Lehrgang- und Geschäftsbedingungen


Bitte nehmen Sie Ihre schriftliche Anmeldung zum gewünschten Lehrgang so früh wie möglich vor.

Bitte bedenken Sie, daß sich die Referenten auf den jeweiligen Termin einstellen müssen und unsererseits das jeweilige Seminar langfristig geplant und organisiert werden muß. Vor allen Dingen müssen anzumietende Räumlichkeiten langfristig vorbestellt werden und wir sind an diese Verträge gebunden.

Fügen Sie der schriftlichen Anmeldung bitte möglichst einen Verrechnungsscheck in Höhe der Seminargebühr bei. Dieser Scheck wird erst eingelöst, wenn feststeht, daß die Durchführung des Seminars gesichert ist.

Kommt ein Lehrgang wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen Gründen nicht zur Durchführung, wird die bereits geleistete Lehrgangsgebühr in voller Höhe zurückgezahlt bzw. der Scheck entwertet zurückgegeben.

Ein Anspruch auf Durchführung des Lehrgangs besteht nicht. Außer der Pflicht zur Rückzahlung der bereits geleisteten Lehrgangsgebühr besteht keine weitere Rechtspflicht seitens des Veranstalters.

Nach Anmeldebestätigung durch den Veranstalter ist ein Rücktritt von der Anmeldung seitens des Lehrgangsteilnehmers nicht möglich, es sei denn, der Veranstalter stimmt einem Rücktritt im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zu. In diesem Falle kann der Veranstalter, je nach Einzelfall eine Verwaltungsgebühr für seine Kosten in Höhe von bis zu 30% der Lehrgangsgebühr erheben.

Die Gesamtgebühr (diese setzt sich aus Lehrgangsgebühr, evtl. Prüfungs- und Urkundengebühr, evtl. Pflichtlektüre, evtl. Manuskripte, evtl. Materialien oder Sonstiges zusammen.) bzw. die mit der Anmeldung nocht nicht in voller Höhe bezahlte Restgebühr ist spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn beim Veranstalter eingehend (Bankverbindungen siehe nächste Seite) zur Zahlung fällig.

Die bei dem jeweiligen Lehrgang bzw. Lehreinheit angegebene Gebühr ist eine um Euro 8,00 rabattierte Lehrgangsgebühr für Anmeldung und Zahlung komplette Lehrgangebebühr bis spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn bei dem Veranstalter eingehend. Bei späterer Anmeldung oder späterem Zahlungseingang erhöht sich  die Lehrgangsgebühr um Euro 8,00.

Bei genehmigter Ratenzahlung bzw. Zahlung einzelner Seminareinheiten gilt diese Regelung je Zahlungseinheit bzw. je Lehreinheit. In diesem Falle ist je Ratenzahlungseinheit bzw. je Lehreinheit der Betrag von Euor 8,00 fällig für jede später als 14 Tage vor dem jeweiligen Zahlungstermin bzw. Seminartermin beim Veranstalter eingehende Rateneinheit.

Wird dasselbe Seminar bzw. derselbe Kursus innerhalb von drei Jahren widerholt, gewähren wir eine Ermäßigung von 50% auf die dann gültige Kursusgebühr. Diese Regelung gilt nur, wenn der entsprechende Kursus wieder stattfindet un die Teilnehmerzahl dies zuläßt.
 
Sobald die Durchführung des jeweiligen Lehrgangs feststeht, werden die Teilnehmer über alle weiteren Einzelheiten schriftlich informiert.

Programmänderungen bleiben vorbehalten! Das Angebot bezieht sich auf die Thematik. Aus diesem Grund behält sich der Veranstalter auch Referentenänderungen aus wichtigem Grund vor.

Soweit im Rahmen der Lehrgangsbeschreibungen keine anderen, abweichenden Angaben gemacht werden, sind die Lehrgangszeiten von 9.00 bis ca. 18.00 Uhr, und der letzte Tag von 9.00 bis ca. 17.00 Uhr, bei Urkundenseminaren (P-Prüfungsseminare) bis ca. 17.00/18.00 Uhr (je nach Sachgebiet und Teilnehmerzahl Schwankungen unterlegen) einschl. Prüfung. Mittagspause jeweils 12.30 bis 14.00 Uhr. Vor- und nachmittags individuelle Kurzpausen mit insgesamt höchstens 1/2 Stunde jeweils vor- und nachmittags.

Die vorgegebenen Zeiten sind grundsätzlich nicht, weder vom Referenten noch von den Teilnehmern, abänderbar.

Alle mit P gekennzeichneten Seminare sind Urkundenseminare (Lehrgangsbestätigungen für Heilpraktikeranwärter) und schließen mit einer Prüfung ab. Für alle anderen Seminare werden Teilnahmebescheinigungen ausgegeben.

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