Sterilisation und Desinfektion


Mit freundlicher Genehmigung des Verlages als Auszug entnommen aus „Haftungskriterien für Injektionsschäden“ von Boris Meinecke, in der Reihe Rechtswissenschaft, Shaker Verlag, Aachen 1997
 
3. Die Sterilisation und Desinfektion
 
Vor dem Setzen der Spritze sind die Regeln der Asepsis zu beachten. a
 
) Standards der Sterilisation und Desinfektion
 
Injektionen bedingen eine Verletzung der Haut und bringen daher das Risiko der Einschleppung von Hautkeimen mit sich.384 Die Kanüle der Spritze durchsticht nicht nur die Haut, sondern stanzt infolge des Kanülenlumens gleichermaßen ein Stück Haut aus und verschleppt dieses Stück - mit Infektionserregern beladen - in die Tiefe.385 Unter den bei Spritzenabszessen mikrobiologisch nachgewiesenen Bakterien dominieren die Staphylokokken und unter ihnen wieder eindeutig Staphylococcus aureus.386 Da diese Erreger massenhaft auf der Haut vorkommen, wird der zuvor aufgezeigte Stanzeffekt als maßgebend für Infektionen erachtet; eher selten wird es vorkommen, daß die Spritzenkanüle durch Manipulationsfehler oder durch Luftkeime kontaminiert wird.387 Demzufolge kommt der Hautdesinfektion vor jeder Injektion allgemein große Bedeutung zu.
 
Hinsichtlich des Instrumentariums ist zu unterscheiden zwischen Einmalspritzen und Mehrfachspritzen. Hier gelten folgende Standards:388
 
Sterilisation des Materials
 
* Einmalspritzen sind dem Mehrfachgebrauchsinstrumentarium vorzuziehen,
 
* werden Mehrfachspritzen verwandt, so muß sichergestellt sein, daß diese durch hinreichende Maßnahmen desinfiziert und sterilisiert wurden.389
 
Die neuesten Hygieneanforderungen bei der Verabreichung von Injektionen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen, verabschiedet im Februar 1995 vom Deutschsprachigen Arbeitskreis für Krankenhaushygiene:
 
Hygieneanforderungen bei der parenteralen Verabreichung von Arzneimitteln
 
Der Deutschsprachige Arbeitskreis für Krankenhaushygiene hat am 11. Februar 1995 in Hannover die nachfolgende Empfehlung verabschiedet. H. RUDOLPH, Rotenburg (W)
 
a. Hygieneanforderungen für Injektionen
 
1. Einleitung
 
1.1 Durch Punktionen und Injektionen kann es zur Infektion kommen. Ein besonderes Risiko stellen Injektionen durchblutungsmindernder oder immunsupressiver Substanzen dar, sowie Injektionen in wenig oder schlecht durchblutetes Gewebe.
 
1.2 Hautschäden, Hauterkrankungen und Infektionen an der Injektionsstelle sind grundsätzlich Kontraindikationen für eine Injektion an dieser Stelle.
 
1.3 Eine Injektion darf nur verabreicht werden, wenn der/dem jeweils Verantwortlichen die für das Medikament spezifische Kontraindikationen hinsichtlich der Verabreichungsform und der pharmakologischen Wirkung bekannt sind.
 
2. Vorbereitung des Patienten
 
2.1 Das Injektionsfeld ist so weit freizulegen, da eine Kontamination durch Kleidungsstücke zuverlässig vermieden wird.
 
2.2 Die Injektionsstelle und ihre Umgebung sind zu desinfizieren, nötigenfalls vorher zu reinigen. Dabei ist ein Hautdesinfektionspräparat zu verwenden, das von der zuständigen Behörde zugelassen ist.
 
2.3 Es ist eine satte Benetzung der Haut mit dem Desinfektionsmittel erforderlich. Eine Einwirkzeit von mindestens 15 Sekunden muß gewährleistet sein, sofern nicht vom Hersteller eine längere Einwirkzeit vorgeschrieben ist.
 
3. Personal
 
3.1 von der Kleidung insbesondere von den Ärmeln darf keine Infektionsgefahr ausgehen.
 
3.2 Hygienische Händedesinfektion ist obligat.
 
3.3 Ein Palpieren im Injektionsgebiet ist nur zulässig, wenn die Haut des Patienten und der palpierende Finger der die Injektion ausführenden Person nochmals zugleich mit der Haut des Patienten und in gleicher Weise desinfiziert werden. Das gilt auch bei der Verwendung von Handschuhen.
 
3.4 Bei Spritzenwechsel sind Handschu-he zu tragen (Unfallverhütungsvorschriften).
 
4. Vorbereitung der Injektion
 
4.1 Für die Injektion benötigte Materialien (Desinfektionslösung, Tupfer, Spritzen, Injektionskanülen etc.) müssen auf einer sauberen und trockenen Unterlage bereitgestellt werden.
 
4.2 Vorschriftsgemäße Entsorgungsmöglichkeiten bereitstellen.
 
4.3 Verwendung steriler Einwegkanülen und steriler Einwegspritzen.
 
4.4 Sachgerechtes Öffnen der Sterilverpackungen und der Ampullen erst unmittelbar (!) vor der Injektion. Durchstichfläschchen an der Durchstichstelle desinfizieren.
 
