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Laut Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin in Sachen „Hotelverband Deutschland (IHA) gegen Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)“ vom 17. Dezember 2008 unterliegen internetfähige PCs nicht der Rundfunkgebührenpflicht, wenn diese nicht zum Zwecke des Empfangs von Radio- oder Fernsehprogrammen eingesetzt werden (Verwaltungsgericht Berlin Az.: VG 27 A 245.08). Sprungrevision zugelassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung aber nicht zugelassen. Zur schnellen Herstellung von Rechtssicherheit im Bundesgebiet ermöglicht das VG Berlin aber eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht. Grundstücksbezogene Befreiung. Ferner sind laut dem von der IHA erstrittenen Grundsatzurteil des VG Berlin Rundfunkgebühren für sogenannte neuartige Empfangsgeräte im gewerblichen Bereich ohnehin nicht zu entrichten, wenn auf ein und demselben Grundstück bereits ein anderes Rundfunkgerät von einem Dritten angemeldet ist. Auszugsweise: Quelle: PM IHA Nr. 2008/39 vom 18.12.08
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