29.10.2009: Osteopathie unterliegt weiterhin dem Heilpraktikergesetz


Im Rahmen einer Normenkontrollklage gegen das Hessische Sozialministerium, welches eine „Verordnung einer Weiterbildungs- und Prüfungsordnung im Bereich der Osteopathie“ erlassen hatte, stellte das Gericht ausdrücklich fest, daß die in der Verordnung aufgeführten Heilhilfsberufe, wie Physiotherapeuten u.a. die Osteopathie nicht selbständig ausüben dürfen. Zur Ausübung der Osteopathie bedarf es weiterhin der Delegation durch einen Arzt oder Heilpraktiker.
 
Wir hatten bereits ausführlich berichtet.
 
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