeranwärter mit einem hohen Qualitätsstandard, die eine qualifizierte und gezielte Ausbildung voraussetzen, garantieren die Sicherheit für den Bürger.

Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen für unseren Berufsstand sind völlig ausreichend und gut. Neue gesetzliche Regelungen, Ausbildungsordnungen oder Überprüfungsordnungen sind nicht im Interesse unseres Berufsstandes. Sie würden nur negative Auswirkungen auf die freien Entfaltungsmöglichkeiten in Diagnostik und Therapie haben, unser verantwortungsvolles Wirken einschränken und vor allen Dingen die hilfesuchenden Menschen benachteiligen. Der Beruf des Heilpraktikers zeichnet sich durch die individuellen Begabungen und die besonders bevorzugten Behandlungsmethoden des Heilpraktikers aus. Ein Heilpraktikeranwärter muß nicht nur allein den gesetzlichen Anforderungen genügen. Andere Grundvoraussetzungen – neben der verantwortungsbewußten Weiterbildung in den von ihm ausgeübten Diagnose- und Heilweisen – für eine erfolgreiche Tätigkeit als Heilpraktiker sind unerläßlich:

 

  • Individuelle Begabung, Krankheiten und Leiden zu erkennen, zu bessern und zu heilen
  • Einfühlungsvermögen 
  • Liebe zum Nächsten
  • Aufopferungsbereitschaft
  • Intuition
  • Menschenkenntnis

Diese grundlegenden Eigenschaften lassen sich nicht durch neue Prüfungs- und Ausbildungsordnungen oder Richtlinien kontrollieren. Auch nicht durch sogenannte Punktesysteme, die keinesfalls einen Beitrag zu mehr Leistung und Qualität erbringen. Diese sind eher kontraproduktiv und verwischen das Bild einer echten Qualitätsorientierung.

Zweigleisige Ausbildung

Die Ausbildung zum Heilpraktiker muß zweigleisig gestaltet sein. Die Ausbildung muß so angelegt sein, daß der Anwärter oder die Anwärterin die staatlichen Grundbedingungen erfüllt und insbesondere die Kenntnisüberprüfung erfolgreich absolviert. Andererseits muß die Ausbildung auf die spezifischen naturheilkundlichen und ganzheitlichen Diagnose- und Therapieverfahren aus- gerichtet sein. Es bestehen vielfältige Möglichkeiten, sich vorzubereiten:

  • mehrjährige Ganztagsschule
  • mehrjährige Abendschule
  • mehrjähriges Wochenendstudium
  • mehrjähriges Fern-Seminar-Studium

Neben diesen schulischen Vorbereitungen erfolgt die Ausbildung insbesondere in den naturheilkundlichen Fächern durch Ausbildungs- und Weiterbildungs- Kurse und -seminare, die die Berufsverbände der Heilpraktiker neben anderen Institutionen anbieten. Weitere Kurse und Seminare sowie Fachaus- und weiterbildung sind erforderlich, um den Beruf später in eigener Praxis verantwortungsvoll ausüben zu können.

 

Leistungen des Freie Heilpraktiker e.V. in Aus- und Weiterbildung

Eigenes Weiterbildungs-Programm des Freie Heilpraktiker e.V.

Der „Freie Heilpraktiker e.V.“ bietet jedes Jahr ein umfangreiches Lehrprogramm zur Weiterbildung in Diagnose und Therapie an. Den Kolleginnen und Kollegen wird die Möglichkeit gegeben, ihre Kenntnisse zu erweitern oder aufzufrischen. Die Seminare und Lehrgänge zeichnen sich durch inhaltliche Qualität und einen praktischen Übungsteil aus. Wir legen besonderen Wert auf kleine Teilnehmerzahlen, um die praktische Ausbildung sicherstellen zu können: Jeder Lehrgangsteilnehmer soll nach Abschluß des Seminars die Technik und die Handhabung eines Verfahrens soweit beherrschen, daß er sie in der eigenen Praxis gefahrlos anwenden und individuell vervollkommnen kann.

Die Seminare finden in verbandseigenen oder gemieteten, modernen, mit aller Technik ausgestatteten Schulungsräumen in Düsseldorf, Dresden, Waldeck (nähe Kassel)  oder auch anderen Orten statt.

Wir bieten u.a. Seminare an, die mit einer Prüfung und einem entsprechenden Zertifikat abschließen. Für die Seminare ohne Prüfung erhalten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen eine Teilnahmebescheinigung. Zur Sicherung der Qualität von Urkunden, Zertifikaten und Lehrgangsbestätigungen legen wir an die Ausgabe derselben strenge Maßstäbe an.


