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Die 2. Kammer des Ersten Senats des BVerfG hat mit Beschluß vom 8. Januar 2007 (-BvR 1117/03) entschieden, daß das Verbot eines Interessenverbandes von Heilpraktikern, die Patienten seiner Mitglieder bei der Durchsetzung ihrer Erstattungseinsprüche gegen die private Krankenversicherung im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung zu unterstützen, gegen die allgemeine Handlungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 GG verstoße. Die im Auftrag der Patienten seiner Mitglieder verfaßten Schreiben des Verbandes an die Krankenversicherungsgesellschaft stellten keine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten dar.
Der Interessenverband hatte sich an die private Krankenversicherung zweier Patienten seiner Mitglieder gewandt, deren Kostenerstattung abgelehnt wurde, und diese zur Übersendung der Gutachten zur Leistungsablehnung aufgefordert. Gegebenfalls sollte Klage eingereicht werden. Die Gerichte hatten daraufhin dem Verband untersagt, die Patienten seiner Mitglieder rechtlich zu beraten und zu vertreten.
Das BVerfG bemängelte, daß bei den Entscheidungen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht eingehalten worden sei. Es führte aus, daß zum Schutz der Rechtssuchenden und einer reibungslosen Abwicklung des Rechtsverkehrs die geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsange- legenheiten gemäß Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG einer Erlaubnis bedürfe. Zur Abgrenzung erlaubnisfreier Geschäftsbesorgung und erlaubnispflichtiger Rechtsbesorgung sei auf den Kern und den Schwerpunkt der Tätigkeit abzustellen, da eine Besorgung wirtschaftlicher Belange vielfach auch mit rechtlichen Vorgängen verknüpft sei. Bei Ermittlungen von Sachverhalten oder der Einholung von Auskünften handele es sich nach der Rspr. des BVerfG noch nicht um eine Besorgung von Auskünften. Zudem hätten Heilpraktiker ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Kostenerstattung, da ansonsten die Patienten die Therapie abbrechen könnten. Ferner dienten außergerichtliche Schreiben lediglich der Vorbereitung der rechtlichen Durchsetzung der Erstattungsansprüche.
Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.bundesverfassungsgericht.de/ oder beim Brüsseler des BFB (RA Florian Lemor, E-Mail: Florian.Lemor@Freie-Berufe.de, Tel.: +32-2-500.10.50 Quelle: Infos „Bundesverband der Freien Berufe - BFB-“, Berlin.
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