27.12.2010: Arztrecht: Rechtsbruch - "Diplom" der "Atlas Akademie Switzerland" erfüllt nicht die Anforderungen für "Atlas-Behandlungen" in Deutschland


Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das OLG  Frankfurt a. M. (Urteil v. 12.08.2010, Az. 6 U 77/09, rechtskräftig) einer Arzthelferin untersagt, Behandlungen am Atlas-Wirbel durchzuführen.  

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Beklagte die Atlas-Methode nach eigener Aussage zur Heilung oder Linderung von Krankheiten oder Körperschäden durchführe. Daß die Eingriffe im Bereich des Atlas-Wirbels nicht ungefährlich seien, habe sowohl die Beklagte als auch ein Gutachten bestätigt. Die Beklagte hätte daher - entsprechend den Voraussetzungen des Heilpraktikergesetzes - für die Durchführung der Behandlung eine Ausbildung zum Arzt oder Heilpraktiker besitzen müssen. Diese Vor-aussetzungen seien durch das erworbene „Diplom“ der „Atlas Akademie Switzerland“ nicht erfüllt.
 
Aus Wettbewerb Aktuell: Infobrief 45-46/2010, Wettbewerbszentrale

 
zurück top Druckversion