4.5 Aspiration der Medikamente aus den Ampullen, bzw. Durchstichfläschchen mit gesonderter Kanüle und nicht mit der Kanüle, mit welcher injiziert wird.
 
5. Nach der Injektion
 
5.1 Bei Bedarf Wundschnellverband.
 
5.2 Das während der Injektion angefallene Material ist sofort vorschriftsgemäß zu entsorgen (Unfallverhütungsvorschriften).
 
5.3 Dokumentation der Injektion.
 
Quelle: RUDOLPH, BV Orthopädie/Inf. 2/95, 110.
 
Intraartikuläre Injektionen bringen ein hohes Infektionsrisiko mit sich.
 
Die Gelenksynovia, also die sogenannte „Gelenkschmiere“, hat selbst kaum Abwehrsysteme, ist vielmehr gegenüber bakteriellen Infektionen sehr anfällig.390 In der Literatur ist umstritten, welche Vorsichtsmaßnahmen vor einer solchen Injektion zu beachten sind. Vereinzelt hieß es, strenge Asepsis sei bei intraartikulären Injektionen zwar erwünscht, nicht jedoch nötig bzw. nicht immer durchführbar.391 Gegen diese Stimmen hat sich aber eine generelle Linie, also ein Standard zugunsten größerer Vorsicht herausgebildet, wobei im Detail noch Unterschiede bestehen. Nach BERNAU, DIXON/GRABER, KAISER/FISCHER, NAEGELE, OPITZ sowie den Richtlinien des Bundesgesundheitsamtes (BGA) in Berlin von Juni 1985 gilt:392
 
Standards der Asepsis bei intraartikulären Injektionen:
 
* Injektionen nur in einem Raum durchführen, in dem keine septischen Eingriffe getätigt werden, der nicht als Durchgangsraum dient, der regelmäßig hygienisch gepflegt wird (KAISER/FISCHER, NAEGELE) bzw. in einem kleinen Raum für operative Eingriffe, der sich leicht reinigen und desinfizieren läßt (BERNAU),
 
* das Hautareal muß gründlich desinfiziert werden (BERNAU, NAEGELE, OPITZ): mit Isopropylalkohol oder einem anderen Antiseptikum (DIXON/GRABER); durch zweimalige großflächige mechanische oder Sprach-Desinfektion mit alkoholischem Mittel, Einwirkzeit eine Minute (KAISER/FISCHER, NAEGELE) bzw. zweimal 2 1/2 Minuten (BGA Berlin);
 
* der Arzt desinfiziert sich die Hände und trägt sterile Gummihandschuhe bei dem Eingriff (BERNAU, NAEGELE, OPITZ, BGA Berlin);
 
* der Arzt trägt weiterhin sterile Kleidung bei dem Eingriff (BGA Berlin);
 
* der Arzt trägt saubere Berufskleidung, in welcher er zuvor keine Behandlungen septischer Patienten durchgeführt hat (NAEGELE),
 
* der Arzt trägt zwar keine sterilen Handschuhe und keine sterile Kleidung, wäscht und desinfiziert sich aber die Hände und spritzt nur in den Morgenstunden, da dann seine Hände am wenigsten kontaminiert sind (KAISER/FISCHER),
 
* es wird ausschließlich Einmalgerät verwandt (DIXON/GRABER, KAISER/FISCHER),
 
* Gelenkpunktion mit kleiner Nadel (maximal Nr. 1), um das Eindringen von Stanzzylindern aus der Haut in das Gelenk zu vermeiden (KAISER/FISCHER),
 
* werden keine sterilen Handschuhe getragen, darf die Nadel nicht mit dem Finger gesteuert werden (DIXON/GRABER),
 
* kein Gespräch während der Injektion führen, um die Gefahr des Eindringens von Mundkeimen zu bannen (DIXON/GRABER, KAISER/FISCHER),
 
* nach der Injektion steriles Abdecken der Einstichstelle mit Wundschnellverband (NAEGELE), * Patienten unbedingt darüber belehren, sich im Komplikationsfalle (Schmerzen, Schwellung, Rötung und Ergußbildung im Gelenkbereich und/oder Fieber) sofort an den behandelnden Arzt bzw. eine andere sachkundige Stelle zu wenden (NAEGELE).
 
384 KAISER/FISCHER, S. 9.
 
385 GABKA, S. 214; OPITZ, S. 78 ff.; PERRET, S. 123; SCHMELZLE/SCHWENZER, S. 34.
 
386 GABKA, S. 216.
 
387 GABKA, a.a.O.
 
388 KAISER/FISCHER, S. 12; OPITZ, S. 23; SCHMELZLE/SCHWENZER, S. 5.
 
389 Einzelheiten hierzu bei OPITZ, S. 36 ff.
 
390 OPITZ, S. 126 mit weiteren Nachweisen.
 
391 ANDERS, Beitr. Orthop. u. Traumatol. 1984, 419 ff.; DEDERICH, Der Chirurg 1966, 178 ff.
 
392 BERNAU, Orthop. Praxis 1984, 260 ff.; DIXON/GRABER, S. 25; KAISER/FISCHER, S. 65; NAEGELE, S. 23 ff., 41 ff. mit zahlreichen weiteren Nachweisen; OPITZ, S. 126 f.; Richtlinien des BGA bei BERNAU, Swiss Med. 1985, 5 a.

 
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