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Das Verwaltungsgericht Hannover (Beschluss vom 25. Juni 2010, Az.: 5 B 2650/10) hat jüngst eine Heilpraktikererlaubnis widerrufen, weil ein Heilpraktiker eine Patientin entgegen der medizinischen Indikation nicht an einen Arzt überwiesen hat. Die Patientin hatte Beschwerden in der Brust. Obwohl ein Knoten in der Brust festzustellen war und sich die Brust deformierte, hat der behandelnde Heilpraktiker die Patientin nicht an einen Facharzt überwiesen, sondern intensivierte lediglich seine eigene Behandlung. Aufgrund des fortgeschrittenen Stadiums der Krebserkrankung kam für die Patientin jegliche schulmedizinische Hilfe zu spät. Wegen fehlender beruflicher Zuverlässigkeit des Heilpraktikers hat das Gericht darauf dem Heilpraktiker die Erlaubnis entzogen.
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