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Jahr für Jahr organisieren die Berufsverbände therapeutische Ausbildungslehrgänge, Weiterbildungsseminare, Therapie-Auffrischungen, Fach-Kongresse und die zahlreichen Fachvorträge, die aus dem Kollegenkreis heraus oder zusammen mit den Herstellern naturheilkundlicher Präparate in vielen Städten und Landkreisen organisiert werden. Kolleginnen und Kollegen setzen sich in den Facharbeitskreisen zusammen und tauschen sich über ihre Erfahrungen aus. Das funktioniert so seit vielen Jahrzehnten. Neben den Verbänden bieten viele privat organisierte Akademien und Schulen Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen an. Es ist so eine reichhaltige und umfangreiche Kultur des Lernens entstanden
Unsere Berufsordnung verlangt die Weiterbildung, die rechtlichen Grundlagen für die Aus- und Weiterbildung sind seit vielen Jahrzehnten klar und eindeutig. Die Ethikerklärung regelt die grundsätzlichen Anforderungen an unsere Arbeit.
Unsere Patientinnen und Patienten werden von uns volksheilkundlich gut versorgt. Wir kennen unsere Möglichkeiten und unsere Grenzen.
Wir und vor allem unsere Patienten könnten sich über die erfolgreiche Anwendung des Gelernten freuen, würde nicht plötzlich als Voraussetzung für den Erfolg eine Qualitätsanforderung in den Raum gestellt, die vieles bisher erreichte abwertet und manchmal scheinbar zunichte macht.
Defizite in der Aus- und Weiterbildung werden konstruiert, Zulassungsängste geschürt oder Visionen zukünftiger Regelungen in die Welt gesetzt. Plötzlich sind Industriestandards (DIN-gerechte ISO-Normen), Punktesysteme (dem Kassenarztsystem entlehnt) oder akademisierte Ausbildungssysteme wichtig.
Nun bieten wir keine Industriedienstleistung an, sondern Hilfe zur Gesundung. Zwei große Systeme sind entstanden: Die der universitär und akademisch ausgebildeten Ärzte und die der Volksheilkunde verbundenen Heilpraktiker. Die Akademische Medizin ist aus der Volks- und Naturheilkunde geboren worden und hat sich verselbstständigt. Die Volksheilkunde ist ganzheitlich, natürlich, erfahrungsheilkundlich und menschennah geblieben.
Was ist Qualität in der Natur- und Volksheilkunde Ein Heilbehandlung ist in dem Moment qualitativ hochwertig, ist für den Patienten eine Verbesserung seines Leidens erlebbar. Qualität ist nur im unmittelbaren Handeln am Patienten meßbar und unmittelbar mit dem Heilbegriff und dem Heilungsanspruch einer Behandlung verbunden. Heilung ist, wenn der Hilfesuchende die Souveränität über sich so schnell und so vollkommen wie möglich zurückerhält oder erstmals erlangt. Dies geschieht in Sprüngen, die sich auf körperlicher und geistig/seelischer Ebene gleichermaßen vollziehen.
Die Kompetenz, qualitativ hochwertig helfen zu können, erwächst aus einer soliden und guten Aus- und Weiterbildung, gleichermaßen aber auch aus der persönlichen Fähigkeit des Therapeuten, Diagnose und Therapie als Herzensangelegenheit zu begreifen. Den Leidenden in seiner Ganzheit zu erfassen und ihn optimal zu behandeln: Das ist die Kompetenz und der Anspruch unserer heilpraktischen Tätigkeit.
Wir unterliegen als vielleicht letzter wirklich freier Beruf im Gesundheitsbereich keiner bürokratisch restriktiven Weiterbildungsordnung, die häufig mehr Wert auf ein gefülltes Punktekonto als auf praxisorientiertes Lehren, Lernen und Anwenden legt. Und wir führen unsere eigene und sehr effektive Art einer Qualitätssicherung und Qualitätsdokumentierung durch. Dafür benötigen wir keine starre ISO-Norm, keine Punktesammel-Organisation und keine universitäre Ausbildung. Diese in den letzten Jahren immer wieder propagierten Maßnahmen erscheint uns im Gegenteil als Sackgasse in der Entwicklung der Volksheilkunde der Heilpraktiker.
Es ist in jeder Hinsicht notwendig und sinnvoll, bei der therapeutischen Aus- und Weiterbildung unsere Berufsgrundlage zu berücksichtigen. Die Überprüfung vor dem Gesundheitsamt ist keine einfache Wissensprüfung, sondern eine umfassende Überprüfung der medizinischen Grundkenntnisse und der fachlichen wie moralischen Reife, die rechtlichen und persönlichen Grenzen zu erkennen. Wir haben Therapiefreiheit und die Verpflichtung, uns weiterzubilden und gemäß der erlangten Erlaubniserteilung zur Ausübung der Heilkunde immer wieder zu überprüfen, wo die Grenzen des Könnens liegen. Dies führt zu unserer umfangreichen und reichhaltigen Weiterbildungskultur, die ihre Kraft aus Selbstverantwortung und eigener innerer Entscheidung bezieht.
Rechtliche Grundlagen der Aus- und Weiterbildung sind die Durchführungsverordnung DVO zum Heilpraktikergesetz sowie das Gesetz zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz), die Leitlinien des Bundesministeriums für Gesundheit vom 2.9.1992, die Länder-Richtlinien sowie die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes zur Weiterbildung (Sorgfaltspflichturteil). Die Berufsordnung der Heilpraktiker verpflichtet zur Fortbildung. Die verbandsinternen Richtlinien für die Qualität der Weiterbildung für Diagnose- und Therapieverfahren sorgen dafür, daß in der täglichen Praxis stehende Referentinnen und Referenten nicht nur fundiert theoretisch, sondern vor allem auch qualitativ hochwertig praktisch lehren, was in der Praxis zum Wohle der Patienten umgesetzt werden kann.
Zusätzlich sorgt ein geregeltes Prüfungsverfahren dafür, daß eine einheitliche Beurkundung und Dokumentation der Weiterbildungsmaßnahme stattfindet.
Aus der Gesamtheit dieser Maßnahmen entsteht die eigentliche Qualität der Heilpraktiker-Arbeit. Qualitätssicherung wird so, was es einmal war und wieder werden sollte: Die Gesundheit des Patienten zu sichern und keinen Absturz in eine scheinbar rationale Wissenschaftsgläubigkeit und evidenzbasierte Käuflichkeit zu organisieren.
Alles andere erscheint uns eine auf den Kopf gestellte verbürokratisierte und damit einer sich vom Menschen wegbewegenden Kultur der Abwälzung von Verantwortung auf teure Zertifizierungsstellen und einem Verstecken der eigenen Fähigkeiten hinter Papier-Zertifikate.
Es ist - noch - die Entscheidung einer jeden Heilpraktikerin, eines jeden Heilpraktikers, dem ganzheitlichen Qualitätsprinzip der Natur- und Volksheilkunde zu folgen: Mit Herz und Verstand, in einer Punkte- und zertifikatsgläubigen Zeit, aus dem Beruf wieder die Berufung zu machen, die das Feuer der Heilung im Patient entfacht.
Erstveröffentlich: topHeilpraktiker, Herbst 2010
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