10.02.2011: Irreführung - Bundesanzeiger Verlag warnt vor unlauteren Angeboten


Nach einer aktuellen Meldung warnt der Bundesanzeiger Verlag vor unlauteren Angeboten. Diese stellten sich so dar, dass "Angebote" oder "Bescheide" auf Grundlage von zuvor ergangenen Bekanntmachungen im Bundesanzeiger ergingen, welche kostenpflichtig seien. Diese stellten jedoch kein Angebot des Bundesanzeiger Verlags dar, könnten durch diesen jedoch auch nicht unterbunden werden. Auf die bereits erfolgten Veröffentlichungen hätten die Ablehnungen keinen Einfluss.

aus: Wettbewerb Aktuell: Infobrief 3-4/2011

 
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