Die Ausbildung zum Heilpraktiker


Der „Freie Heilpraktiker e.V“. sieht es als eine seiner vordringlichen Aufgaben an, ...

... an der Aus- und Weiterbildung der Heilpraktiker auf allen Ebenen einzugreifen und mitzuwirken. Der Heilpraktikerberuf ist neben dem Arztberuf ein wichtiger Faktor im Gesundheitswesen. Die Erlaubniserteilung zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Bestallung ist an gesetzliche Regelungen mit bestimmten Auflagen gebunden.
Grundlagen der Ausbildung zum Heilpraktiker sind insbesondere:
Das Heilpraktikergesetz
Die Durchführungsverordnung (DVO) zum Heilpraktikergesetz
Sorgfaltspflichturteil des BGH
Die Leitlinien für die Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern des Bundesministeriums für Gesundheit vom 2. September 1992
Länderrichtlinien für die Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern
Gesetze und Verordnungen, die dem Heilpraktiker Einschränkungen auferlegen
Wichtige Grundsatzurteile und Richtersprüche (Insbesondere durch das Wirken des „Freie Heilpraktiker e.V.“ erstritten.)
Rechtliche Regelungen ausreichend und gut

Mit diesen gesetzlichen Grundlagen ist staatlicherseits sichergestellt, daß Gefahren vom Bürger, d.h. vom Patienten ferngehalten werden.
Die rechtlichen Grundlagen und die Kenntnisüberprüfungen der Heilpraktikeranwärter mit einem hohen Qualitätsstandard, die eine qualifizierte und gezielte Ausbildung voraussetzen, garantieren die Sicherheit für den Bürger.

Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen für unseren Berufsstand sind völlig ausreichend und gut. Neue gesetzliche Regelungen, Ausbildungsordnungen oder Überprüfungsordnungen sind nicht im Interesse unseres Berufsstandes. Sie würden nur negative Auswirkungen auf die freien Entfaltungsmöglichkeiten in Diagnostik und Therapie haben, unser verantwortungsvolles Wirken einschränken und vor allen Dingen die hilfesuchenden Menschen benachteiligen.

Der Beruf des Heilpraktikers zeichnet sich durch die individuellen Begabungen und die besonders bevorzugten Behandlungsmethoden des Heilpraktikers aus. Ein Heilpraktikeranwärter muß nicht nur allein den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Andere Grundvoraussetzungen – neben der verantwortungsbewußten Weiterbildung in den von ihm ausgeübten Diagnose- und Heilweisen – für eine erfolgreiche Tätigkeit als Heilpraktiker sind unerläßlich:
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