|
Lehrgangs-, Geschäfts- und Zahlungsbedingungen Bitte nehmen Sie Ihre schriftliche Anmeldung zum gewünschten Lehrgang so früh wie möglich vor. Bitte bedenken Sie, daß sich die Referenten auf den jeweiligen Termin einstellen müssen und unsererseits das jeweilige Seminar langfristig geplant und organisiert werden muß. Vor allen Dingen müssen anzumietende Räumlichkeiten langfristig vorbestellt werden und wir sind an diese Verträge gebunden. Fügen Sie der schriftlichen Anmeldung bitte einen Verrechnungsscheck bei oder überweisen Sie den Betrag auf eines unserer Konten. Dieser Scheck wird erst eingelöst, wenn feststeht, daß die Durchführung gesichert ist. Kommt ein Lehrgang wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen Gründen nicht zur Durchführung, wird die bereits geleistete Lehrgangsgebühr in voller Höhe zurückgezahlt bzw. der Scheck entwertet zurückgegeben. Ein Anspruch auf Durchführung des Lehrgangs besteht nicht. Außer der Pflicht zur Rückzahlung der bereits geleisteten Lehrgangsgebühr besteht keine weitere Rechtspflicht sei- tens des Veranstalters. Nach Anmeldebestätigung durch den Veranstalter ist ein Rücktritt von der Anmeldung seitens des Lehrgangsteilnehmers nicht möglich, es sei denn, der Veranstalter stimmt einem Rücktritt im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zu. In diesem Falle kann der Veranstalter, je nach Einzelfall eine Verwaltungsgebühr für seine Kosten in Höhe von bis zu 30 % der Lehrgangsgebühr erheben. Die Gesamtgebühr (diese setzt sich aus Lehrgangsgebühr, evtl. Pflichtlektüre zusammen) bzw. die mit der Anmeldung noch nicht in voller Höhe bezahlte Restgebühr ist spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn beim Veranstalter eingehend (Bankverbindungen siehe nächste Seite) fällig. Wird dasselbe Seminar bzw. derselbe Kursus innerhalb von drei Jahren wiederholt, gewähren wir eine Ermäßigung von 50 % auf die dann gültige Kursusgebühr. Diese Regelung gilt nur, wenn der entsprechende Kursus wieder stattfindet und die Teilnehmerzahl dies zuläßt. Sobald die Durchführung des jeweiligen Lehrgangs feststeht, werden die Teilnehmer über alle weiteren Einzelheiten schriftlich informiert. Programmänderungen bleiben vorbehalten! Das Angebot bezieht sich auf die Thematik. Aus diesem Grund behält sich der Veranstalter auch Referentenänderungen aus wichtigem Grund vor. Soweit im Rahmen der Lehrgangsbeschreibungen und Teilnahmebestätigungen keine anderen, abweichenden Angaben gemacht werden, sind die Lehrgangszeiten von 9.00 bis 18.00 Uhr, und der letzte Tag von 9.00 bis 17.00 Uhr, bei Urkundenseminaren (P-Prüfungsseminare) bis ca. 17.00/18.00 Uhr (je nach Sachgebiet und Teilnehmerzahl Schwankungen unterlegen) einschl. Prüfung. Mittags- pause ist in der Regel jeweils 12.30 bis 14.00 Uhr. Vor- und nachmittags individuelle Kurzpausen mit insgesamt höchstens 1/2 Stunde jeweils vor- und nachmittags. Die vorgegebenen Zeiten sind nicht abänderbar.
