27.12.2010: Bundesverwaltungsgericht bestätigt: Synergetik-Therapie unterliegt dem Heilpraktikergesetz


In Aktiv 7/2009 und Aktiv 9/2009 berichteten wir bereits darüber, daß das Verwaltungsgericht Braunschweig die Synergetik-Therapie dem Heilpraktikergesetz unterstellt hat, was durch das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen bestätigt wurde.
 
Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht (AZ: BVerwG 3 C 28.09 - OVG 8 LC 9/07/OVG 8 LC 6/07) am 26. August 2010 die vorangegangenen Urteile bestätigt. Das BVerwG weist die Revisionen als unbegründet zurück. Die angegriffenen Entscheidungen verletzen kein Bundesrecht i.S.d. § 137 Abs. 1 VerwGO.

Die Ärztezeitung vom 27.10.2010 schreibt unter anderem: „Synergetik-Begründer Joshko will die Niederlage offenbar in einen Erfolg für Werbezwecke ummünzen. Das Bundesverwaltungsgericht hat aber die Berufe der Synergetik-Therapeuten nun offiziell „als neue Heilberufe“ bestätigt, heißt es auf seiner Internetseite. Eine 14tägige Ausbildung kostet 2.800,00, eine 28tägige 5.600,00 Euro.“
 
Es kann nur davor gewarnt werden, sich mit der Überlegung in eine solche Ausbildung zu begeben, die Tätigkeit dann auch ohne weiteres ausüben zu dürfen.

 
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