Die Ausbildung zum Heilpraktiker Der „Freie Heilpraktiker e.V.“ sieht es als eine seiner vordringlichen Aufgaben an, an der Aus- und Weiterbildung der Heilpraktiker auf allen Ebenen einzugreifen und mitzuwirken. Der Heilpraktikerberuf ist neben dem Arztberuf ein besonders wichtiger Faktor im Gesundheitswesen. Die Erlaubniserteilung zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Bestallung ist an gesetzliche Regelungen mit bestimmten Auflagen gebunden. Grundlagen der Ausbildung zum Heilpraktiker sind insbesondere - Das Heilpraktikergesetz
- Die Durchführungsverordnung (DVO) zum Heilpraktikergesetz
- Sorgfaltspflichturteil des BGH
- Die Leitlinien für die Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern des Bundesministeriums für Gesundheit vom 02. September 1992, an denen der "Freie Heilpraktiker e.V." mitgewirkt hat.
- Länderrrichtlinien für die Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern
- Gesetze und Verordnungen, die dem Heilpraktiker Einschrönkungen auferlegen.
- Wichtige Grundsatzurteile und Richtersprüche zu Gunsten der Antragsteller (Insbesondere durch das Wirken des "Freie Heilpraktiker e.V." erstritten.)
Rechtliche Regelungen ausreichend und gut Mit diesen gesetzlichen Grundlagen ist staatlicherseits sichergestellt, daß Gefahren vom Bürger, d.h. vom Patienten ferngehalten werden. Die rechtlichen Grundlagen und die Kenntnisüberprüfungen der Heilpraktikeranwärter mit einem hohen Qualitätsstandard, die eine qualifizierte und gezielte Ausbildung voraussetzen, garantieren die Sicherheit für den Bürger. Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen für unseren Berufsstand sind völlig ausreichend und gut. Neue gesetzliche Regelungen, Ausbildungsordnungen oder Überprüfungsordnungen sind nicht im Interesse unseres Berufsstandes. Sie würden nur negative Auswirkungen auf die freien Entfaltungsmöglichkeiten in Diagnostik und Therapie haben, unser verantwortungsvolles Wirken einschränken und vor allen Dingen die hilfesuchenden Menschen benachteiligen. Der Beruf des Heilpraktikers zeichnet sich durch die individuellen Begabungen und die besonders bevorzugten Behandlungsmethoden des Heilpraktikers aus. Ein Heilpraktikeranwärter muß nicht nur allein den gesetzlichen Anforderungen genügen. Andere Grundvoraussetzungen – neben der verantwortungsbewußten Weiterbildung in den von ihm ausgeübten Diagnose- und Heilweisen – für eine erfolgreiche Tätigkeit als Heilpraktiker sind unerläßlich: - Individuelle Begabung, Krankheiten und Leiden zu erkennen, zu bessern und zu heilen
- Einfühlungsvermögen
- Liebe zum Nächsten
- Aufopferungsbereitschaft
- Intuition
- Menschenkenntnis
Diese grundlegenden Eigenschaften lassen sich nicht durch neue Prüfungs- und Ausbildungsordnungen oder Richtlinien kontrollieren. Auch nicht durch sogenannte Punktesysteme, die keinesfalls einen Beitrag zu mehr Leistung und Qualität erbringen. Diese sind eher kontraproduktiv und verwischen das Bild einer echten Qualitätsorientierung. Zweigleisige Ausbildung
Die Ausbildung zum Heilpraktiker muß zweigleisig gestaltet sein. Die Ausbildung muß so angelegt sein, daß der Anwärter oder die Anwärterin die staatlichen Grundbedingungen erfüllt und insbesondere die Kenntnisüberprüfung erfolgreich absolviert. Andererseits muß die Ausbildung auf die spezifischen naturheilkundlichen und ganzheitlichen Diagnose- und Therapieverfahren aus- gerichtet sein. Es bestehen vielfältige Möglichkeiten, sich vorzubereiten: - mehrjährige Ganztagsschule
- mehrjährige Abendschule
- mehrjähriges Wochenendstudium
- mehrjähriges Fern-Seminar-Studium
Neben diesen schulischen Vorbereitungen erfolgt die Ausbildung insbesondere in den naturheilkundlichen Fächern durch Ausbildungs- und Weiterbildungs- Kurse und -seminare, die die Berufsverbände der Heilpraktiker neben anderen Institutionen anbieten. Weitere Kurse und Seminare sowie Fachaus- und weiterbildung sind erforderlich, um den Beruf später in eigener Praxis verantwortungsvoll ausüben zu können. Leistungen des Freie Heilpraktiker e.V. in Aus- und Weiterbildung Eigenes Weiterbildungs-Programm des Freie Heilpraktiker e.V. Der „Freie Heilpraktiker e.V.“ bietet jedes Jahr ein umfangreiches Lehrprogramm zur Weiterbildung in Diagnose und Therapie an. Den Kolleginnen und Kollegen wird die Möglichkeit gegeben, ihre Kenntnisse zu erweitern oder aufzufrischen. Die Seminare und Lehrgänge zeichnen sich durch inhaltliche Qualität und einen praktischen Übungsteil aus. Wir legen besonderen Wert auf kleine Teilnehmerzahlen, um die praktische Ausbildung sicherstellen zu können: Jeder Lehrgangsteilnehmer soll nach Abschluß des Seminars die Technik und die Handhabung eines Verfahrens soweit beherrschen, daß er sie in der eigenen Praxis gefahrlos anwenden und individuell vervollkommnen kann. Die Seminare finden in verbandseigenen oder gemieteten, modernen, mit aller Technik ausgestatteten Schulungsräumen in Düsseldorf, Dresden, Waldeck (nähe Kassel) oder auch anderen Orten statt. Wir bieten u.a. Seminare an, die mit einer Prüfung und einem entsprechenden Zertifikat abschließen. Für die Seminare ohne Prüfung erhalten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen eine Teilnahmebescheinigung. Zur Sicherung der Qualität von Urkunden, Zertifikaten und Lehrgangsbestätigungen legen wir an die Ausgabe derselben strenge Maßstäbe an.
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