Alle mit P gekennzeichneten Seminare sind Urkundenseminare (Lehrgangsbestätigungen für Heilpraktikeranwärter) und schließen mit einer Prüfung ab. Für alle anderen Seminare werden Teilnahmebescheinigungen ausgegeben. Urkunden, Lehrgangsbestätigungen sowie Teilnahmebescheinigungen werden nur ausgegeben, wenn am gesamten Kursus/Seminar ohne Unterbrechung teilgenommen wurde, alle theoretischen und prak- tischen Übungen absolviert wurden und sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin bei allen Übungen selbst zur Verfügung gestellt hat. Für Urkunden und Lehrgangsbestätigungen gilt zusätzlich als wesentliche Qualitätsmaßnahme, daß die Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde und die Referentin/der Referent keine sachlichen Bedenken äußert. Berufsanwärter und sonstige Teilnehmer, die die Heilkunde nicht ausüben dürfen, erhalten keine Urkunden, sondern Lehrgangsbestätigungen (Berufsanwärter) bzw. Teilnahmebescheinigungen (Sonstige). Berufsanwärter können diese nach behördlicher Erlaubniserteilung kostenlos gegen Voreinsendung der Bestätigung bzw. Bescheinigung in eine Urkunde umtauschen, sofern es sich um ein Urkundenseminar (P) handelt und die Prüfung erfolgreich absolviert wurde. Alle Anmeldungen erfolgen, ob formlos oder auf Anmeldeformular des Veranstalters, entsprechend diesen Kursus- und Geschäftsbedingungen, die vom Lehrgangsteilnehmer mit seiner jeweiligen Anmeldung ausdrücklich anerkannt werden. Für den Inhalt der Themenbeschreibungen zeichnen die Referenten verantwortlich. Veranstalter:Freie Heilpraktiker e.V.Benrather Schloßallee 49-53, 40597 DüsseldorfTelefon 02 11 / 90 17 29 0 Fax: 02 11 / 3 98 27 10 info@freieheilpraktiker.com www.freieheilpraktiker.com Bankkonten:Volksbank Speicher BLZ 586 915 00, Kto.-Nr. 7 122 465 Bei Zahlungen aus dem Ausland: IBAN DE90 5869 1500 0007 1224 65 BIC GENODED1PRU Postbank Köln BLZ 370 100 50, Kto.-Nr. 331 412-504 Bei Zahlungen aus dem Ausland: IBAN DE78 3701 0050 0331 4125 04 BIC PBNKDEFF
Bildungsscheck Mit dem „Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen“ fördert die nordrhein-westfälische Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Erhalten können den Bildungsscheck Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unter bestimmten Voraussetzungen steht der Bildungsscheck auch für Berufsrückkehrende sowie Existenzgründe- rinnen und Existenzgründer (in den ersten fünf Jahren) zur Verfügung. Eine kostenlose Beratung ist verpflichtend. Übernommen werden anfallende Kursusgebühren bis zur Hälfte, höchstens jedoch 500 Euro pro Bildungsscheck. Die finanziellen Mittel stammen aus dem Europäischen Sozialfonds. Um vor allem neue Interessenten zu erreichen – so der Wunsch der Landesregie- rung – gilt: Wer im vergangenen oder im laufenden Jahr an einer beruflichen Weiter- bildung teilgenommen hat, erhält keinen Bildungsscheck. Dies gilt auch für Weiter- bildungsangebote, die in dieser Zeit mit Hilfe eines Bildungsschecks besucht wur- den. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.bildungsscheck.nrw.de Diese Angaben sind den offiziellen Informationen zum Bildungsscheck entnommen. Wir übernehmen keine Haftung.
Bildungsprämie Die erste Förderperiode des Programms „Bildungsprämie“ endet am 30. November 2011. Wer für eine Bildungsmassnahme eine Bildungsprämie beantragen möchte, muss bis zum 30. November 2011 den Antrag einreichen und drei Bildungsangebote schriftlich beilegen. Bis einschließlich zum 31. Mai 2012 können Prämiengutscheine zur Erstattung eingereicht werden. Abgerechnet werden Maßnahmen, die bis zu die- sem Zeitpunkt bereits begonnen haben und für die der Eigenanteil bezahlt wurde. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat mitgeteilt, dass eine Weiter- führung des Förderprogammes mit veränderten Kriterien geplant ist.
