16.12.2010: Saarland - Keine Erstattung von Heilpraktikerleistungen ab dem 01.01.2011 für Land- und Kommunalbeamte


Aller Voraussicht nach wird das Saarland für seine Bediensteten die Erstattung der Heilpraktikerleistungen aus Kostengründen abschaffen. Neben dieser vermeindlichen Einsparung werden noch eine ganze Reihe weiterer Verschlechterungen im Beihilferecht wirksam, die aber nicht uns Heilpraktiker betreffen.

Sowohl die Gebühren- und Gutachterkommission der Heilpraktiker als auch Einzelverbände haben noch bis zuletzt versucht, diese Entscheidung durch Sachargumente abzuwenden. Wie es aussieht, ohne Erfolg. Auch unser Verband hat sowohl das Innenministerium als auch die Opposition angesprochen.

Für die Beihilfeberechtigten im Saarland wird dadurch aber nicht zwangläufig eine Schlechterstellung entstehen. Beamte sind in der Regel über private Versicherungen für den Teil der Behandlungskosten, die auch bisher nicht von den Beihilfen übernommen wurden, versichert. Die größte Versicherung für die Beamten hat bereits rechtzeitig reagiert und einen Beihilfeergänzungstarif angeboten. Andere Versicherungen werden folgen.

Trotzdem kann es zu Erstattungslücken von Heilpraktiker-Rechnungen kommen. Die Patienten müssen aufgeklärt sein oder werden, daß die Beihilfe oder private Versicherung keine oder nicht alle Rechnungsbeträge erstattet.

Die Erstattungen der Bundesbeihilfe und einiger Bundesländer (z.B. NRW, Bayern, Niedersachsen) erfolgen mit den erhöhten Sätzen. 
 
Für unsere Mitglieder sind im Mitgliederbereich weitere Informationen abrufbar.

 
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