Unsere Dozentinnen und Dozenten sind erfahrene und erfolgreiche Praktiker, die ihre Kenntnisse und ihr Wissen qualifiziert vermitteln können. Das Seminarangebot ist sehr vielfältig, es reicht von Diagnoseverfahren wie Psychophysiognomik, Pathophysiognomik, Irisdiagnostik, Reflexzonendiagnostik und Labor über Therapieformen wie Atemtherapie, Bach Blütentherapie, Aku- punktur, Homöopathie, Chiropraktik und Neuraltherapie bis hin zu Seminaren zur Graphologie, Supervision oder Transaktionsanalyse, um nur wenige zu nennen. Die Teilnahme an allen Kursen, Seminaren, Vorträgen, Kongressen wird als Qualitätsnachweis und zur Dokumentatikon bei uns, jederzeit abrufbar, archiviert.

Eine Kursusteilnehmerin schreibt:
„... An dieser Stelle möchte ich mich nochmals ganz herzlich für den Kursus vom letzten Herbst bedanken. Der Lehrgang hat mir sehr viel gebracht, gerade im Hinblick auf die Prüfungssituation. Alle Dozenten waren mit viel Spaß und Engagement dabei – supertoll – es hat sich gelohnt vom Bodensee nach Düsseldorf zu kommen...“ B.B., K.

 

Unsere Leistungen in Ausbildungsfragen

Auf berufspolitischer Ebene setzen wir uns dafür ein, daß das Heilpraktikergesetz in der jetzigen Form erhalten bleibt und der Heilpraktiker-Beruf nicht durch Reglementierungen, neue Gesetzte und Verordnungen als freier Beruf beschnitten wird.

Gleichzeitig sehen wir uns dazu verpflichtet, Berufsanwärtern jede nur mögliche Hilfestellung zu geben und verantwortungsvollen Beistand in Aus- und Weiterbildungsfragen zu leisten. Im einzelnen bieten wir folgende Betreuung an:

  • Hilfe bei der Berufsentscheidung
    Individuelle Prüfung und Beratung. Berufsanwärtern stellen wir einen Fragebogen zur Verfügung, den sie ausfüllen und an uns zurücksenden können. Auf dieser Grundlage können wir eine qualifizierte Studienberatung vornehmen. Die Möglichkeiten, das Berufsziel zu erreichen, sind sehr vielfältig, so daß eine auf den Einzelfall bezogene Beratung nötig ist, um zu einer sinnvollen Entscheidung hinsichtlich der Ausbildung zu kommen.

  • Begleitende Beratung und Betreuung während der Ausbildung
    Neben allgemeinen Hinweisen zur Ausbildung (Merkblatt) beraten wir individuell in allen Fragen der Ausbildung, der Schulauswahl, des Schulbesuchs, der rechtlichen Rahmenbedingungen.

  • Vorbereitung auf die behördliche Kenntnisüberprüfung
    Wir unterstützen Berufsanwärter bei der individuellen Vorbereitung auf die staatliche Kenntnisüberprüfung.
  • Beisitzer zu den Kenntnisüberprüfungen
    Entsprechend den jeweiligen Vollzugserlassen der Länder stellen wir Beisitzer zu den Kenntnisüberprüfungen.

  • Freiwillige Überprüfung
    Wir geben den Berufsanwärtern Gelegenheit, sich freiwillig prüfen zu lassen, um sich selbst ein Bild vom Ausbildungsstand machen zu können.
    Wir möchten ihnen so schon vor aber auch nach bestandener Überprüfung die Grenzen ihrer Fähigkeiten und Möglichkeiten aufweisen. Nur so läßt sich verantwortungsvolles und qualifiziertes Handeln sicherstellen.

  • Rechtlicher Beistand
    Wir unterstützen erfolgreich die Berufsanwärter in rechtlichen Auseinandersetzungen.

  • Objektive und neutrale Beratung
    Unsere Beratungsleistungen in Ausbildungsfragen sind objektiv und neutral. Wir betreiben als Verband keine eigene Ausbildungsstätte und gehen mit Ausbildungsinstitutionen keine Kooperation oder vertragliche Bindung ein. Aus diesem Grund können wir jetzt und in Zukunft eine neutrale Beratung ohne Eigennutz sicherstellen



>> weiter zum "Heilpraktiker-Eid"
 
zurück top Druckversion