Anmeldung und Stornierung – Kurzübersicht Planung Bei der Planung unseres Seminarangebotes haben wir gemeinsam mit unseren FH-Lehrbeauf- tragten, den Seminarleiterinnen und Seminarleitern eine sorgfältige Terminierung und Vorbereitung vorgenommen. Falls dennoch Änderungen erforderlich werden - und dies behalten wir uns vor - werden wir Sie umgehend informieren. Anmeldung Melden Sie sich bitte schriftlich postalisch oder per Fax mittels den angefügten Anmeldeformularen oder per e-mail (bzw. über unsere Homepage www.freieheilpraktiker.com unter Kurse) zu den von Ihnen ausgewählten Seminaren an. Telefonische bzw. Mailpost Anmeldungen können nur als vor- läufige Reservierungen betrachtet werden. Alle Anmeldungen erfolgen, ob auf Anmeldeformular des Veranstalters oder auch formlos, entspre- chend den Kursus- und Geschäftsbedingungen, die vom Lehrgangsteilnehmer mit seiner jeweiligen Anmeldung ausdrücklich anerkannt werden.
Bestätigung
Alle Anmeldungen werden von uns schriftlich bestätigt und sind damit verbindlich. Sollte ein Seminar bereits ausgebucht sein, informieren wir Sie hierüber und bemühen uns dann gegebenenfalls um weitere Angebote. Zahlungen Fügen Sie Ihrer Anmeldung einen Verrechnungsscheck in Höhe der Seminargebühr bei oder überweisen Sie auf unser Konto. Ein Verrechnungsscheck wird unserer Bank frühestens zur Einlösung übergeben, wenn feststeht, daß das Seminar auch tatsächlich stattfinden kann. Sofern das Seminar nicht zustande kommt, erhalten Sie den Verrechnungsscheck bzw. den überwiesenen Betrag entwertet zurück. Sollten Sie mit der Anmeldung noch keinen Verrechnungsscheck über den Gesamtbetrag oder einen Teilbetrag zur Verfügung stellen, nehmen Sie den Ausgleich der Seminargebühr bis späte- stens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn vor. Stornierung Ein Rücktritt von der Anmeldung seitens des Lehrgangsteilnehmers nach Übersendung der Anmeldebestätigung ist nicht möglich, es sei denn, der Veranstalter stimmt einem Rücktritt im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zu. In diesem Falle kann der Veranstalter eine Verwaltungs- gebühr für seine Kosten in Höhe von bis zu 30% der Lehrgangsgebühr erheben. Kommt ein Lehrgang wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen Gründen nicht zur Durchführung, wird die bereits geleistete Lehrgangsgebühr in voller Höhe zurückgezahlt bzw. der zugesandte Scheck entwertet zurückgegeben. Ein Anspruch auf Durchführung des Lehrgangs besteht nicht. Außer der Pflicht zur Rückzahlung der bereits geleisteten Lehrgangsgebühr besteht keine weitere Rechtspflicht seitens des Veranstalters. Kulanzregelungen sind nicht ausgeschlossen, können sich aber nur an der individuellen Situation – ohne Rechtsanspruch – orientieren.
Beachten Sie bitte, daß die Zahlung 14 Tage vor Lehrgangsbeginn bei uns eingegangen sein muß. Berücksichtigen Sie bitte die Zeit zwischen Überweisungsauftrag und Eingang auf unserem Konto.
Zimmerreservierungen Die Zimmerreservierungen nehmen Sie selbst in Hotels, Pensionen, Privatunterkünften oder sonstigen Unterkünften vor. Fragen Sie in Hotels immer nach Sonderpreisen, nach Wochenendpreisen oder ähnlichem, um entsprechende Angebote auszunutzen.
Lehrgangszeiten Soweit im Rahmen der Lehrgangsbeschreibungen und Teilnahmebestätigungen keine anderen, abweichenden Angaben gemacht werden, sind die Lehrgangszeiten von 9.00 bis 18.00 Uhr, und der letzte Tag von 9.00 bis 17.00 Uhr, bei Urkundenseminaren (P-Prüfungsseminare) bis ca. 17.00/18.00 Uhr (je nach Sachgebiet und Teilnehmerzahl Schwankungen unterlegen) einschließlich Prüfung. Mittagspause ist jeweils 12.30 bis 14.00 Uhr. Die vorgegebenen Zeiten sind nicht abänderbar.
|